Die Benzinpreise steigen. Eine zunehmende Belastung für Pendlerinnen und Pendler und alle, die mit dem Auto zur Arbeit fahren. Wer kommt für die Fahrtkosten auf?
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Inhalt: InKl
Stand: Januar 2025
Wer muss für die Fahrtkosten aufkommen, die auf dem Weg zur Arbeit entstehen?
Die Fahrtkosten von der Wohnung bis zum Arbeitsplatz müssen grundsätzlich die Beschäftigten tragen. Sie sind verantwortlich dafür, dass sie pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen und die dabei aufkommenden Kosten übernehmen. Beschäftigte können ihre Fahrtkosten steuerlich über die Pendlerpauschale absetzen.
Ist es dennoch möglich, dass der Arbeitgeber sich an den Fahrtkosten beteiligt?
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sich an den Fahrtkosten seiner Beschäftigten zu beteiligen. Es gibt jedoch freiwillige Angebote – etwa das Angebot einer Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel oder einen Fahrtkostenzuschuss, um Ausgaben für Benzinkosten usw. abzudecken.
Muss ich meinen Arbeitsweg gegenüber dem Arbeitgeber dokumentieren, wenn dieser einen Fahrtkostenzuschuss anbietet?
Nein, Fahrtkostenzuschüsse werden in der Regel pauschal gezahlt, daher ist ein Nachweis über den zurückgelegten Arbeitsweg nicht notwendig.
Wie verhält es sich bei Kosten für Dienstfahrten?
Bei auswärtigen Dienstfahrten im In- und Ausland veranlasst der Arbeitgeber die Fahrt und trägt daher auch die Kosten, die bei der Nutzung mit dem jeweiligen Fahrzeug oder Verkehrsmittel anfallen. Dienstfahrten beginnen in der Regel am Arbeitsplatz und nicht von Zuhause aus.
Durch Stau oder Zugverspätung verpasse ich einen wichtigen beruflichen Termin. Was kann ich tun?
Für das Zuspätkommen durch äußere Einflüsse können Sie sich zwar beim Arbeitgeber entschuldigen, dennoch sind Sie selbst daran schuld und müssen entsprechende Konsequenzen tragen. Sie sind dafür verantwortlich, rechtzeitig den Weg zum Arbeitsplatz anzutreten und diesen pünktlich zu erreichen.
Auf dem Weg zur Arbeit habe ich einen Unfall. Wer trägt bei entstandenem Schaden die Kosten, z. B. für eine Heilbehandlung?
Unfälle beim Arbeitsweg gelten als Wegeunfall und damit als Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallversicherung ist zuständig. Die beschäftigte Person muss den Arbeitgeber informieren, dass sie einen Arbeitsunfall erlitten hat. Der Arbeitgeber muss den Arbeits- bzw. Wegeunfall dann bei der Berufsgenossenschaft anzeigen.
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