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Die Planung und Gewährung von Urlauben ist in vielen Betrieben und Dienststellen ein jährlich wiederkehrendes Problem: Kaum alle Wünsche können erfüllt werden.
Betriebliche Bedürfnisse und die persönlichen Belange der Mitarbeiter sind zu berücksichtigen und zu vereinbaren. Eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung gilt dabei sowohl für den Erholungsurlaub als auch für den Bildungsurlaub und andere Freistellungen.
Eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung kann beispielsweise regeln:
Wir unterstützen bei der Erstellung von derartigen Vereinbarungen und beraten bzgl. der Durchsetzung.
(Recht - Bremerhaven)
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