Die Arbeitnehmerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen. Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen, die Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung erfolgt in der Satzung und die Selbstfinanzierung der Kammer durch ihre Zugehörigen regelt die Beitragsordnung.
Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind alle im Land Bremen beschäftigten Arbeitnehmer/-innen und Auszubildenden. Die Beiträge (0,15 Prozent des monatlichen Bruttolohns) behält der Arbeitgeber ein und überweist diese an das Finanzamt.
- Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen vom 28. März 2000 (pdf, 39 KB)
- Satzung der Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen vom 13. September 2001 (pdf, 22 KB)
- Beitragsordnung der Arbeitnehmerkammer Bremen in der Fassung vom 1. Januar 2005 (pdf, 29 KB)
- Beitragsmerkblatt (pdf, 27 KB)

