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Zeugnis

Ich möchte mich beruflich verändern: Habe ich Anrecht auf ein Zeugnis? Auf was muss ich achten?

Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu zählen auch Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten.

Formale Anforderungen

Arbeitszeugnisse (ob „einfach“ oder „qualifiziert“) müssen nicht nur in inhaltlicher, sondern auch in formaler Hinsicht einwandfrei sein. Hat ein Zeugnis beispielsweise viele Schreibfehler oder Streichungen, so lässt sich daraus eine Geringschätzung durch den Arbeitgeber ableiten. Das Zeugnis muss also in einem äußerlich einwandfreien Zustand sein, eine Überschrift tragen, auf Geschäftspapier verfasst und unterschrieben sein.

Das qualifizierte Zeugnis ist heute der Regelfall des Arbeitszeugnisses. Es umfasst neben der Tätigkeitsbeschreibung (wie im einfachen Zeugnis) vor allem die Beurteilung der Leistungs- und Führungsqualitäten. Es bezieht sich auf die gesamte Beschäftigungszeit mit einer Bewertung aller (möglicherweise unterschiedlichen) Tätigkeiten und Funktionen. Auch die sozialen Kompetenzen, wie Teamfähigkeit etc. sind ein wichtiges Bewertungskriterium.

Ein gutes Zeugnis enthält in der Regel eine Abschlussformel (Dank des Arbeitgebers für die geleistete Arbeit, Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die Zukunft).

WICHTIG ZU WISSEN AKB_IconAchtung


Ein qualifiziertes Zeugnis müssen Sie ausdrücklich verlangen, ansonsten ist Ihr Arbeitgeber nur verpflichtet, ein einfaches Zeugnis auszustellen!
 

 

Sie können eine Änderung oder Berichtigung des Zeugnisses verlangen, wenn es formal und/oder inhaltlich nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sind Arbeitszeugnisse nicht ordnungs- und wahrheitsgemäß verfasst, können aus diesen Gründen Schadenersatzansprüche entstehen. Erfüllt Ihr Arbeitgeber den Zeugnisanspruch nicht oder mangelhaft, können Sie vor dem Arbeitsgericht auf Ausstellung oder Berichtigung klagen.

Die Zeugnissprache ist eine sehr eigene Sprache: Was positiv klingt, muss in der „Übersetzung“ beim neuen Arbeitgeber nicht auch „gut rüberkommen“. Nutzen Sie deshalb die Beratungsangebote der -> Arbeitnehmerkammer Bremen und/oder der -> Gewerkschaft: Hier können Sie das ausgestellte Zeugnis auf versteckte Informationen oder Mängel prüfen lassen.

Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis, das auch genauso genannt werden muss, stellt der Arbeitgeber während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses aus. Nutzen Sie die Gelegenheit, um frühzeitig Ihre Leistung bewerten zu lassen – beispielsweise bei einem Wechsel innerhalb des Betriebs.
Weitere Gründe für ein Zwischenzeugnis sind etwa

  • Versetzung oder der Wechsel des Vorgesetzten
  • neue Aufgabe, neue Funktion
  • Fusionen und Betriebsübernahmen/Insolvenz
  • Stellenwechsel

WICHTIG ZU WISSEN AKB_IconAchtung

Aufbau und Inhalt des Zwischenzeugnisses orientieren sich am qualifizierten Zeugnis. Am Ende sollte der Ausstellungsgrund stehen.

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  • „Das Arbeitszeugnis – Tipps, Musterbeispiele und Checklisten“

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Infos zur Bildungszeit AKB003_IconInfo

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen im Land Bremen zehn Tage Bildungszeit binnen zwei Jahren zu. Zum Text