Text: Anette Melerski
Kinderkrankheiten begleiten Beschäftigte in Kindergarten und Schule ein Berufsleben lang. Wer im Gartenbau arbeitet, sollte gegen Zeckenbisse und Tetanus geschützt sein, Kanal- und Klärwerksarbeiter, die Kontakt mit Abwasser haben, gegen Hepatitis A. Bei beruflich bedingten Auslandsaufenthalten ist abzuklären, ob wegen landesspezifischer Risiken eine Impfung notwendig ist. Und bei Schwangeren oder Kolleginnen in der Familienplanung sind Infektionsgefährdungen bei der Arbeit besonders zu beachten: Steckt sich etwa eine nicht immune, schwangere Beschäftigte in der Kinderkrankenpflege mit Röteln an, ist die Gesundheit des ungeborenen Babys gefährdet.
Ob Beschäftigte bei der Arbeit mit Krankheitserregern in Kontakt kommen und wie sie geschützt werden können, zählt zum Arbeitsschutz und liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Besteht ein Infektionsrisiko, muss der Arbeitgeber die arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen. Beschäftigte sollten sich daher informieren, ob ihre Tätigkeit mit besonderen Infektionsrisiken verbunden ist.
Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge prüfen Betriebsärzte in Betrieben, in denen ein berufsbedingtes Infektionsrisiko vorliegt, den Immunstatus und beraten zum Thema Impfung. Seit Sommer 2015 können sie auf Grundlage des Präventionsgesetzes generell im Betrieb zum Impfschutz beraten und auch allgemeine Schutzimpfungen durchführen. Das setzt allerdings das Einverständnis der Beschäftigten voraus. Eine Impfpflicht gibt es nicht. Eine Schutzimpfung, etwa gegen Grippe, die nicht mit einer Infektionsgefährdung durch den Arbeitsplatz einhergeht, ist nicht Teil des Arbeitsschutzes und der arbeitsmedizinischen Vorsorge – für die Kosten muss daher die Krankenkasse aufkommen, nicht der Arbeitgeber. Impfen schützt – auch indirekt Wer sich impfen lässt, schützt sich selbst direkt – und bewahrt direkt andere vor einer Ansteckung. So schützt zum Beispiel eine Hepatitis-A-Impfung nicht nur die Köchin in er Kita, sondern auch die Kinder.
Tipp: Impfungen können nur bestimmte Infektionskrankheiten verhüten. Viele Infektionen werden „von Hand zu Hand“ gereicht – regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife macht deshalb schon einen Großteil des Schutzes vor ansteckenden Krankheiten aus.
Schutzimpfungen müssen im Impfpass dokumentiert sein. Grundsätzlich ist es sinnvoll, den Impfschutz – etwa beim Hausarzt – regelmäßig prüfen zu lassen. Aktuelle Impfempfehlungen und weitere Informationen der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts finden Sie unter www.rki.de oder in der STIKO@rki-App.