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Pressemitteilung

28.07.2022

Entlastungspakete

Direkte Hilfen statt Steuererleichterung

Die Inflation ist so hoch wie seit Jahrzehnten nicht mehr und trifft vor allem kleine und mittlere Einkommen. Viele Menschen können sich die steigenden Preise für Energie, Kraftstoffe und Lebensmittel nicht mehr leisten. Aus Sicht der Arbeitnehmerkammer braucht es deshalb weitere Maßnahmen, um insbesondere Beschäftigte mit geringen Löhnen und Gehältern zu unterstützen. „Wer über wenig Einkommen verfügt, braucht direkte finanzielle Unterstützung. Steuererleichterungen entlasten hingegen vor allem Gutverdienende“, betont Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Nach einer aktuellen Berechnung der Arbeitnehmerkammer ist vor allem der vorgeschlagene Abbau der „kalten Progression“ – also eine Verschiebung des stufenweisen Anstiegs des Einkommensteuersatzes – weniger hilfreich als direkte Geldzahlungen. Direktzahlungen sind deutlich zielgenauer und wirken kurzfristig. „Unsere Modellrechnungen zeigen ganz deutlich: Wenn das Geld bei den Menschen ankommen soll, die es am dringendsten brauchen, sind Steuererleichterungen nicht der richtige Weg“, mahnt Rosenthal. „Die Bundesregierung sollte ein weiteres Entlastungspaket auflegen, das durch Direktzahlungen zielgerichtet und schnell hilft.“

Die Energiepreispauschale oder der Kinderbonus sind vor diesem Hintergrund Instrumente, an denen man sich gut orientieren kann. Denn die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und der Kinderbonus wird mit dem Steuerfreibetrag verrechnet, so dass einkommensschwache Haushalte stärker profitieren.

Modellrechnungen zeigen: Direktzahlungen unterstützen zielgenau
Ein Beispiel: Bei Abbau der kalten Progression durch eine Anhebung der Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer um sechs Prozent würde eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Einkommen von 60.000 Euro brutto im Jahr steuerlich 398 Euro sparen. Durch eine zweite Energiepreispauschale in Höhe von 600 Euro pro Erwerbstätigen würde sie dagegen 872 Euro erhalten (+474 Euro). Erst ab einem Jahres-Brutto von knapp 130.000 Euro wäre die Entlastung durch den Abbau der kalten Progression größer als durch die Direktzahlung.
Bei einer Energiepreispauschale in Höhe von 400 Euro würde die Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Einkommen von 60.000 Euro 580 Euro (+182 Euro) erhalten. Die Entlastung durch den Abbau der kalten Progression wäre ab einem Einkommen von etwa 104.000 Euro größer als durch die Pauschale. 

Zwölf Millionen Steuerpflichtige würden leer ausgehen
Die Modellrechnungen machen deutlich: Gerade im Hinblick auf die durch die Inflation besonders belasteten Gruppen kann die Politik mit dem Instrument der Direktzahlungen deutlich zielgenauer steuern als durch den Abbau der kalten Progression. Hinzu kommt, dass schätzungsweise etwa zwölf Millionen Steuerpflichtige über ein so geringes Einkommen verfügen, dass sie von einem Abbau der kalten Progression gar nicht profitieren würden – von Direktzahlungen hingegen schon.

Direktzahlungen vereinfachen
Damit direkte Hilfen zukünftig noch schneller und unkomplizierter umgesetzt werden können, sollte endlich – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – ein Mechanismus gefunden werden, der staatliche Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Aktuell müssen die Leistungen noch über Sozialleistungsträger, Arbeitgeber oder aber die Finanzämter abgewickelt werden.

Hinweis an die Redaktionen:
Das ausführliche Papier „Inflation und mögliche Entlastungswege“ finden Sie hier.

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