Foto: Fotolia
Das neue Mutterschutzgesetz ist seit Januar 2018 in Kraft. Neu ist zum Beispiel der Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt und die verlängerte Mutterschutzfrist bei Geburt eines behinderten Kindes. Klassische Beschäftigungsverbote – wie etwa das Nachtarbeitsverbot – wurden flexibler gestaltet.
Elterngeld kann entweder als Basiselterngeld oder aber als Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Elterngeld Plus empfiehlt sich vor allen Dingen für Eltern, die in Teilzeit arbeiten wollen, da sie damit flexibler sind. Durch die Corona-Pandemie können Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate verschieben, wenn diese in der Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2020 liegen sollten und bis zum 30. Juni 2021 angetreten werden. Haben Eltern vom 1. März bis 31. Dezember 2020 durch die Corona-Pandemie Einkommensausfälle erlitten und etwa Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld erhalten, so bleiben diese Monate bei der Berechnung des Elterngelds unberücksichtigt.
Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes – für Mütter acht Wochen nach der Geburt – und endet in der Regel mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mütter und Väter haben bei der Einteilung der Elternzeit mehrere Möglichkeiten: Sie können diese allein, abwechselnd oder gemeinsam mit der Partnerin oder dem Partner nehmen. Die Elternzeit kann auf drei, mit Zustimmung des Arbeitgebers auch auf mehr Zeitabschnitte verteilt werden
Infos zum Mutterschutz
Infos zum Elterngeld
Infos zur Elternzeit
In unserer Reihe Ihr Recht – einfach erklärt gibt es Infoveranstaltungen zu verschiedenen Themen - auch zum Beispiel zu Mutterschutz, Elternzeit und -geld.
Als Mitglied der Arbeitnehmerkammer können Sie sich kostenlos in Fragen des Arbeitsrechts beraten lassen.