Hier können Sie einen oder mehrere Suchbegriffe eingeben, um gezielt Seiten zu finden die Ihren Suchwörtern entsprechen.

© 2024 Arbeitnehmerkammer Bremen

Frau sitzt nachts allein im Büro

Wenn's mal wieder länger dauert

Fragen und Antworten zu Überstunden

15. Februar 2023
Text: Kaarina Hauer, Foto: Istock

Ist es bei der Arbeit wieder spät geworden, weil ein wichtiges Projekt unbedingt fertig werden musste? Und morgen darf ich trotzdem nicht später kommen? Wir haben Fragen und Antworten zum Thema Überstunden und Mehrarbeit zusammengefasst. 

Was sind Überstunden?

Unter Überstunden versteht man geleistete Arbeitszeit, die über die arbeitsvertragliche (oder tarifvertragliche) festgelegte Arbeitszeit hinausgeht. Das heißt: Arbeite ich länger als ich eigentlich müsste, mache ich Überstunden.

Was muss bei Überstunden grundsätzlich beachtet werden?

Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob und wenn ja, in welchem Rahmen Sie verpflichtet sind, Überstunden zu leisten. Im nächsten Schritt wäre die Vergütungsfrage zu prüfen. Eventuell haben Sie aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung einen Anspruch auf Überstundenzuschlag. Darüber hinaus ist gut zu wissen: Das Arbeitszeitgesetz ist eine Regelung des Arbeitsschutzes. Ruhepausen und Höchstarbeitszeiten müssen insbesondere auch bei Überstunden eingehalten werden.

Wo finden sich Regelungen zu Überstunden?

Überstunden müssen gem. Arbeitszeitgesetz § 16 Abs. 2 erfasst werden. Spätestens seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 13. September 2022 ist klar, dass der Arbeitgeber nicht nur verpflichtet ist Überstunden, sondern auch die komplette Arbeitszeit zu erfassen. Regelungen zu Überstunden finden sich des Weiteren sehr häufig in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Müssen Überstunden geleistet werden?

Grundsätzlich nein, sofern keine anderweitige Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung zu finden ist. Das heißt: Allein das Weisungsrecht des Arbeitgebers berechtigt nicht dazu, den Arbeitnehmer zu Überstunden zu verpflichten. Es bedarf zur Verpflichtung einer Rechtsgrundlage.

Eine Ausnahme kann in Notsituationen gegeben sein. Notsituationen sind jedoch nur solche Situationen, die nicht vorhersehbar sind. Ein Personalmangel oder ein plötzlicher übermäßiger Kundenandrang fallen nicht darunter. Ein Beispiel für eine Notsituation wäre der Ausbruch von Feuer oder eine Überschwemmungsgefahr, bei der die Existenz des Arbeitgebers gefährdet ist.

Müssen Überstunden bezahlt werden – und wenn ja, wie?

Ja, Überstunden sind geleistete Arbeitszeit, die vergütet werden muss. Viele Arbeitsverträge sehen jedoch Regelungen vor, in denen Überstunden (oder ein Teil der geleisteten Überstunden) mit dem Festgehalt abgegolten sind. Hier lohnt sich die Überprüfung des Vertrages darauf, ob dies überhaupt wirksam ist. Sehr häufig sind solche Regelungen entweder nicht klar und intransparent formuliert oder benachteiligen den Arbeitnehmer und sind dadurch unwirksam. Wir raten dazu, vertragliche Regelung durch unsere Rechtsberatung überprüfen zu lassen.

Abbummeln von Überstunden – ist das zulässig?

Sehr häufig stellt sich bei uns in der Beratung die Frage, ob es ein Wahlrecht gibt: Können Arbeitnehmer wählen, ob sie die Überstunden in Geld oder Freizeit ausgeglichen bekommen?

Grundsätzlich ist es so, dass Überstunden in Geld entlohnt werden. Sie können nur dann durch Freizeit ausgeglichen werden, wenn Sie einverstanden sind. Umgekehrt gilt, dass Sie nicht verlangen können, statt einer Entlohnung einen  Freizeitausgleich zu bekommen. Hintergrund ist folgender: Beschäftigte haben ein Recht auf Arbeit. Ein Freizeitausgleich kann nicht einseitig bestimmt werden.

Besteht ein Anspruch auf Überstundenzuschläge?

Überstunden werden mit dem vertraglich vereinbarten Stundenlohn vergütet. Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht nur, wenn es hierfür eine Regelung in einem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung gibt.

Sonderfall: Anspruch auf Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung

Strittig war bis zu der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (15.10.2021 -6 AZR 253/19) aus 2021, ob Teilzeitbeschäftigte mit Überschreiten ihrer Regelarbeitszeit Überstundenzuschläge erhalten. Dies wäre im Ergebnis eine Besserstellung gegenüber Vollzeitbeschäftigten. Hier hat nun das Gericht entschieden, dass es keine Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte gibt, solange die Regelarbeitszeit von Vollbeschäftigten nicht überschritten wird.

Mit dem Urteil wird der Grundsatz der Tarifautonomie gestärkt. Denn es appelliert an die Tarifvertragsparteien, Regelungen klar und verständlich zu formulieren und verweist die Frage der Zahlung von Überstundenzuschlägen an Teilzeitbeschäftigte an den Verhandlungstisch zu den Tarifvertragsparteien.

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?

Eine Überstunde ist nicht automatisch Mehrarbeit. Mehrarbeit ist die geleistete Arbeit, die über die tarifvertragliche oder gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus geht. Beispiel: Der Tarifvertrag sieht eine Wochenarbeitszeit von 39,2 Stunden vor. Tatsächlich geleistet wurden jedoch 42 Stunden. Dann ist die Überschreitung der 39,2 Stunden-Grenze Mehrarbeit. Die Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil für geleistete Mehrarbeit innerhalb von 24 Wochen ein Zeitausgleich erfolgen muss.

Schlagwörter

RechtsberatungAKB003_Icon-Kontakt

Sie haben rechtliche Fragen?
Unsere Telefonberatung

Bremen: 0421-36301-11
Bremerhaven: 0471-92235-11


Mo., Di., Mi. und Do.: 9 - 16 Uhr,
Fr.: 9 - 12 Uhr

Anfragen Online IconLobKritik

Hier können Sie uns als Mitglied rechtliche Fragen stellen (nur zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht).

Nutzen Sie bitte dieses Formular, wenn Sie allgemeine Fragen haben (bitte hier keine Rechtsfragen stellen).

Kaarina Hauer, Leiterin Rechtsberatung