Stand: September 2025
Sie sind kürzlich arbeitslos geworden und ein neuer Job ist noch nicht in Sicht? Was Sie wissen sollten, wenn Sie sich arbeitssuchend melden, Arbeitslosengeld beantragen oder sich in der Arbeitslosigkeit weiterbilden möchten, haben wir für Sie zusammengefasst.
Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Sie müssen mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Diese zwölf Monate müssen innerhalb von 30 Monaten erreicht und nicht zusammenhängend erbracht worden sein. Außerdem müssen Sie in der Lage sein 15 Stunden pro Tag zu arbeiten. Auch müssen sie Vermittlungsversuchen zur Verfügung stehen. In Ausnahmefällen gelten verkürzte Anwartschaftszeiten.
Wann muss ich mich arbeitssuchend und arbeitslos melden?
Wer aktuell keinen Job hat, ist arbeitslos und kann Arbeitslosengeld beantragen. Wer sich in einem bestehenden aber bald endenden Arbeitsverhältnis befindet, meldet sich arbeitssuchend, um frühzeitig Unterstützung von der Agentur für Arbeit zu bekommen.
Grundsätzlich müssten Sie sich drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Dies ist etwa der Fall, wenn sie ein befristetes Arbeitsverhältnis haben und schon absehen können, dass Sie in den nächsten drei Monaten ausscheiden. Dabei ist es unerheblich, ob sie auf eine Verlängerung der Befristung hoffen oder nicht.
Wenn es weniger als drei Monate bis zum letzten Arbeitstag sind, dann müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen telefonisch oder persönlich bei der nächst gelegenen Arbeitsagentur melden. Falls Sie die Frist nicht einhalten, wird eine Sperrzeit von einer Woche verhängt. Das bedeutet, dass sie für eine Woche kein Arbeitslosengeld erhalten und das Arbeitslosengeld insgesamt um diese Woche gekürzt wird.
Wie kann ich mich vorübergehend arbeitslos melden?
Es lohnt sich in jedem Fall, sich arbeitslos zu melden, auch wenn es nur kurzfristig ist. Vorübergehender Arbeitslosigkeit kann etwa auftreten, wenn der Job gewechselt wird. In der Übergangszeit sollte man Arbeitslosengeld beziehen, damit man nicht ohne Sozialversicherung (wie etwa der Krankenversicherung) dasteht.
Wenn Sie selbst kündigen, verhängt die Arbeitsagentur meist eine Sperrzeit über zwölf Wochen. Dann erhält man während dieser Sperrzeit vorübergehend kein Arbeitslosengeld. Wie eine solche Sperrzeit unter Umständen umgangen werden könnte, dazu beraten wir Sie gern.
Wie beantrage ich Arbeitslosengeld?
Der Antrag auf Arbeitslosengeld ist online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Das Programm leitet Sie durch den Antrag und teilt auch mit, welche Unterlagen benötigt werden.
Wann bekomme ich Bürgergeld statt Arbeitslosengeld?
Bürgergeld beantragen Sie, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Wird Vermögen auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Nein. Vermögen wird nicht angerechnet, lediglich Zahlungen vom Arbeitgeber wie Abfindung, Urlaubsabgeltung und Nachzahlungen.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich krank bin?
Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld beziehen, bekommen Sie bei einer Krankschreibung zunächst weiterhin Arbeitslosengeld für bis zu sechs Wochen. Die Krankenkasse übernimmt dann ab der siebten Woche die Zahlung von Krankengeld, das ähnlich hoch wie das Arbeitslosengeld ist. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht währenddessen. Sie müssen die Krankheit der Agentur für Arbeit melden und ein ärztliches Attest einreichen.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, während oder weil Sie krank sind, sollten Sie sich zügig beim Arbeitsamt arbeitslos melden – spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Sind Sie weiterhin krank, müssen Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf Krankengeld stellen. Für die Dauer des Krankengeldbezugs ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Kann ich eine Weiterbildung oder Umschulung machen?
Ziel der Bundesagentur für Arbeit ist es, Sie nachhaltig wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Umschulungen und Weiterbildungen werden von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter gefördert, wenn sie zur beruflichen Eingliederung führen. Die Bewilligung erfolgt meist über einen Bildungsgutschein und beinhaltet in der Regel die Fortzahlung des Arbeitslosengelds.
