Ein älteres Ehepaar geht händchenhaltend durch die Stadt

Bremer Renten steigen um 4,39 Prozent

Ost und West jetzt früher als geplant auf gleichem Stand

Die gesetzlichen Renten werden regelmäßig zur Jahresmitte angepasst. Zum 1. Juli 2023 steigen die Renten aus westdeutscher Beschäftigung um 4,39 Prozent, in den neuen Ländern sogar um 5,86 Prozent. Damit ist die „Rentenangleichung Ost“ ein Jahr früher als geplant erreicht. Wie es zu dieser Rentenerhöhung kommt, wird im folgenden Überblick erklärt.

Die Rentenanpassung liegt in diesem Jahr knapp unter der durchschnittlichen Lohnsteigerung. Um zu verstehen, warum das so ist, hilft ein Blick auf die Berechnung. Grundsätzlich folgen die Renten in Deutschland den Löhnen, um Menschen um Ruhestand nicht von der Wohlstandsentwicklung der Beitragszahlenden abzuhängen. Da Zahlen zur aktuellen Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter aber nicht rechtzeitig zur Anpassung vorliegen, wird ein „Nachholverfahren“ angewandt.

Dabei werden hilfsweise bereits verfügbare Daten zum Anstieg der Löhne und Gehälter nach der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung herangezogen und mit Blick auf die Entwicklung in früheren Jahren „korrigiert“. Der so ermittelte Entgeltfaktor ist allerdings nur ein Element der Rentenanpassung.

Um den Anstieg des Rentenbeitragssatzes im demografischen Wandel zu begrenzen – was letztlich nur den Arbeitgebern nützt, die in der Regel nur betriebswirtschaftlich auf die Beiträge schauen und anders als die Versicherten davon keine besseren Leistungen erwarten können –, enthält die Anpassungsformel zusätzlich den „Riesterfaktor“ und den „Nachhaltigkeitsfaktor“. Während der erstgenannte die Beitragssatzentwicklung berücksichtigt, wirkt sich über den zweiten Faktor das gewichtete Rentner-Beitragszahler-Verhältnis auf die Anpassung aus. Beide Elemente können bei guten Rentenfinanzen und einer positiven Arbeitsmarktlage zwar auch rentensteigernd wirken, dämpfen die Anpassungen aber in der Regel.

Wirkliche Rentenkürzungen sind zwar gesetzlich ausgeschlossen, Menschen im Ruhestand werden aber so tendenziell von den aktuellen Löhnen und Gehältern abgekoppelt. Das Rentenniveau als Kennziffer dafür, wie gut die Versicherung die im Arbeitsleben erreichten Löhne ersetzen kann, sinkt entsprechend.

Lebensstandardsichernde Renten kaum noch möglich

Lebensstandardsichernde Renten sind damit kaum noch möglich, und immer mehr Menschen droht trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung sogar Altersarmut. Immerhin gilt seit 2019 eine Haltelinie, durch die das Rentenniveau zumindest bis 2025 – nach den Plänen der „Ampel“ sogar dauerhaft – nicht unter 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes sinken darf. Sobald diese Untergrenze erreicht wird, müssen die Renten wieder voll nach der Lohnentwicklung angepasst werden. Die schleichende Abkopplung würde damit beendet, allerdings auf dem dann „erreichten“ geringeren Niveau.

In diesem Jahr stellt sich das Zusammenspiel der drei Anpassungsfaktoren für die alten Länder und Berlin (West) wie folgt dar:

Zum Zoomen Mausrad oder Finger verwenden

Während die Löhne 2022 bereinigt um 4,5 Prozent gestiegen sind, was sich entsprechend auf die Erhöhung auswirkt, und der Beitragssatz konstant blieb, führt ein gestiegener Rentneranteil in der Bevölkerung zu einem Nachhaltigkeitsfaktor unter 1, dämpft die Anpassung also. Der „Riesterfaktor“ hat in diesem Jahr keine Auswirkungen.

Aus dem Produkt aller Teilergebnisse ergibt sich der Faktor 1,044, der multipliziert mit dem bisherigen „aktuellen Rentenwert“ von 36,02 Euro den neuen Rentenwert von 37,60 Euro ergibt. Das entspricht einer Rentenanpassung um 4,39 Prozent – also knapp unter der Lohnsteigerung.

Für einen „Bremer Standardrentner“, der vor Ort 45 Jahre lang Beiträge für einen Durchschnittsverdienst von aktuell knapp 3.600 Euro brutto pro Monat entrichtet hat, steigt die Bruttorente damit von 1.620,90 auf 1.692 Euro.

Eine ausführliche Erläuterung finden Sie im Portal Sozialpolitik. Dort wird auch auf die Zahlen für die neuen Bundesländer mit besserer Lohnentwicklung und dadurch höherer Anpassung eingegangen.

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