Mit welchen Mitteln versuchen Rechtsextreme, in den Betrieben konkret Einfluss zu nehmen?
Sie wollen spalten, polarisieren, diffamieren, andere als „militant“ darstellen, sie wollen falschinformieren und Gremien gängeln. Ihr Ziel ist ein „Marsch durch die Organisationen“ nach dem Vorbild der 68er-Bewegung – Gewerkschaften und Berufsverbände werden unterwandert und zugleich schlechtgemacht. Gewerkschaften wird zudem vorgeworfen, sie stünden dem Establishment zu nahe – was nicht zutrifft: Sie verhandeln ja gegen das Establishment, nämlich gegen die Arbeitgeberseite und nicht für sie. Wenn die extreme Rechte das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zum Bröckeln gebracht hat, kommt sie mit eigenen, sogenannten alternativen Strukturen. Anstelle demokratischer Gewerkschaften entsteht dann ein „Zentrum Automobil“ oder die „Alternative Öffentlicher Dienst“. Damit sind Rechte heute schon sehr erfolgreich. Bei den 2026 anstehenden Betriebsratswahlen wird das wieder ein großes Thema sein: Rechtsextreme werden versuchen, Mehrheiten für ihre Pseudo-Arbeitnehmervertretungen zu gewinnen und dann in den Gremien die Rechte von Arbeitnehmer*innen abzubauen. Man darf nicht vergessen, dass Rechtsextremismus und Superreiche, also auch superreiche Unternehmen, Hand in Hand arbeiten.
Nur jede*r fünfte in Deutschland hat laut der Umfrage die Möglichkeit, Fortbildungen oder andere Angebote zum Thema Rechtsextremismus in Anspruch zu nehmen. In nicht einmal in einem von fünf Fällen wurden bei rechtsextremen Vorfällen auf der Arbeit auch Maßnahmen ergriffen. Machen die Betriebe insgesamt zu wenig?
Ja. Viel zu wenig sogar!
Was können sie überhaupt tun?
Oft wird ein Vorfall als „nicht so schlimm“ diskreditiert. Dagegen helfen ein gutes Beschwerdemanagement, gut anonymisierte Betriebsumfragen, Kampagnen, Arbeitsgruppen und eine gute Personalentwicklung – wichtig sind diverse Teams bis hin zur Führungsebene: Es hat keinen Sinn, wenn an der Werkbank die Zugewanderten stehen, in der Führungsetage aber nur „alte weiße Männer“ sitzen.
Oft lassen sich auch Instrumente einsetzen, die wir aus der Qualitätssicherung kennen: Leitbilder, Leistungs- und Lieferverträge, Codes of Conduct. Das Bekenntnis zu Vielfalt und Toleranz steht inzwischen oft schon im Kleingedruckten und wird damit Vertragsbestandteil. Wenn die Kundschaft einen Handwerker anpflaumt, kann das sanktioniert werden. Es gibt Institutionen, die gerade kleineren Betrieben helfen können, solche Leitbilder zu entwickeln, es hilft, sich mit anderen auszutauschen, wie die das machen. So kann man voneinander profitieren.
Es hilft, wenn die Beschäftigten die Möglichkeit haben, anonym und jederzeit über ihr Handy zu melden, wenn etwas vorgefallen ist. Auch die „Rechtsextremismus im Betrieb“-Studie gibt deutlich deutliche Hinweise, dass gerade bei der Prävention noch zu wenig passiert, das kommt noch nicht flächendeckend an. Zugleich zeigt sich: Wenn tatsächlich Maßnahmen im Kontext der Arbeit ergriffen wurden, dann werden sie als erfolgreich eingestuft – das geht bin hin zu Abmahnungen oder sogar Entlassungen. Man muss solche Vorfälle klar benennen und auch sanktionieren. Nicht jeder Alltagsrassismus ist Rechtsextremismus, aber die Betriebe müssen sich klarmachen, dass sie hier etwas unternehmen müssen. Denn es besteht die Gefahr, dass gerade qualifizierte Fachkräfte abwandern, wenn sie Rassismus im Betrieb erleben.