Fast jeder kennt es aus eigener Erfahrung: Bei Hitze sind wir weniger leistungsfähig, werden müde, können uns schlecht konzentrieren, das Herz-Kreislauf-System wird belastet. Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei haben Beschäftigte trotzdem nicht. Der Arbeitgeber muss aber ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius für Abkühlung sorgen. Technische Schutzmaßnahmen haben Priorität – etwa außenliegende Jalousien, die vor der Sonneneinstrahlung schützen – oder Lüftungseinrichtungen. Spätestens ab einer Außentemperatur von 26 und innen 30 Grad ist der Arbeitgeber verpflichtet zu handeln, indem er etwa Getränke bereitstellt, lockere Kleidung erlaubt oder nachts lüftet. Ab 35 Grad Innentemperatur darf ohne Hitzeschutzmaßnahmen in einem Raum nicht mehr gearbeitet werden.
Sonnenschein macht gute Laune und regt die Bildung von Vitamin D an, das wir für die Stabilität unserer Knochen brauchen – zu viel Sonne auf der Haut kann die Gesundheit jedoch schon ab dem Frühjahr ernsthaft gefährden. Je nach Hauttyp reichen für einen Sonnenbrand manchmal schon 20 Minuten in der Sonne. Viele Schäden kann die Haut selbst reparieren, doch langfristig steigt mit jedem Sonnenbrand das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Die Arbeit im Freien gehört etwa in Bauberufen, als Müllwerker, Gebäudereiniger, im Gartenbau, als Erzieherin, in der Tourismusbranche oder im Hafen und bei der Schifffahrt zum Alltag.
Der Arbeitgeber ist zum Arbeitsschutz verpflichtet, das meint hier für Sonnenschutz zu sorgen. Dazu zählen Sonnensegel – denn nach Möglichkeit sollte im Schatten gearbeitet werden – und Kleidung aus eng gewobenen Textilien, die den Körper bedecken, aber schweißdurchlässig sind. Kopf und Nacken sollten bedeckt sein und der Bauarbeiterhelm Luft zirkulieren lassen. Sonnencreme schützt die noch unbedeckten Hautpartien – sollte aber nur nach Beratung durch den Betriebsarzt verwendet werden. Denn sie verträgt sich möglicherweise mit manchen Arbeitsstoffen nicht. Außerdem enthält sie unter Umständen gesundheitsbedenkliche Stoffe.
Was kann ich bei Hitze am Arbeitsplatz tun?
- In Räumen leichte, nicht eng anliegende Kleidung tragen.
- Genügend trinken: am besten Mineralwasser, ungesüßte Kräutertees und Fruchtsaftschorlen. Bei schwerer Arbeit in großer Hitze drei bis fünf Liter täglich trinken. Kaffee oder Tee in Maßen bringen den Kreislauf in Schwung.
- Bei Raumtemperaturen über 26 Grad den Arbeitgeber auf kühlende Maßnahmen ansprechen. Betriebs- oder Personalrat informieren.
- Bei Arbeiten unter freiem Himmel auf genügend Sonnenschutz achten – durch Kopfbedeckung, Sonnenbrille, Sonnencreme und passende Kleidung (je dichter und dunkler ein Gewebe ist, desto besser ist der Sonnenschutz).
- Die Mittagspause im Schatten, am besten in Innenräumen verbringen und kurze Zusatzpausen einlegen. Das senkt die Strahlenbelastung deutlich (zwischen 11 und 15 Uhr ist sie am höchsten).
Datum: Mai 2017
Text: Hanna Mollenhauer