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In der modernen Arbeitswelt haben die psychischen Belastungen branchenübergreifend zugenommen. Die Beschäftigten sind einem steigenden Leistungsdruck ausgesetzt. Die Anforderungen an ihre Flexibilität werden immer größer. Das ist das eindeutige Ergebnis zahlreicher Studien der vergangenen Jahre. Für die Gesundheit der Beschäftigten bleibt das nicht ohne Folgen: Schlafstörungen, Erschöpfung bis hin zum "Burn-out", aber auch Muskel- und Skelett-Erkrankungen sind immer häufiger das Resultat arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastung.
Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, die verschiedenen Belastungen bei der Arbeit zu erheben und negative Einflüsse auf die Gesundheit zu minimieren. Seit 2013 sind Arbeitgeber vom Gesetzgeber ausdrücklich dazu verpflichtet, auch psychische Belastungsfaktoren in die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen aufzunehmen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung in der betrieblichen Praxis ist aus Arbeitnehmersicht jedoch noch immer unzureichend.
Für die Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine gut informierte und engagierte Interessenvertretung vonnöten. Um ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Gestaltung gesunder Arbeit optimal zu nutzen, bietet die Arbeitnehmerkammer ein breites Unterstützungs- und Beratungsangebot an für Betriebs- und Personalräte an.
Folgende Fragen sind bei der Gefährdungsbeurteilung wichtig:
(Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Bürgerstr. 1
28195 Bremen
Tel.: 0421/36301-949
Fax: 0421/36301-999
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel. +49.421.36301-0
Beratungszeiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel. +49.421.669500
Beratungszeiten
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Tel. +49.471.922350
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