Immer mehr Frauen kehren bald nach der Geburt ihres Kindes zurück in den Beruf. Oft stellt sich für sie die Frage, wie sie das Stillen mit ihrer Berufstätigkeit verbinden können. Muttermilch ist die ideale Ernährung für Babys und Kleinkinder. Stillen wird von der Weltgesundheitsorganisation weltweit empfohlen: Es fördert eine gesunde Entwicklung, schützt Mutter und Kind vor Erkrankungen und unterstützt eine stabile Bindung zwischen Mutter und Kind. Nachweislich haben Arbeitnehmerinnen, die ihr Kind stillen, weniger Fehltage.
Auch Maßnahmen, die das Stillen am Arbeitsplatz erleichtern, zählen zum Mutterschutz. Laut Mutterschutzgesetz muss der Arbeitgeber im ersten Jahr nach der Entbindung Stillpausen einräumen. Wie die gesetzlichen Stillzeiten im einzelnen Fall ausgestaltet werden, sollten der Arbeitgeber und die schwangere Arbeitnehmerin frühzeitig abstimmen. Damit die Mutter ihr Kind stillen oder die Muttermilch abpumpen kann, muss der Betrieb gemäß Arbeitsstättenverordnung (ASR A4.2, Nr. 6) geeignete Räume vorhalten.
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Dr. Kai Huter
Referentin für Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik
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