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Die Arbeitnehmerkammer begrüßt die heute im Senat beschlossene Weiterentwicklung des Landesmindestlohns: „Der Tarifvertrag der Länder ist der passende Bezugspunkt für die zukünftige Entwicklung des Landesmindestlohns. Der beschlossene Mechanismus stellt sicher, dass Beschäftigte, die direkt oder indirekt für die öffentliche Hand arbeiten, an den einschlägigen Tarifvertrag und die zukünftige Lohnentwicklung angekoppelt werden“, so Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer.
Der Senat hat heute beschlossen, dass der Landesmindestlohn nicht mehr von einer Kommission ermittelt werden soll, sondern zukünftig der Entgeltgruppe 1 / Stufe 2 des Tarifvertrags der Länder entsprechen soll. Aktuell liegt der Landesmindestlohn bei 12,00 Euro.
Die Arbeitnehmerkammer mahnt zudem eine zügige Erweiterung der Tariftreueregelung bei der öffentlichen Auftragsvergabe an, sodass bei der Erledigung öffentlicher Bau- und Dienstleistungsaufträge Betriebe nach Tarif bezahlen müssen. Dies ist im Koalitionsvertrag auch vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt. „Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen sichert den Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ und sorgt dafür, dass der Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht auf Kosten der Beschäftigten geführt wird,“ so Schierenbeck. Zudem setzt eine entsprechende Tariftreueregelung Anreize für eine höhere Tarifbindung.
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