Wie Sie sicher durch den Arbeitsalltag Zuhause in Zeiten der Corona-Pandemie kommen.
Was ist Mobbing?
Unter Mobbing versteht man Handlungen, die systematisch, über längere Zeit durchgeführt werden, mit dem Ziel oder dem Ergebnis der Ausgrenzung. Das kann weitreichende Folgen bis hin zu schweren Erkrankungen für die Betroffenen nach sich ziehen.
Die vier Phasen des Mobbing
- Ungelöster Konflikt, einzelne Unverschämtheiten und Gemeinheiten
- Psychoterror
- Mögliche Fehldeutungen und fragwürdige Sanktionen, Lösung des Konflikts erscheint den Beteiligten nicht mehr möglich
- Ausschluss aus der Arbeitsstelle oder dem Betrieb
Beispiele von Mobbing-Handlungen am Arbeitsplatz:
- Verleumdung und Verbreiten von negativen Gerüchten über Beschäftigte
- Belästigen von Beschäftigten bis in die Privatsphäre
- Lächerlich machen von bestimmten Eigenschaften und ständige Kritik an der Arbeit
- Zurückhalten von arbeitsnotwendigen Informationen
- Zuteilung von kränkenden, sinnlosen oder gar keinen Arbeitsaufgaben
Was sind die Folgen von Mobbing?
Bereits nach wenigen Tagen kann eine schwere Verletzung des Selbstwertgefühls entstehen, die zu psychosozialem Unwohlsein führt. Häufig zu beobachtende (aber nicht ausschließliche) Folgen können Gefühle der Unsicherheit, Niedergeschlagenheit, Angst zur Arbeit zu gehen oder innere Unruhe sein. Nach mehreren Wochen können Gesundheitsbeschwerden wie Schlafstörungen, häufige Kopf und Nackenschmerzen, Depressionen, Konzentrationsschwierigkeiten, Herzerkrankungen oder andere körperliche Symptome dazukommen. Wenn Mobbing über einen längeren Zeitraum fortgeführt wird (ca. 2–4 Jahre) kann es nach Meinung von Fachleuten zum Posttraumatischen Stress-Syndrom kommen, das sich wie die Folgen schwerer Schicksalsschläge äußert: Die Betroffenen können kaum mehr an etwas anderes als die traumatischen Erfahrungen denken. Sie leiden unter chronischen körperlichen und seelischen Beschwerden.
Dass Mobbing ein wirklich ernstzunehmendes Problem darstellt, zeigt sich auch durch die Stärkung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch verschiedene Gerichtsurteile sowie eine Änderung im Zivilrecht. Daraus lassen sich bei Mobbing neue Schutzrechte sowie unter Umständen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ableiten.
Wer ist gefährdet?
Grundsätzlich kann jede und jeder betroffen sein. Es ist aber wichtig zu wissen, dass es besonders gefährdete Personengruppen in einem Betrieb gibt:
Die Auffälligen
Sie setzen sich durch ein oder mehrere Merkmale von der Gruppe ab. Das kann zum Beispiel eine körperliche Behinderung oder eine andere ethnische Herkunft sein.
Die Einzigen
Dies sind Menschen, die sich von einer Gruppe in irgendeinem Merkmal abheben, zum Beispiel als einzige Frau in einem Männerteam oder als einziger Mann in einem Frauenteam.
Die Erfolgreichen
Sie sind häufig Außenseiter in einer Arbeitsgruppe und können den Neid anderer auf sich ziehen, weil sie beispielsweise besonders arbeitsam oder kreativ sind.
Die Neuen
Neulinge haben in einer Gruppe anfangs oft einen schweren Stand, da sie sich in der Umgebung erst behaupten und ihre Grenzen abstecken müssen. Im Team fallen sie eventuell durch eine besonders hohe oder geringe Qualifikation auf.
Mobbing im Betrieb: Ursache und Wirkung
Insgesamt gilt hier, dass es ganz verschiedene Ursachen gibt. In der Regel wirken persönliche und betriebliche Auslöser zusammen.
Persönliche Motive
- Antipathien, Neid, Missgunst, Rache
- Von eigenen Schwächen und Fehlern ablenken wollen, Suche nach "Sündenböcken"
- Bestrafung wegen mangelnder Anpassung
- "Wegbeißen" von Konkurrenz.
Betriebliche Auslöser
- Schlechtes Betriebsklima und eine innerbetriebliche Kultur, in der Mobbing-Verhalten verharmlost oder nicht als Problem erkannt wird
- Zeitdruck, Überbelastung, Rationalisierung, Stellenabbau
- Unklarheiten in der Arbeitsorganisation und Kommunikation
- Mangel an Führungskompetenz
- Unsicherheit durch Veränderungen im Betrieb
Mobbing wirkt nicht nur auf ein Opfer, sondern auch auf alle Kolleginnen und Kollegen, die unter dem negativen Betriebsklima leiden. Dies bietet Nährboden für neue Konflikte. Die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten kann eingeschränkt werden. Mit krankheitsbedingter Lohnfortzahlung, kostenintensivem Einsatz von Vertretungen bis hin zu Neueinstellungen und den damit verbundenen Einarbeitungszeiten muss gerechnet werden.
