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Die Arbeitnehmerkammer Bremen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt für das Land Bremen Aufgaben wahr (u.a.: Beratung und Qualifizierung der Beschäftigten). Die Kammer ist damit aus der Bremischen Verwaltungshierarchie ausgegliedert und übernimmt die ihr übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich in Form der Selbstverwaltung.

Die Selbstverwaltung der Arbeitnehmerkammer wird durch Urwahl für eine sechsjährige Amtszeit von den Kammerzugehörigen gewählt.



Vollversammlung

Das "höchste" von den Kammerzugehörigen gewählte Selbstverwaltungsorgan ist die Vollversammlung. Der Vollversammlung gehören 35 Mitglieder mit jeweils 2 Stellvertretern an. Vorsitzender ist die/der...


Vorstand

Der Vorstand wird von der Vollversammlung gewählt. Er besteht aus 7 Mitgliedern. Ihm gehören der Präsident, zwei Stellvertreter (Vizepräsidenten) und vier Beisitzer an. Aufgaben und Befugnisse des...


Rechnungsprüfungskommission

Ein weiteres Organ der Selbstverwaltung ist die Rechnungsprüfungs-kommission. Sie besteht aus drei von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern der Vollversammlung. Aufgaben und Befugnisse siehe § 12...


Ausschüsse

Zur Beratung des Vorstandes und der Vollversammlung kann die Vollversammlung ständige und nicht ständige Ausschüsse bilden (siehe § 14 Kammergesetz und § 12 der Satzung der...