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Es soll ein einheitliches, berufsgruppen-unabhängiges Niveau des Gesundheitsschutzes in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit sichergestellt werden. Das neue Mutterschutzgesetz soll auch der Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt in der besonders schutzwürdigen Lebensphase der Familiengründung entgegen wirken.
Das neue Mutterschutzgesetz, vollständiger Titel "Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium", ist seit 1.1.2018 in Kraft. Es löst das "Gesetz zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz" (Mutterschutzgesetz – alt) ab. Die "Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz" (Mutterschutzverordnung) wurde in das neue Mutterschutzgesetz integriert, mit dem Ziel, die Regelungen klarer, übersichtlicher und damit leichter umsetzbar zu machen.
Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen sind – anders als EU-rechtlich vorgesehen – nicht durch das Mutterschutzgesetz geschützt. Für sie soll durch entsprechende Rechtsverordnungen das gleiche Mutterschutzniveau wie im Gesetz hergestellt werden.
Schon im Mai 2017 wurde der Kündigungsschutz für Frauen nach einer späten Fehlgeburt auf vier Monate verlängert. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung kann auf Wunsch der Mutter auf zwölf Wochen ausgedehnt werden. Vorgaben zum Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen wurden ebenfalls bereits an EU-Recht angepasst.
Erst ab Anfang 2019 tritt eine zentrale Gesetzesbestimmung in Kraft, nämlich die Möglichkeit, Bußgelder zu erlassen, wenn der Mutterschutz bei der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen unberücksichtigt bleibt.
Die Aufsicht über den betrieblichen Mutterschutz liegt nach wie vor allein bei der staatlichen Gewerbeaufsicht, anders als im Arbeitsschutz, in dem auch die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung für die Aufsicht zuständig sind. Und wie bisher ist der Mutterschutz beim Familienministerium angesiedelt, nicht beim Arbeits- und Sozialministerium.
Im Jahr 2015 wurden nach Angaben des Statistischen Landesamts im Land Bremen 6.509 neue Einwohnerinnen und Einwohner geboren: 5.347 Kinder in der Stadt Bremen, 1.162 in der Stadt Bremerhaven. Die Geburtenrate zeigt seit einigen Jahren wieder eine leicht steigende Tendenz.
Das Durchschnittsalter von Müttern bei der Geburt des ersten Kindes lag in Bremen bei etwas über 29 Jahren, in Bremerhaven bei 26,5 Jahren. Die durchschnittliche Kinderzahl je Frau hat sich zwischen 2009 bis 2013 von 1,25 auf 1,33 erhöht (Werte für die Stadt Bremen). Der Anteil der Frauen ohne Kind ist im gleichen Zeitraum von 36 Prozent auf 33,7 Prozent zurückgegangen.
Die relativ kurze Phase der Schwangerschaft kann das (Arbeits-)Leben einer Frau nachhaltig verändern. Mütter haben geringere Chancen auf einen beruflichen Aufstieg und den Aufbau einer eigenständigen finanziellen Absicherung. Das wirkt sich auch auf die Teilhabechancen ihrer Kinder aus:
Eine Schwangerschaft macht "Umstände“ am Arbeitsplatz und wird oftmals eher als individuelles Problem wahrgenommen. Viele Betriebe sind nicht ausreichend darauf vorbereitet, dass Mitarbeiterinnen Mütter werden. Die Schwangerschaft bekannt zu geben, kann Konfliktpotenzial für die betroffene Frau bergen, weil die Mitteilung für den Arbeitgeber, und ihre Kolleginnen und Kollegen "plötzlich und unerwartet" kommt. Weil sie Schwierigkeiten kommen sehen, melden viele Frauen ihre Schwangerschaft erst spät. Mitunter halten sie aus falsch verstandener Kollegialität belastende Arbeitstätigkeiten wider besseren Wissens aus. Die Mutterschutzvorschriften werden häufig weniger als Begründung für die Gestaltung schwangeren- und stillgerechter Arbeitsbedingungen verstanden, sondern eher als Anlass für ein Beschäftigungsverbot. Das bedeutet den Ausschluss Schwangerer aus dem Erwerbsleben und die Gefahr, dass ihnen berufliche Nachteile entstehen.
In der "Frankfurter Karrierestudie" wurden mehr als 1.800 Frauen aus Fach- und Führungspositionen zwischen 26 und 55 Jahren befragt. 70 Prozent der Studienteilnehmerinnen hatten Abitur, 65 Prozent einen (Fach)-Hochschulabschluss, 95 Prozent waren berufstätig. Viele der Befragten erlebten berufliche Nachteile, nachdem sie ihre Schwangerschaft im Unternehmen bekannt gegeben hatten. So wurden bei 72 Prozent der Befragten anstehende Karriereschritte auf Eis gelegt. Anstehende Gehaltserhöhungen wurden bei 48 Prozent der Befragten gestrichen oder in verminderter Höhe umgesetzt. Und bei einem Drittel der Befragten äußerten die Vorgesetzten eine negative Einstellung bei Mitteilung der Schwangerschaft.
Ob ein Betrieb familienfreundlich ist und die Mitarbeiterinnen Familie und Beruf vereinbaren können, erweist sich spätestens, wenn eine Beschäftigte schwanger wird – ohne Schwangerschaft keine Familiengründung!
Mutterschutz ist Teil des präventiv auszurichtenden, betrieblichen Arbeitsschutzes – seit der Verabschiedung des neuen Mutterschutzgesetzes gibt es hier kein Missverständnis mehr. Auch kann die betriebliche Interessenvertretung im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte umfassend mitgestalten, wie bei den anderen Bereichen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sicher und gesundheitsgerecht gestaltete Arbeitsbedingungen ermöglichen es schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen, die berufliche Tätigkeit möglichst wenig zu unterbrechen. Das sichert Arbeitsplätze und Erwerbschancen von Frauen.
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Vortrag von Barbara Reuhl, Arbeitnehmerkammer Bremen, Juli 2018
Download PDFAutorinnen: Marianne Weg und Barbara Reuhl, aktualisierte und erweiterte Fassung eines Beitrages für die Zeitschrift Gute Arbeit, Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung, Heft 6/2017
Autorin: Barbara Reuhl; in: „frau geht vor“, Hrsg. DGB, Ausgabe 2/2016.
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