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Tarifbindung

Tarifbindung ist ein wichtiges Instrument, um Löhne und Arbeitsbedingungen zu ­verbessern. Wie funktioniert das genau?

Text: Hanna Mollenhauer
Fachliche Beratung: Klaas Kuhlmann
Foto: Kay Michalak
Stand: 1. März 2025

Was bedeutet Tarifbindung?

Tarifbindung meint, dass sich Arbeit­geber und die für die Branche zuständige Gewerkschaft in Tarifverträgen auf Arbeitsbedingungen einigen. Diese gelten nur zwischen den Mitgliedern der Tarifparteien (die sogenannten Tarifgebundenen). Das Besondere ist, dass der Tarifvertrag hier unmittelbar und zwingend gilt – das heißt, zuvor oder nachher abgeschlossene Arbeitsverträge sind unwirksam, soweit sie die Beschäftigten schlechterstellen.

Was ist ein Tarifvertrag?

In einem Tarifvertrag wird unter anderem festgeschrieben, wie hoch Lohn oder Gehalt für bestimmte Tätig­keiten sind, wie viele Urlaubstage es gibt und wie viele Wochenstunden maximal gearbeitet werden darf. Ein Tarifvertrag kann für eine bestimmte Zeit ­gültig sein. Möglich ist auch ein Kündi­gungsrecht nach einer Mindestlaufzeit – Gewerkschaften können so regel­mäßig Lohnerhöhungen aushandeln.

Was sind Voraussetzungen und Bedingungen?

Der Arbeitgeber muss dem tarif­schließenden Arbeitgeberverband, die Beschäftigten der tarifschließenden Gewerkschaft angehören. Wenn der Tarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt wird, müssen Beschäftigte nicht zwingend Gewerkschaftsmitglied sein, damit sie von der Tarifbindung profitieren. Ein Arbeitgeber ohne Verbandsmitgliedschaft kann auch selbst Tarifverträge mit Gewerkschaften ab­schließen (sogenannte Firmen- oder Haus­tarifverträge). Tritt ein Unternehmen aus dem Arbeitgeberverband aus, bleibt der Tarifvertrag bis zu ­seinem Ende gültig. Er endet sogar erst dann, wenn er durch eine andere Ab­machung (einen neuen Tarifabschluss, einen Arbeitsvertrag mit den einzelnen Beschäftigten oder eine Betriebsvereinbarung) ersetzt wird.

Was genau wird geregelt?

Tarifverträge regeln wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses über gesetzliche Mindeststandards hinaus. Dazu gehören die Bezahlung nach einer einheitlichen Entgeltordnung, aber auch bessere Regelungen bei Arbeitszeit, Urlaub, Altersversorgung, der Zahlung von Zulagen und Zuschlägen oder beim Krankengeldzuschuss, für Eltern oder pflegende Angehörige. Zu Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es keine gesetzliche Regelung, viele tarifgebundene Betriebe zahlen diese.

Was bringt Tarifbindung generell?

Eine Entgeltordnung sorgt für Lohngerechtigkeit und Transparenz. Im Schnitt bekommen Beschäftigte monatlich elf Prozent mehr Gehalt oder Lohn, wenn sie in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten. Auch der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Verdienst von Frauen und Männern ist in tarifgebundenen Betrieben deutlich kleiner.

Was bedeutet Tarifautonomie?

Die Tarifautonomie steht in Deutschland im Grundgesetz. Sie meint das Recht der Tarifvertragsparteien, über zum Beispiel Löhne und Gehälter selbstständig zu verhandeln. Niemand, auch nicht die Regierung, darf sich hier einmischen.

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