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Pressemitteilung

21.09.2022

Bessere Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe dringend nötig

Im Zuge der Corona-Pandemie ist die Zahl der Beschäftigten im Gastgewerbe auch im Land Bremen deutlich gesunken – zu wenige kehren derzeit zurück in die Betriebe. „Um den Personal- und Fachkräftemangel im Gastgewerbe zu mindern, müssen die Arbeitsbedingungen deutlich attraktiver werden“, sagt Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen. Vor allem die niedrigen Löhne werden von den Beschäftigten kritisiert. Dies zeigt die jüngste Beschäftigtenbefragung der Arbeitnehmerkammer aus dem Frühjahr 2021.

Demnach ist mehr als jeder dritte Beschäftigte (43 Prozent) im bremischen Hotel- und Gaststättengewerbe unzufrieden mit dem eigenen Gehalt – das Gastgewerbe gehört damit zu den fünf Wirtschaftszweigen mit der höchsten Lohnunzufriedenheit im Bundesland. „Der Branchenvergleich im Land Bremen zeigt: Nirgendwo sind die Löhne so gering wie im Gastgewerbe. Deshalb ist es so wichtig, dass der Tarifausschuss in seiner morgigen Sitzung den Entgelttarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt“, betont Rosenthal. Wenn dies gelingt, haben alle Beschäftigten, die im Gastgewerbe tätig sind, Anspruch auf den Tariflohn. „Dies ist ein wichtiges Signal, um die Attraktivität der Branche zu steigern und dem Fachkräftebedarf entgegenzuwirken. Die Allgemeinverbindlicherklärung würde verhindern, dass der Wettbewerb zu Lasten der Beschäftigten geführt wird“, so Rosenthal.

Allgemeinverbindliche Tariflöhne könnten auch dazu beitragen, die Fluktuation in der Branche zu verringern. Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten im Gastgewerbe sind seit weniger als fünf Jahren bei ihrem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt. Nur in der Leiharbeitsbrache ist der Anteil der Beschäftigten mit einer solch kurzen Betriebszugehörigkeit noch größer als im Gastgewerbe.

Arbeit auf Abruf besonders belastend

Der Befragung der Arbeitnehmerkammer zufolge empfinden die Beschäftigten auch die schwankenden Arbeitszeiten und den Zeitdruck als belastend. In keinem anderen Wirtschaftszweig im Land ist Arbeit auf Abruf so weit verbreitet – etwa ein Fünftel der Beschäftigten im Gastgewerbe ist davon betroffen. Auswirkungen hat dies vor allem auf das Privat- und Familienleben: So ist mit mehr als 30 Prozent der Anteil der Beschäftigten im Gastgewerbe im Land Bremen auffällig hoch, die angeben, dass es ihnen bei der Arbeitszeitplanung selten, nie oder fast nie gelingt, auf familiäre und private Interessen Rücksicht zu nehmen.

Hohe körperliche Anforderungen und starker Zeitdruck

Besonders hoch sind im Gastgewerbe zudem die körperlichen Anforderungen der Arbeit. Mehr als 40 Prozent der im Gastgewerbe im Land Bremen Beschäftigten empfindet die körperliche Arbeit als in hohem oder sehr hohem Maß belastend. Zeitdruck und Arbeitsverdichtung spielen dabei im Arbeitsalltag ebenfalls eine wichtige Rolle. Vier von fünf Beschäftigten (80 Prozent) im bremischen Gastgewerbe geben an, fast immer oder oft sehr schnell arbeiten zu müssen. Nur im Gesundheitswesen in den Krankenhäusern ist der Anteil der Beschäftigten noch höher, die angeben, unter solchem Zeitdruck zu stehen. Die hohen körperlichen Belastungen tragen auch dazu bei, dass nur jede/r zweite Beschäftigte im Gastgewerbe aussagt, seine Tätigkeit bis zur Rente ausüben zu können.

Minijob-Quote liegt bei 57 Prozent

In der Gastronomie arbeiten im Land Bremen aktuell 6.700 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 8.700 Minijobberinnen und Minijobber. Die Minijob-Quote liegt damit bei 57 Prozent und ist so hoch wie in keiner anderen Branche. „In der Pandemie hat sich die Kehrseite der Minijobs deutlich gezeigt: Es gibt weder Kurzarbeitergeld noch Arbeitslosengeld I“, betont Rosenthal. Laut Beschäftigtenbefragung sind nur gut 20 Prozent der Beschäftigten zufrieden mit der Anzahl ihrer Stunden. Statt viele Überstunden zu machen, würden viele gern die Zahl der vertraglich vereinbarten Stunden aufstocken.

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