Hier können Sie einen oder mehrere Suchbegriffe eingeben, um gezielt Seiten zu finden die Ihren Suchwörtern entsprechen.

© 2024 Arbeitnehmerkammer Bremen

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz

Gesetzlich werden die Vorgaben an die sich Arbeitgeber halten müssen etwa durch das Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) umgesetzt. Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber z.B. verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Empfehlung des RKI

Nach § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber zudem eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Etwa im Bereich der Krankheitsprävention spielt auch das Robert-Koch-Institut (RKI) eine entscheidende Rolle. Es hat Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen einer Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion mit Corona herausgegeben. Sie finden diese hier auf der Website des RKI.

Aus der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht heraus kann z.B. diese Empfehlung als konkrete Handlungsanweisung für Arbeitgeber gesehen werden, die beachtet werden muss.

Für Beschäftigte mit möglichem Kontakt mit Infektionserregern gilt die Biostoffverordnung (BioStoffV) mit Arbeitsschutzbestimmungen in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). Die Maßnahmen für Beschäftigte in Gesundheitswesen, Wohlfahrtspflege und Laboratorien sind in der TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege geregelt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua).

Corona-Virus als Risikogruppe 3

Das Corona-Virus wurde in Risikogruppe 3 eingestuft, was entsprechende Schutzmaßnahmen auslöst. Risikogruppe 3 bedeutet:  Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.

Weiterhin wurde am 16.04.2020 durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und den Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Stefan Hussy der Arbeitsschutzstandard COVID-19 vorgestellt, das Sie hier (PDF) abrufen können.

Zum Thema Arbeitsschutz spielen auch weitere Akteure wie Interessenvertretungen (Betriebsrat) eine wichtige Rolle. Hier haben wir weitere Informationen für betriebliche Interessenvertretungen zusammengestellt.

Schlagwörter