17.01.2025
Mehr Beratungen zu Kündigungen
Arbeitnehmerkammer berät 2024 knapp 85.000 Menschen
Die schwache konjunkturelle Entwicklung hat sich 2024 auf die Beschäftigten im Land Bremen ausgewirkt. So stieg die Zahl der Beratungen in der Arbeitnehmerkammer zu arbeitgeberseitigen Kündigungen weiter an – und zwar um knapp zehn Prozent auf 4.867. „Während Arbeitgeber vermehrt kündigen, sind die Beschäftigten wieder zurückhaltender, was einen Jobwechsel betrifft – hier haben unsere Beratungen abgenommen. Beides ist ein deutliches Signal für eine sich zuspitzende Situation am Arbeitsmarkt“, fasst Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen die Bilanz der Rechtsberatung für das Jahr 2024 zusammen. „Die künftige Bundesregierung muss starke Signale setzen und den Weg frei machen für Investitionen in Infrastruktur, Energiewende und neue Technologien. Eine Reform der Schuldenbremse ist unerlässlich“, fordert Rosenthal.
Als auffällig bezeichnen die Beraterinnen und Berater der Arbeitnehmerkammer die hohe Zahl an Kündigungen, die aus Sicht der Ratsuchenden völlig überraschend und auch ohne Nennung von Gründen erfolgen. „Arbeitgeber müssen zwar im ersten Schritt die Gründe in der Kündigung nicht nennen“, erläutert Kaarina Hauer, Leiterin der Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer. Auf Nachfrage heißt es häufig, es handele sich um personenbezogene Gründe – „dabei sind diese an hohe Voraussetzungen geknüpft“, betont Hauer. Ebenfalls Thema: Immer häufiger werden Beschäftigte dazu gedrängt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. „Wir können nur allen raten: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern kommen Sie zu uns in die Beratung, bevor Sie unterschreiben“, warnt Hauer. Denn bei Aufhebungsverträgen droht in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Häufiger Streit ums Gehalt
Über alle drei Standorte Bremen-Stadt, Bremen-Nord und Bremerhaven hinweg führte die Arbeitnehmerkammer 2024 knapp 85.000 Beratungen durch – davon etwa die Hälfte zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (43.186). Fragen zum Gehalt führen mit mehr als 7.100 Beratungen weiterhin die Rangliste der Top-Themen an. Dabei ging es häufig um verspätete Lohnzahlungen, nicht bezahlte Überstunden oder nicht gewährte Lohnfortzahlung bei Krankheit. „Während große Arbeitgeber meist bereit sind, falsche Lohnabrechnungen zu korrigieren, stellen sich kleine und mittlere Betriebe oft taub“, berichtet Kaarina Hauer aus der Beratung.
Ein häufiges Problem sei unter anderem das Ausbleiben der Lohnfortzahlung bei Krankheit. Dies gilt vor allem dann, wenn Beschäftigte nach einer Kündigung erkranken. Immer mehr Arbeitgeber sind aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2021 nicht mehr gewillt, Entgeltfortzahlungen zu leisten. „Für die Beschäftigten kann das monetär sehr nachteilig sein, wenn weder der Arbeitgeber noch die Krankenkasse zahlt“, so Hauer. In der Regel endeten diese Fälle vor dem Arbeitsgericht.
Auch bei einer Erkrankung im Urlaub stellen sich nach den Erfahrungen aus der Beratung viele Arbeitgeber quer und verweigern die Lohnfortzahlung. Die aktuelle Forderung der Arbeitgeber, künftig für den ersten Krankheitstag grundsätzlich nicht mehr zahlen zu wollen, weist die Arbeitnehmerkammer deutlich zurück: „Der Vorstoß geht völlig an der Realität vorbei. Unsere Beschäftigtenbefragung zeigt: 66 Prozent der Bremer Arbeitnehmenden gehen sogar krank zur Arbeit“, betont Kammer-Hauptgeschäftsführer Peer Rosenthal.
