Text: Hanna Mollenhauer
Foto: Kay Michalak
In der Privatwirtschaft kann nur etwa die Hälfte aller Beschäftigten eine Betriebsrente erwarten. Arbeitnehmer in Kleinbetrieben und Problembranchen des Arbeitsmarkts und Geringverdiener haben in der Regel keine betriebliche Altersversorgung. Zuletzt stagnierte die betriebliche Zusatzvorsorge generell. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll für eine stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und damit flächendeckend höhere Alterseinkommen sorgen.
Bisher wurde die Flaute bei der betrieblichen Altersversorgung – besonders bei kleinen Unternehmen – häufig damit erklärt, dass Arbeitgeber für einmal geleistete Zusagen dauerhaft haften müssen. Beispielsweise wenn Leistungen geringer ausfallen als der Arbeitgeber sie in Aussicht gestellt hat, etwa durch ungünstige Entwicklung des angelegten Kapitals. Durch das neue Gesetz sollen jetzt auch reine Beitragszusagen möglich sein, bei denen der Arbeitgeber nach der Zahlung des vereinbarten Beitrags nicht mehr haftet – Voraussetzung ist die Regelung durch Tarifverträge. Allerdings sind in diesem Modell Garantien auf die Höhe der Betriebsrente verboten. Bei schlechter Kapitalentwicklung sind sogar Kürzungen laufender Betriebsrenten möglich. Für Beschäftigte heißt das: Ein dauerhaft zuverlässiges Schließen von Vorsorgelücken ist mit diesem zusätzlichen Konzept keinesfalls gesichert.
Unternehmen mit entsprechendem Tarifvertrag können mit dem neuen Gesetz die gesamte Belegschaft in eine automatische Entgeltumwandlung einbeziehen. Arbeitnehmer, die nicht daran teilnehmen wollen, müssen aktiv widersprechen. In mehreren Schritten werden die Arbeitgeber verpflichtet, die ihnen durch Entgeltumwandlung entstehenden Gewinne größtenteils weiterzureichen.
Wenn der Arbeitgeber für einen Beschäftigten mit höchstens 2.200 Euro Bruttomonatsgehalt jährlich Zusatzvorsorgebeiträge zwischen 240 und 480 Euro zahlt, kann er sich nun 30 Prozent davon von der Steuer zurückholen. So soll ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden, auch Geringverdienern eine Betriebsrente zu ermöglichen.
Geringverdiener können außerdem im Fall von Altersarmut vom neuen Freibetrag in der Grundsicherung profitieren: Bisher wurden alle Alterseinkünfte auf diese Form der Sozialhilfe angerechnet, sodass sich Vorsorge für Betroffene faktisch nicht gelohnt hat. Zukünftig bleiben von Renten aus freiwilliger Vorsorge 100 Euro komplett anrechnungsfrei, unter teilweiser Anrechnung maximal gut 200 Euro.