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Stand der Digitalisierung in Bremer Betrieben und Dienststellen

Befragung

Um einen Überblick zu erhalten, wo Bremer Betriebe und Dienststellen in punkto Digitalisierung stehen, hat die Arbeitnehmerkammer 2019 bereits zum zweiten Mal Interessenvertretungen im Land Bremen befragt. Über das Jahr 2020 hinweg werden wir kompakt einzelne Ergebnisse der Befragung an dieser Stelle vorstellen.


Den Einsatz mobiler Endgeräte durch Mitbestimmung gestalten

Die Befragung der Arbeitnehmerkammer Bremen zum Einsatz digitaler Techniken bei der Arbeit hat einen steigenden Einsatz von digitalen Endgeräten ermittelt. Dies betrifft insbesondere Smartphones und Tablets, die bei der Arbeit in zunehmendem Maße Anwendung finden. Durch sie wird werden Dokumente in Papierform ersetzt. Darüber hinaus erlauben sie eine gesteigerte Mobilität des Arbeitseinsatzes.

Dies bringt für die Beschäftigten den Vorteil der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit sich. Die zunehmende Arbeit mit mobilen Computern kann gleichzeitig mit wachsenden Belastungen für die Gesundheit verbunden sein. Aufgrund  ergonomischer Defizite der Geräte kann ihre Bedienung zu ungünstigen Körperhaltungen führen. Folgen sind zum Beispiel Nackenprobleme wegen der Kopfhaltung bei der Betrachtung des Displays. Oder der "Wischdaumen", eine Überbelastung des Daumengelenks durch die "Touch"-Bedienung der Geräte. Zusätzlich können ungünstige Umgebungsbedingungen während der Nutzung der mobilen Endgeräte, wie Lärm und schlechte Lichtverhältnisse, zu zusätzlichen Belastungen führen.

Sofern der Einsatz der Geräte die Arbeitsorganisation verändert und zu einer zeitlichen und örtlichen Entgrenzung der Arbeit führt, kann auch eine Zunahme der psychischen Belastungen die Folge sein. Dauernde Erreichbarkeit erschwert die Trennung von beruflicher und Privatsphäre. Die Grafik zeigt, dass in zwei von drei Bremer Betrieben die zeitliche Entgrenzung eine Rolle spielt.

Sowohl was die Vermeidung negativer Auswirkungen der mobilen Endgeräte auf die Kolleginnen und Kollegen angeht, als auch den Nutzen, der zugunsten der Beschäftigten zu ziehen wäre, sind die betrieblichen Interessenvertretungen gefordert. Sie können ihre Mitbestimmungsrecht im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geltend machen. Darüber hinaus können sie darauf hinwirken, dass der Arbeitgeber den Einsatz der Geräte zum Beispiel in Betriebs- und Dienstvereinbarungen so gestaltet, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen begrenzt werden. Und sie können auf eine Arbeits(zeit)organisation hinwirken, die auch den Interessen der Beschäftigten befördert.

Interessenvertretungen, die hier mitgestalten wollen, finden in der Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen fachkundige Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung entsprechender Ideen.

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KontaktAKB003_Icon-Kontakt

Dr. Dennis Wernstedt
Berater Mitbestimmung und Technologieberatung

(Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Bürgerstraße 1, 2. Etage
28195 Bremen

Tel.: 0421/36301-949
E-Mail schreiben

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