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Wozu der Arbeitgeber verpflichtet ist
Daher wissen wir, dass Sie sich mehr Gestaltungsmöglichkeiten wünschen, bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung. Wir wissen auch aus unserer Rechtsberatung, dass die Bedingungen in den vergangenen Jahren schwieriger geworden sind: Arbeitszeiten, Gehaltsfragen, Überlastung, Schutz der Erholungszeiten – das sind die Themen, mit denen Pflegebeschäftigte in die Arbeitnehmerkammer kommen.
Diese Internetseite (arbeitnehmerkammer.de/pflege) möchte Ihnen, den Pflegenden im stationären und ambulanten Bereich, einen Ratgeber an die Hand geben. Hier finden Sie möglichst knappe und verständliche Antworten auf viele Fragen, die Ihnen in Ihrem beruflichen Alltag nützlich sind. Sie finden Informationen zu Themen wie Arbeitszeit und Bildungszeit (früher Bildungsurlaub), über Nebenverdienst und Rufbereitschaft bis hin zur Zeugniserstellung und Zuverdienst.
Wir werden uns weiterhin für Sie einsetzen, damit sich die Situation in den Kliniken, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten verbessert – damit Sie noch lange den Beruf ausüben können, den Sie gewählt haben. Und zögern Sie nicht, uns anzusprechen und unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
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