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Pressemitteilung

16.12.2021

Einkommensarmut steigt in Bremen an

Während die Einkommensarmut im Land Bremen 2020 deutlich gestiegen ist, hat sich die Zahl derer, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, im vergangenen Jahr kaum verändert. Das geht aus dem aktuellen KammerKompakt zur Entwicklung der Armut im Land Bremen hervor, das die Arbeitnehmerkammer Bremen heute (Donnerstag) veröffentlicht hat. Eine Woche nach Erscheinen des 3. Armuts- und Reichtumsberichts des Bremer Senats können nun die dort noch nicht enthaltenen, neuen Armutstrends im Coronajahr 2020 nachvollzogen werden. „Positiv ist, dass im vergangenen Jahr trotz der Pandemie nicht mehr Menschen auf Sozialleistungen angewiesen waren. Trotzdem hat aber die Corona-Krise bei vielen Erwerbstätigen zu deutlichen Einkommenseinbußen geführt. Für viele reicht das Einkommen nicht aus, um über die Armutsschwelle zu kommen“, kommentiert Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer, die Befunde.

193.000 Menschen leben unter oder an der Armutsschwelle

Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) verdient, gilt als einkommensarm. Im Land Bremen lag diese Schwelle 2020 bei 1.125 Euro für Alleinlebende. Bei den Einkommen werden dabei auch Renten, Unterhaltszahlungen und staatliche Geldleistungen berücksichtigt. Die Armutsgefährdungsquote im ersten Coronajahr 2020 stieg in Bremen auf 28,4 Prozent (2019: 24,9 Prozent). Damit leben nun 193.000 Menschen im Land Bremen unter oder an der Armutsschwelle (2019: 169.800).

120.000 Menschen sind auf Sozialleistungen angewiesen

Ein weiteres Instrument, um Armut zu messen, ist der Bezug von staatlichen Geldleistungen. Je mehr Menschen diese sogenannten Mindestsicherungsleistungen wie etwa Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV) beziehen, desto größer ist die Armut. Im Land Bremen hat sich die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher im Jahr 2020 trotz Corona kaum verändert und bei rund 120.000 Menschen eingependelt. Das war nicht ganz jede/r Fünfte. Für die Stadt Bremen zeigt sich, dass gerade in Stadtteilen wie Gröpelingen, Osterholz und Hemelingen rund 300 bis 400 Leistungsberechtigte weniger auf staatliche Unterstützung angewiesen waren als noch im Jahr 2017 – lediglich in Huchting, Burglesum und Blumenthal stieg ihre Zahl leicht an. Für Bremerhaven liegen keine aktuellen Daten auf Stadtteilebene vor.

Corona verschärft Armutslage

Dass mehr Menschen einkommensarm sind als Sozialleistungen erhalten, hat mehrere Gründe: Viele Beschäftigte sind im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit beschäftigt und verbleiben trotz Erwerbstätigkeit unter der Armutsgrenze. Dass im vergangenen Jahr vor allem die Einkommensarmut zugenommen hat, ist nach Auffassung der Kammer vor allem auch der Pandemie geschuldet: „2020 war ein Ausnahmejahr am Arbeitsmarkt – mit dem bisher höchsten Anteil von Beschäftigten in der Kurzarbeit und gestiegenen Arbeitslosenzahlen. Das hat die Armutslage im Land Bremen verschärft“, erläutert Schierenbeck.

Deutschlandweit waren 2020 knapp neun Prozent der Erwerbstätigen von Einkommensarmut betroffen. Im Land Bremen waren es im Jahr 2010 schon elf Prozent und Ende 2020 rund 15 Prozent. Deutlich zugenommen hat die Einkommensarmut auch in der Gruppe der über 65-jährigen Rentnerinnen und Rentner. Von ihnen ist mittlerweile mehr als jede/jeder Vierte von Einkommensarmut betroffen (knapp 23 Prozent).

Viele erwerbsfähige Leistungsempfänger sind nicht arbeitslos

Ein Blick auf die Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen zeigt, dass im Jahr 2020 rund 68.000 von ihnen erwerbsfähig waren. Lediglich der kleinere Teil dieser Gruppe ist tatsächlich arbeitslos (44 Prozent). Die größere Gruppe ist erwerbstätig oder steht dem Arbeitsmarkt aus guten Gründen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung – etwa, weil kleine Kinder zu betreuen sind.

Fast 15.600 Beschäftigte müssen Lohn aufstocken

Die Gruppe derjenigen, die trotz Arbeit Leistungen bezieht, umfasste 2020  15.581 Beschäftigte. Diese Menschen müssen ihr Gehalt aufstocken, weil ihr Lohn nicht zur Existenzsicherung reicht. Fast 2.000 von ihnen arbeiten sogar in Vollzeit, knapp 5.000 in Teilzeit und weitere knapp 5.000 als ausschließlich geringfügig Beschäftigte.

Die Arbeitnehmerkammer fordert, wie im aktuellen Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung angekündigt, den Lebensunterhalt von Kindern unabhängig von ihren Eltern und deren möglicher Arbeitslosigkeit durch eine steuerfinanzierte, Kindergrundsicherung zu garantieren. „Es liegen detaillierte Konzepte zur Bündelung bisheriger Familienleistungen vor, diese müssen nun zügig realisiert werden“, fordert Schierenbeck. Zudem ist die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene auf rund 600 Euro notwendig.

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