Hier können Sie einen oder mehrere Suchbegriffe eingeben, um gezielt Seiten zu finden die Ihren Suchwörtern entsprechen.

© 2025 Arbeitnehmerkammer Bremen

Spaltung überwinden: faire Arbeitsbedingungen für alle

Position des Präsidenten Peter Kruse

In der Pflege, in den Kitas, aber natürlich auch im Handwerk und vor allem um die sozial-ökologische Transformation zu meistern – scheinbar überall werden händeringend Fachkräfte gesucht. Weil wir an vielen Stellen mehr Arbeitskräfte brauchen als es gibt, wird immer häufiger vom „Arbeitnehmermarkt“ gesprochen oder sogar von einem Wandel der Machtverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Wenn wir einen Blick auf die Tarifverhandlungen werfen, dann könnte dies diesen Eindruck unterstreichen.

Trotzdem haben wir uns in diesem Jahr in unserem Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwerpunktmäßig mit dem Thema prekäre Beschäftigung befasst. Und das aus gutem Grund. Die Debatte darüber, dass Fachkräfte inzwischen so gefragt sind, dass sie ihre Arbeitsbedingungen selber bestimmen – wenn nicht sogar diktieren – können, verschleiert nämlich, dass es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt, für die dies ganz und gar nicht zutrifft. Und diese Gruppe ist nach wie vor groß – zu groß.

Da haben wir auf der einen Seite die Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Diejenigen, die im Land Bremen weniger als 13,04 Euro pro Stunde verdienen. Das sind noch immer circa 58.000 Beschäftigte. Viele von ihnen sind geringfügig beschäftigt oder arbeiten in Teilzeit. Aber auch Vollzeitbeschäftigte arbeiten zum Niedriglohn – vor allem dann, wenn sie über keinen Berufsabschluss verfügen beziehungsweise Helfertätigkeiten ausführen – also Tätigkeiten, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist. Und schließlich arbeiten auch überdurchschnittlich viele ausländische Beschäftigte zum Niedriglohn – besonders oft auch unterhalb ihrer eigentlichen Qualifikation.

 

Neben dem Einkommen geht es auch um Sicherheit und Perspektiven

 

Auch die Sicherheit des Beschäftigungsverhältnisses spielt eine wichtige Rolle. Deshalb haben wir auch einen Blick auf Leiharbeit und befristete Beschäftigung geworfen. Aus unserer Beschäftigtenbefragung wissen wir, dass die mangelnde Planbarkeit, die mit diesen Arbeitsverhältnissen einhergeht, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein großes Problem ist und viele stark belastet. Beschäftigte, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, scheuen mitunter davor zurück, für ihre eigenen Interessen einzustehen – so auch, wenn es um das Gründen von Betriebsräten geht. Für die Leiharbeit dürfte Ähnliches gelten.

Dabei sind diese Interessenvertretungen wichtiger denn je. Denn auch wenn es einigen Beschäftigtengruppen gelingt, für sich selber gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne auszuhandeln: Dies trifft bei Weitem nicht auf alle zu. So lesen wir in diesem Heft über die Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie oder von den Fällen, die bei uns in der Rechtsberatung auftauchen. Hier zeigt sich, dass der Arbeitsmarkt tief gespalten ist. Das können wir uns nicht länger leisten, aber ohne das Mitwirken von Unternehmen und Politik werden wir diese Spaltung nicht überwinden. Wie gut, dass es viele Stellschrauben gibt, an denen wir drehen können.

Zunächst zeigt sich immer wieder, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung der wichtigste Schlüssel ist, um den Weg aus der Prekarität zu finden – und zwar gerade jetzt, da Fachkräfte so heiß begehrt sind. Gleichzeitig gilt weiterhin, dass wir einen hohen Anteil an Beschäftigten haben, die eben nicht über einen Berufsabschluss verfügen.

Wir haben uns bereits im vergangenen Jahr für eine Qualifizierungsoffensive ausgesprochen, die sich genau diesem Dilemma annimmt und einen klaren Fokus darauf legt, diese Lücke zu schließen. Der Ausbildungsunterstützungsfonds sowie der Qualifizierungsbonus sind hier wichtige Bausteine und wir freuen uns, dass die Landesregierung unsere Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt hat. Und auch der Koalitionsvertrag benennt neue Instrumente, mit denen Beschäftigte einen Abschluss nachholen können. Hier geht es jetzt um die Umsetzung.

 

Beschäftigte, die kollektive Regelungen am nötigsten haben, profitieren besonders selten

 

Neben einer Stärkung vor allem der abschlussbezogenen Weiterbildung und Qualifizierung brauchen wir mehr Betriebsräte und eine breitere Abdeckung mit Tarifverträgen. Denn auch das wurde bei den Recherchen für unseren Bericht immer wieder deutlich: Die Beschäftigten, die kollektive Regelungen am nötigsten haben, profitieren besonders selten davon. Vor allem in Branchen wie dem Einzelhandel oder dem Gastgewerbe sind die Löhne gering und die Arbeitsbedingungen oft schwierig.
Ebenso schwierig ist es aber, sich hier zu solidarisieren und gewerkschaftlich zu organisieren – schon allein wegen der Kleinteiligkeit der Branche. Aber auch die unsicheren und oft zersplitterten Arbeitsverhältnisse – also der hohe Anteil an Teilzeit- und Minijobs – erschweren das Gründen von Betriebsräten und das Abschließen von Tarifverträgen. Gerade für diese Gruppe der Beschäftigten wäre das Instrument der allgemeinverbindlichen Tarifverträge ein Segen. Leider greift es wegen der sehr restriktiven Regelungen und der noch restriktiveren Haltung der Arbeitgeberseite viel zu selten. Eine Reform des Gesetzes ist überfällig. Und hier ist der Bund gefragt.

Aber auch auf Landesebene kann einiges getan werden, um die Tarifbindung zu stärken. Die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Ausweitung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf Dienstleistungsaufträge war ein Meilenstein. Es muss jetzt auch zügig umgesetzt werden. Es gibt aber noch mehr zu tun: Wir sprechen uns schon lange dafür aus, dass tarifgebundene Unternehmen in der Wirtschaftsförderung über ein Bonussystem von höheren Förderquoten profitieren sollten und auch bei der Vergabe von Gewerbeflächen solche Unternehmen bevorzugt den Zuschlag erhalten, die einen Tarifvertrag anwenden.

Die Stärkung von Tarifbindung und Mitbestimmung hat aber auch einen gesellschaftlichen Mehrwert. Die Möglichkeit, im Betrieb mitentscheiden zu können, stärkt das Vertrauen in unser demokratisches, System insgesamt. Diese Ressource gilt es jetzt auch für den anstehenden Transformationsprozess zu nutzen.

Zurück zum Start

Zur Person AKB003_IconInfo

Peter Kruse ist seit seinem ersten Arbeitstag gewerkschaftlich aktiv. 2002 ist er Mitglied in der Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen geworden und wurde 2011 zum Präsidenten der Kammer gewählt. Peter Kruse lebt in Bremen.