Hier können Sie einen oder mehrere Suchbegriffe eingeben, um gezielt Seiten zu finden die Ihren Suchwörtern entsprechen.

© 2024 Arbeitnehmerkammer Bremen

Rückenprobleme

Was Betroffene tun können

Ich habe zunehmend Rückenschmerzen. Was kann ich tun? Wer kann mir helfen?

„Pflegende schleppen mehr als Bauarbeiter“ – so das Ergebnis einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Schweres Heben und Tragen – in Kombination mit weiteren typischen Belastungen in Pflegeberufen wie langes Stehen und Zwangshaltungen – münde häufig in Muskel-Skelett-Erkrankungen: Rückenschmerzen sind der Grund für fast ein Viertel aller Krankheitstage in Deutschland. In vielen Fällen werden Rückenbeschwerden von Pflegekräften als Berufskrankheit angezeigt, jedoch nur selten anerkannt oder gar entschädigt. Hintergrund: Es ist schwer, die berufliche Verursachung gegenüber der Berufsgenossenschaft überzeugend nachzuweisen.

Auch deshalb muss die Vorbeugung vor Rückenbelastungen ein Schwerpunkt beim Arbeitsschutz in der Pflege sein. Dazu zählen der Einsatz technischer Hilfsmittel und eine ergonomische Arbeitsweise. Daneben ist es für Pflegende besonders wichtig, vorbeugend und kontinuierlich gegen Rückenbeschwerden aktiv zu werden, auch in der Freizeit.   

Wer helfen kann

Neben der betriebsärztlichen Beratung und der Arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie betrieblichen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bietet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (Unfallversicherung) ein Präventions-, Beratungs- und Behandlungsangebot.

Dieses besteht aus einer Bestandsaufnahme (Rückensprechstunde samt orthopädischer Untersuchung) und, sofern sinnvoll, ein dreiwöchiges Rückenkolleg. Dort stehen neben individuell auf Sie zugeschnittene physiotherapeutische Maßnahmen auch Schulungseinheiten auf dem Programm.

Die Kosten für das Rückenkolleg übernimmt die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, kurz BGW. Einen Verdienstausfall müssen Sie ebenso wenig befürchten wie eine Anrechnung auf die Urlaubstage: Für die drei Wochen werden Sie von der Arbeit freigestellt und erhalten Lohnfortzahlung (regelt die BGW mit dem Arbeitgeber).

Um rückengerechtes und ergonomisches Arbeiten im Pflegealltag langfristig zu verankern, bietet die BGW anschließend zudem eine Arbeitsplatzbegleitung, ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber (über eventuell notwendige Anschaffungen technischer Hilfsmittel wie Hebehilfen) sowie ein fünftägiges Auffrischungsseminar (›Refresher-Kurs‹) zum Erfahrungsaustausch und zur Festigung des Gelernten.

Weitere Infos AKB003_IconInfo

Arbeitnehmerkammer Bremen

www.arbeitnehmerkammer.de/gesundheit
(Infoblatt Arbeit und Gesundheit: „Alles Gute für den Rücken“)

Beratungsstelle zu Berufskrankheiten

www.arbeitnehmerkammer.de/berufskrankheiten 
bk-beratung@arbeitnehmerkammer.de 
Terminvereinbarungen telefonisch unter +49 421 66950-36

Auf der Website finden Sie auch Patientenfragebogen und ein Ärzteinfos zu den Berufskrankheiten Nr. 2108 oder Nr. 2110 (Bandscheibenerkrankung der Wirbelsäule)

Berufsgenossenschaft BGW

www.bgw-online.de
Gesund im Betrieb -> Gesunder Rücken

Schlagwörter