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Kündigung

Wie endet das Arbeitsverhältnis? Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich selbst kündige?

Die gesetzliche Kündigungsfrist  für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  für eine vereinbarte Probezeit von längstens sechs Monaten beträgt zwei Wochen. Danach greift die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit die Kündigungsfrist. Allerdings können aufgrund Ihrer arbeitsvertraglichen sowie tariflichen Bestimmungen andere, insbesondere auch längere oder kürzere Kündigungsfristen gelten.

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und eigenhändig unterzeichnet sein. Das Übersenden per Fax, E-Mail oder ähnliches genügt nicht. Formulieren Sie im Kündigungsschreiben am besten gleich Ihren Anspruch auf die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses - ebenso wie die Gewährung von Resturlaub und die Abgeltung noch ausstehender Überstunden.

Außerordentliche Kündigung

Von der oben beschriebenen ordentlichen Kündigung ist die außerordentliche (auch fristlose) Kündigung zu unterscheiden. In einem solchen Fall können Sie das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist oder mit sofortiger Wirkung kündigen. Und zwar, wenn Ihnen aus „wichtigen Gründen die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann“, zum Beispiel bei erheblichen Vergütungsrückständen  oder dem ständigen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Es kann eine vorherige Abmahnung gegenüber dem Arbeitgeber erforderlich sein. Diese Kündigung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes schriftlich erklärt werden. Dies gilt übrigens auch, wenn Ihnen gegenüber gekündigt wird.

Befristete Arbeitsverhältnisse

... enden in der Regel durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Vertragslaufzeit sind befristete Verträge ordentlich nur dann kündbar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Aufhebungsvertrag

Das Arbeitsverhältnis kann auch durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Voraussetzung ist, dass beide Seiten zustimmen, das heißt, Sie und Ihr Arbeitgeber müssen sich einigen. In diesen Aufhebungsvertrag vereinbaren Sie und Ihr Arbeitgeber flexibel, wann das Arbeitsverhältnis beendet sein soll.

Kündigungsschutz

Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf der sozialen Rechtfertigung. Dieser Kündigungsschutz findet allerdings nur dann Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis als 6 Monate ununterbrochen im selben Betrieb bestanden hat und in dem Betrieb mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind. Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses nach dem 31.12.2003 mehr als zehn Arbeitnehmer.

Gut zu wissen AKB003_IconInfo

Da die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in der Regel weitreichende Folgen für Sie hat, lassen Sie sich immer rechtlich beraten – auch gern bei uns in der Arbeitnehmerkammer.

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