Was können Sie tun, wenn Sie selbst betroffen sind?
Generell gilt: Je früher Sie reagieren, desto besser sind die Aussichten, den Ablauf zu unterbrechen. Gehen Sie gezielt vor, um Mobbingprozesse zu bewältigen oder ihnen vorzubeugen:
- Schreiben Sie alle Schritte des eigenen Vorgehens und das des Widersachers oder der Widersacherin auf.
- Sammeln Sie schriftliche Dokumente.
- Informieren Sie Ihre Führungskraft und fordern Sie sie auf, gegen das Mobbing einzuschreiten.
- Machen Sie sich Gedanken über einen Ursprungskonflikt und suchen Sie dafür Lösungen.
- Suchen Sie Rückendeckung im Kollegenkreis und / oder bei Vorgesetzten.
- Sprechen Sie am Konflikt beteiligte Personen direkt an.
- Bitten Sie eine Vertrauensperson um Vermittlung.
- Klären Sie rechtliche Fragen mit Unterstützung einer Rechtsberatung ab.
- Ziehen Sie ärztliche und oder psychologische Hilfe hinzu.
- Holen Sie sich Unterstützung beim Betriebs-/Personalrat, der Frauenbeauftragten, der Betriebsärztin oder einer Beratungsstelle.
Ist auf betrieblicher Ebene nichts zu machen, kümmern Sie sich um die Verbesserung Ihrer Situation:
- Schalten Sie eine neutrale Vermittlung von außen ein.
- Holen Sie sich Unterstützung und fachkundige Beratung, um eine neue Lebensplanung zu entwickeln, bevor die körperliche und seelische Gesundheit vollends beeinträchtigt ist.
- Lassen Sie sich rechtlich beraten.
- Klären Sie Möglichkeiten der beruflichen und sozialen Rehabilitation ab.
Was können Sie als Mitglied der betrieblichen Interessenvertretung tun?
Verschaffen Sie sich einen Überblick, welcher Konflikt vorliegt und wer wie beteiligt ist.
- Streben Sie Vermittlungsgespräche an.
- Weisen Sie auf das Beschwerderecht von Beschäftigten (§§ 84 und 85 BetrVG) hin.
- Legen Sie Widerspruch gegen arbeitsrechtliche Maßnahmen ein.
- Bestehen Sie auf Einhaltung der Persönlichkeitsrechte (§ 75 BetrVG).
- Sorgen Sie dafür, dass psychische Belastungen beim betrieblichen Arbeitsschutz berücksichtigt werden.
- Beziehen Sie den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin ein.
Was können Sie als Kollege/Kollegin oder Führungskraft tun?
Um Mobbing und die Folgen zu bewältigen, brauchen Betroffene soziale Unterstützung – dafür können alle eintreten: Für Kommunikation, Achtung, Vertrauen und Rückhalt.
- Fühlen Sie Sich zuständig und zeigen Sie, dass Mobbing nicht geduldet wird.
- Sprechen Sie die Beteiligten an, mit dem Ziel zu vermitteln,
oder
- greifen Sie auf kompetente Beratung von außen zurück, wenn persönliche Intervention keine Aussicht auf Erfolg verspricht oder aus anderen Gründen nicht ratsam ist.
Was kann Ihr Arbeitgeber tun?
Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes muss Ihr Arbeitgeber für gesundheitsgerechte und sichere Arbeitsbedingungen sorgen. Dies umfasst auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit und den Schutz vor psychischer Belastung.
Arbeitgeber haben diverse Möglichkeiten zur Prävention und der Bewältigung von Mobbing:
- Sie können eine Dienst- und Betriebsvereinbarungen für partnerschaftlichen Umgang im Betrieb, gegen sexuelle Diskriminierung und Übergriffe abschließen.
- Eine oder einen Mobbing-Beauftragte oder Beauftragten benennen.
- Eine Beschwerdestelle einrichten.
- Konfliktlösungsmodelle vorschlagen.
- Eine Informations- und Aufklärungskampagne veranstalten.
- Beschäftigte, Führungskräfte und andere maßgebliche Personen im Betrieb schulen.
- Ursachen für Belastungen ermitteln und Maßnahmen zur Verringerung ergreifen.
Wer kann helfen?
Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen
Arbeitnehmerkammer Bremen
Geschäftsstelle Bremen
Bürgerstr. 1
28195 Bremen
Tel. 0421 / 36 301-0
Geschäftsstelle Bremen-Nord
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel. 0421 / 66 95 00
Geschäftsstelle Bremerhaven
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Tel. 0471 / 92 235-0
DGB Region Bremen-Elbe-Weser
Geschäftsstelle Bremen
Tel. 0421 / 33 576-0
Geschäftsstelle Bremerhaven
Tel. 0471 / 926 270
www.bremen.dgb.de
Seminare
Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen
Geschäftsstelle Bremen
Tel. 0421 / 4499-5
Geschäftsstelle Bremerhaven
Tel. 0471 / 595-0
www.wisoak.de
Beratung für Arbeitgeber
Arbeitgeberverband Bremen
Tel. 0421 / 36-802-0
www.agv-bremen.uvhb.de
Arbeitgeberverband Bremerhaven
Tel. 0471 / 260-31
www.agv-bremerhaven.uvhb.de
Beratung zu Umschulung und Fortbildung
Weiterbildungsberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen
Tel. 0421 / 36301-432
Link
Agentur für Arbeit Bremen-Nord
Tel. 0421 / 66 88-0
www.arbeitsagentur.de
Agentur für Arbeit Bremen
Tel. 0421 / 178-0
Agentur für Arbeit Bremen-Nord
Tel. 0421 / 66 88-0
www.arbeitsagentur.de
Orientierung und Informationen für Frauen
Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF)
Büro Bremen Tel. 0421 / 361-4946
Büro Bremerhaven Tel. 0471 / 596-13823
www.frauen.bremen.de
Psychologische Beratung und Unterstützung in Krisenfällen
Familien- und Lebensberatung der Bremischen Evangelischen Kirche
Tel. 0421 / 333-563
www.kirche-bremen.de
Evangelisches Beratungszentrum Bremerhaven
Tel. 0471 / 320-21
www.ebz-bremerhaven.de
Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen
Tel. 0421 / 361-6260
Dienstort Bremerhaven
Tel. 0471 / 926-270
www.gewerbeaufsicht.bremen.de
Arbeitsmedizinische Information und Beratung
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V.
Landesverband Bremen
www.vdbw.de
Arbeitsmedizinische Beratung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Performa Nord
Fachdienste für Arbeitsschutz
Land und Stadtgemeinde Bremen
0421 / 361-6743
www.performanord.org
Beratung, Information und Fortbildung für Betroffene, Handlungsverantwortliche und Interessenvertretungen
Arbeitsstelle ADE an der Universität Bremen
Tel. 0421 / 218-601-70
www.ade.uni-bremen.de
Hilfen für Behinderte und Schwerbehinderte
Integrationsfachdienst Bremen
Tel. 0421 / 277-5200
www.ifd-bremen.de
Integrationsfachdienst Bremerhaven / Wesermünde
Tel. 0471 / 185-185
www.ifd-bremerhaven.de
Beratung für betroffene Ärztinnen und Ärzte
Ärztekammer Bremen
Tel. 0421 / 3404-241
Bezirksstelle Bremerhaven
Tel. 0471 / 482-93-30
www.aekhb.de
Beratung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Gesamtpersonalrat für das Land Bremen und die Stadtgemeinde Bremen
Tel. 0421 / 361-2215
www.gpr.bremen.de
Gesamtpersonalrat beim Magistrat der Seestadt Bremerhaven
Tel. 0471 / 590-2024
Beratung für Beschäftigte im Schuldienst
Personalrat Schulen
Bezirk Bremen
Tel. 0421 / 361-6044
www.pr-schulen.de
Bezirk Bremerhaven
Tel. 0471 / 590-2754
www.schulportal.bremerhaven.de
Hilfe für Frauen im Schulbereich
Frauenbeauftragte Schulen
Tel. 0421 / 361-2453
www.fbs.joomla.schule.bremen.de
Sozialpsychiatrische Beratung
Sozialpsychiatrischer Dienst
Adresse und Öffnungszeiten der fünf regionalen Beratungsstellen des Sozialpsychiatrischen Dienstes unter
www.gesundheitsamt.bremen.de
Informationen über Selbsthilfegruppen
Netzwerk Selbsthilfe Bremen / Nordniedersachen e.V.
Tel. 0421 / 7045-81
www.netzwerk-selbsthilfe.com
Zum Vertiefen - Lesetipps
- Heinz Leymann: Mobbing: Psychoterror am Arbeitsplatz und wie man sich dagegen wehren kann. 14. Auflage, Hamburg 2002
- Beate Beermann, Frank Brenscheidt: Wenn aus Kollegen Feinde werden.... Der Ratgeber zum Umgang mit Mobbing. Dortmund 2010
Zum Download - Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Hrsg.): Factsheet Nr. 23 – Mobbing.
- IG Metall (Hrsg.): Mobbing wirkungsvoll begegnen – ein Ratgeber der IG Metall. (Für betriebliche Interessenvertreter/innen) Frankfurt am Main 2006
(Reihe gesünder@arbeiten, Arbeitshilfe 16)
- Burn-out
- BAM Thema: Diskriminierung am Arbeitsplatz
- BAM Thema: Prekäre Beschäftigung
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- BAM Thema: Arbeitsklima