Beschäftigte sind verpflichtet, das Angebot ihres Arbeitgebers anzunehmen, außer es fehlt etwa die technische Ausstattung, es ist räumlich zu eng oder es sind störende Dritte im Haushalt.
Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes – also beispielsweise Höchstarbeitszeiten und die Mindestruhezeit – gelten auch für die Arbeit im Homeoffice. Zur Erreichbarkeit sollte möglichst eine klare Regelung getroffen werden, sonst drohen Entgrenzung der Arbeit und der Druck, ständig erreichbar sein zu müssen.
Auch hier muss der Arbeitgeber grundsätzlich dafür sorgen, dass Gefahren für Leben und die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten vermieden beziehungsweise möglichst weit reduziert werden. Zum Beispiel muss der Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet sein. Arbeiten auf dem Küchenstuhl entspricht diesen Anforderungen eher nicht.
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