Minijob nicht gleich Minirechte
2024 hat die Arbeitnehmerkammer Bremen eine Sonderauswertung zu der Frage gemacht, mit welchen Rechtsproblemen geringfügig Beschäftigte in die Beratung kommen. Von insgesamt 660 Beratungen waren überwiegend Frauen betroffen (376 weiblich/233 männlich). Dabei hat sich ein Hauptproblem gezeigt: Geringfügig Beschäftigte erhalten in der Regel nur Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit. Sonstige gesetzliche Ansprüche wie etwa bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Vergütung der Rufbereitschaft werden häufig nicht gewährt. „Es hält sich nach wie vor der Irrglaube, Minijobs seien auch nur mit Minirechten ausgestattet. Doch das ist falsch: Ein Minijob ist ein Teilzeitjob, und das heißt: Beschäftigte genießen die gleichen Rechte“, betont Hauer.
Öffentliche Rechtsberatung: Viele Fragen zum Mietrecht
In der öffentlichen Rechtsberatung (ÖRB), die die Kammer im Auftrag des Landes für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen durchführt, hat die Arbeitnehmerkammer 2024 an den drei Standorten rund 12.000 Beratungen durchgeführt. Mit 3.174 Beratungen gab es erneut viele Fragen zum Mietrecht. Hier spielt nach wie vor das Thema Betriebs- und Heizkostenabrechnung eine große Rolle. „Die gestiegenen Energiekosten bei Strom und Gas haben viele Ratsuchende vor finanzielle Probleme gestellt, weil plötzlich hohe Nachzahlungen verlangt wurden“, betont Hauer. Viele seien finanziell nicht in der Lage gewesen, Geld zurückzulegen oder ihre Abschläge anzuheben. Ebenfalls auffällig: Ratsuchende berichten vermehrt über Wohnungen, die sich in einem sehr schlechten Zustand befinden, teilweise seien sie kaum noch bewohnbar. Selbst zwingende Reparaturen werden von den Vermietern häufig nicht durchgeführt.
Wichtig: Zum 1. Januar 2025 ist das Wohngeld um 15 Prozent erhöht worden. Wer bereits Wohngeld beantragt hat, muss nichts weiter tun – die Erhöhung kommt automatisch. Wohngeld können alle beantragen, deren Einkommen niedrig ist, zum Beispiel Rentner, Alleinerziehende oder Geringverdiener. Wer bereits andere Unterstützungsleistungen wie Bürgergeld oder BAföG erhält, hat keinen Anspruch.
Achtung bei Lockangeboten im Netz
Neben den mietrechtlichen Beratungen gab es eine größere Beratungsnachfrage zu den sogenannten aufgedrängten Verträgen, also Verträgen mit versteckter Bindung (Schweigen als Zustimmung) und versteckten langen Laufzeiten nach einem Lockangebot. Dabei hatte der Gesetzgeber bereits 2012 mit der sogenannten Button-Lösung („Achtung! Sie bestellen nun kostenpflichtig“) versucht, gegen solche versteckten Verträge vorzugehen. Diese gesetzliche Voraussetzung wird vielfach umgangen. Spätestens, wenn Unternehmen über Inkassobüros die Zahlung einfordern, geben viele Menschen aus Sorge nach: In mehr als 90 Prozent der Fälle zahlen sie dann die geforderten Beträge, obwohl der Vertragsschluss oder mindestens eine Klausel unwirksam wäre. Vor allem Telekommunikationsanbieter und sonstige Abo-Anbieter fallen hier negativ auf. Auch hier gilt: Niemand sollte sich unter Druck setzen lassen, sondern erst Rechtsrat einholen.
Neues Angebot: Beratung in vielen Sprachen möglich
Für Ratsuchende, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, bietet die Arbeitnehmerkammer Bremen seit Dezember Video- oder Audiodolmetschen an. Das heißt, zur Beratung wird ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin per Video oder per Telefon hinzugezogen. Für Kammer-Mitglieder, also alle Menschen, die in Bremen oder Bremerhaven abhängig beschäftigt sind, ist das Angebot kostenfrei. „In unsere Beratung kommen viele Menschen, die über wenig Deutschkenntnisse verfügen. Gerade rechtliche Fragen lassen sich dann nur schwer klären – selbst wenn eine Freundin oder ein Angehöriger beim Übersetzen hilft“, erläutert Juristin Kaarina Hauer. Das neue Angebot umfasst alle persönlichen Beratungen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Insgesamt werden 63 Sprachen angeboten, davon können 17 Sprachen ad hoc – also ohne vorherige Anmeldung – übersetzt werden. Hierzu gehören beispielsweise Englisch, Rumänisch, Türkisch, Arabisch, Russisch oder Dari.
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