Ausbildung in Corona-Zeiten

Die Pandemie sorgt auch unter Auszubildenden für Verunsicherung. Was Azubis in der aktuellen Krisen-Zeit wissen müssen.

Podcast-Folge: Ausbildung in Corona-Zeiten

Haben Auszubildende einen Anspruch auf ihre Ausbildung oder können sie aufgrund der Pandemie-Einschränkungen auch gekündigt werden? Was, wenn die Prüfung abgesagt oder verschoben werden muss? Was ist mit Kurzarbeit und Urlaub? Rechtsberaterin Britta Clausen beantwortet wichtige Fragen im Gespräch mit Tomke Claußen, Leiterin der Geschäftsstelle Bremerhaven.


1. Mein Ausbilder ist im Homeoffice und eine praktische Ausbildung
   findet nicht statt. Was kann ich als Azubi tun?

Du kannst zunächst beim Ausbilder einfordern, dass Dir die Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Wenn das nicht hilft, kannst Du dich bei der für die Ausbildung zuständigen Kammer (zum Beispiel Handwerks- oder Handelskammer) beschweren. Denn der Ausbilder hat eine Ausbildungspflicht (§ 14 Absatz 1 Nr. 1 BBiG). Es muss also immer jemand zur Verfügung stehen, der jeden Azubi praktisch anleitet.


2. Ich werde für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht zu meiner Arbeit
    gehören, da alle anderen Kollegen im Homeoffice
    oder im Kurzarbeitergeld sind. Was kann ich tun?

Azubis dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen. (§ 14 Absatz 3 BBiG). Entsprechend ist es auch hier sinnvoll, das Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen. Und gegebenfalls die für die Ausbildung zuständigen Kammern zu informieren, sofern Aufgaben übernommen werden müssen, die eigentlich nicht in die Ausbildung gehören.


3. Du befürchtest, dein Ausbildungsziel nicht zu erreichen,
   weil die praktische Ausbildung nicht stattfindet. Was tun?

Zusätzlich zur Information der für die Ausbildung zuständigen Kammern kannst du dich natürlich auch an die Arbeitnehmerkammer und das Berater-Team von "Bleib dran!" wenden. Sicherheitshalber solltest du dich schon mal nach einem anderen Ausbildungsplatz umschauen. Gegebenenfalls käme auch ein Anspruch auf Schadenersatz in Betracht.


4. Ich muss immer öfter Überstunden machen. Ist das erlaubt?

Nein, Überstunden sind während der Ausbildung grundsätzlich nicht erlaubt, da Azubis keine klassischen Arbeitskräfte sind. Dieses gilt erst recht bei minderjährigen Azubis, wenn diese ohnehin schon vertraglich verpflichtet sind, 40 Stunden pro Woche zu arbeiten. Kämen dann noch Überstunden dazu, würde die gesetzliche Höchstgrenze der wöchentlich zulässigen Arbeitszeit überschritten werden.


5. Auch ich als Azubi soll in Kurzarbeit gehen.
   Was bedeutet das für mich?

Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Hierbei hat er beispielsweise folgende Möglichkeiten: Das Vorziehen anderer Ausbildungsinhalte oder die Versetzung in eine andere, nicht von Kurzarbeit betroffenene Abteilung oder Betriebsstätte.

Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann ein Ausfall der Ausbildung auch für dich als Azubis in Frage kommen. Diese Option ist allerdings das letzte Mittel. In dem Fall haben die Azubis aber, zunächst für die Dauer von sechs Wochen, einen Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung (§ 19 Absatz 1 Nr. 2 BBiG).


6. Ich habe Angst, die Prüfung nicht zu schaffen, weil soviel Unterricht
   an der Berufsschule ausgefallen ist. Wo bekomme ich Hilfe?

Hier helfen Beraterinnen und Berater von "Bleib dran!", aber auch die Arbeitsrechtsberatung der Arbeitnehmerkammer und die zuständigen Ausbildungskammern.


7. Kann mein Betrieb mir kündigen, wenn es zu wenig Aufträge
   wegen Corona gibt?

Das wäre allenfalls in der Probezeit denkbar, da der Ausbildungsbetrieb in der Probezeit frist- und grundlos kündigen kann. Nach der Probezeit kann der Ausbilder jedoch nur noch aus wichtigem Grund kündigen.

Der Umstand, dass er zu wenig Aufträge hat, reicht dafür aber nicht. Dieses wäre ein betriebsbedingter Kündigungsgrund.

Ausbildungsverhältnisse können jedoch nach der Probezeit in der Regel nur dann gekündigt werden, wenn dem Ausbilder eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses aus Gründen in dem Verhalten oder in der Person des Azubis nicht mehr zuzumuten ist.

 



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