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Ausbildungsvergütung in der Altenpflege

Ich mache eine Ausbildung in der Altenpflege. Wird in meinem Betrieb nach Tarif bezahlt?

Auch in der Altenpflege gibt es inzwischen einen Tarifvertrag: 2016 haben erstmals die Tarifgemeinschaft Pflege Bremen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen Tarifvertrag für Auszubildende in der Altenpflege unterzeichnet.

Dabei wurden nicht nur einheitliche und höhere Vergütungen festgelegt, sondern auch verbindliche Arbeitszeiten und eine neue Urlaubsregelung.

Gilt der Tarif auch für mich?

Der Tarifgemeinschaft Pflege Bremen gehören 15 ambulante und stationäre Pflegeanbieter an, unter anderem Einrichtungen des Arbeiter-Samariter-Bunds, der Arbeiterwohlfahrt, des Caritasverbands, des Deutschen Roten Kreuzes, der Bremer Schwesternschaft vom Roten Kreuz, der Diakonie, des Paritätischen und der Heimstiftung.

Gehört Ihr Arbeitgeber dazu, muss er Sie auch nach Tarif bezahlen.

Dank der in Bremen geltenden Ausbildungsumlage, in die alle Altenpflegebetriebe einzahlen, orientieren sich auch viele private Altenpflegedienstleister an den tarifvertraglich festgelegten Ausbildungsvergütungen.

Regelungen des Tarifvertrages

 Tarifvertrag, gültig seit 1.3.2019
im 1. Ausbildungsjahr 1.140,69
im 2. Ausbildungsjahr 1.202,07
im 3. Ausbildungsjahr 1.303,38
Arbeitsstunden/ Woche39 Stunden / Woche
Urlaub30 Tage / Jahr
Monatliche Zulagen zu Fahrt- und Lernmittelkosten X
Freistellungen zur Prüfungsvorbereitung    X

 

 

Weitere Infos

-    Gewerkschaft ver.di Nierdersachsen-Bremen
www.bremen.verdi.de
Ansprechpartnerin: Kerstin Bringmann, kerstin.bringmann@verdi.de

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