Text: Janina Weinhold
Foto: Kay Michalak
Andreas Holms* arbeitet im Kundenservice mit strikten zeitlichen Vorgaben für Kundengespräche. Sein Abteilungsleiter fordert tägliche Nachweise für optimierte Kundengespräche. Als er auch privat stark eingespannt ist, bekommt er auf der Arbeit Panik und kann keinen klaren Gedanken mehr fassen. Sein Arzt schreibt ihn mit einer Angst- und Überlastungsstörung für fast acht Wochen krank. Bei seiner Rückkehr wird ihm ein BEM-Gespräch angeboten. BEM steht für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. Holms ist zunächst skeptisch.
„Das BEM soll den Arbeitsplatz und die individuelle Leistungsfähigkeit schützen. Handeln die betrieblichen Akteure entsprechend, müssen sich Betroffene keine Sorgen machen. Der Arbeitgeber muss alle Möglichkeiten zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes ausschöpfen“, erklärt Dennis Wernstedt, Berater Mitbestimmung und Technologieberatung bei der Arbeitnehmerkammer.
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach psychischer Erkrankung sollte vom Arbeitgeber sensibel begleitet werden.
Psychische Erkrankungen wie Angststörungen oder Depressionen nehmen zu. Als psychisch belastend am Arbeitsplatz gelten etwa geringe Entscheidungsspielräume bei hoher Aufgabenverdichtung. Oft sind aber nicht nur arbeitsbedingte Faktoren Auslöser. Häufig erfordert eine Wiedereingliederung eine Einzelfalllösung.
„Betriebsräte nehmen hier eine Schlüsselrolle ein, weil sie gute Einblicke in alle Bereiche des Unternehmens haben“, sagt Stephanie Pöser, Projektmitarbeiterin am Institut Arbeit und Wirtschaft (iaw). Das Institut hat Mitarbeitervertreter und externe Experten zu ihren bisherigen Erfahrungen befragt. Viele beschrieben Unsicherheiten. „Das richtige Maß an Rücksichtnahme wurde oft thematisiert. Den Kollegen vor einer neuen Überforderung und gleichzeitig alle anderen Mitarbeiter vor Mehrbelastungen zu schützen ist ein Balanceakt“, erzählt Pöser. Hier zeigt sich ein Bedarf an Schulungen zum sensiblen Umgang mit psychischen Erkrankungen. Solche Kurse bietet etwa das Integrationsamt Bremen an. Auch die Arbeitnehmerkammer berät Betriebsräte zu gesunden Arbeitsbedingungen und psychischen Belastungen. Pöser empfiehlt Betrieben außerdem, alle Mitarbeiter über den Ablauf und das Ziel eines BEM aufzuklären. Eine Vertrauenskultur im Betrieb hilft Ängsten vorzubeugen.
Im Fall von Andreas Holms hat ein Neustart in einer Abteilung ohne Kundenkontakt geholfen, sein Wissen im Betrieb zu halten, ohne seine Gesundheit zu gefährden.
* Name von der Redaktion geändert
Fällt ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen aus, sind Betriebe dazu verpflichtet ihm ein BEM-Verfahren anzubieten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen gemeinsam Lösungen für Fehlbelastungen erarbeiten, um die Leistungsfähigkeit langfristig zu erhalten. Die Teilnahme ist für Beschäftigte freiwillig. Mitarbeitervertreter haben Kontroll- und Gestaltungsrechte.