21.01.11
Politische Schwerpunkte sind kein Luxus - und Sparen kein Selbstzweck
Am kommenden Montag wollen die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen eine gemeinsame Klage gegen den Länderfinanzausgleich beschließen. Damit kündigen sie die unter allen Ländern getroffene Vereinbarung auf, nach der der Ausgleich erst im Jahr 2019 auf den Prüfstand sollte.
Neben dieser politisch wenig verbindlichen Art, sind zudem die Vorwürfe gegenüber den Ländern, die einen Ausgleich bekommen, aus Sicht der Arbeitnehmerkammer in keiner Weise gerechtfertigt.
Trotz klammer Kassen leisteten sich die sogenannten Nehmerländer eine Reihe staatlicher Ausgaben, wie etwa ein kostenfreies Kindergartenjahr oder den Verzicht auf Studiengebühren, die es in den zahlenden Ländern nicht gebe, so der Vorwurf. „Solche Eingriffe in die politische Autonomie widersprechen dem Geist des Föderalismus", meint dazu der Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer, Ingo Schierenbeck. „Der Verzicht auf Studiengebühren aus Gründen der Chancengleichheit mag aus der Sicht süddeutscher Politiker falsch sein - eine Bremer Politik, die sich den sozialen Ausgleich auf die Fahnen geschrieben hat und die Herkunft nicht zur entscheidenden Eintrittskarte für eine akademische Laufbahn und entsprechende Verdienstmöglichkeiten machen möchte, muss hier anders agieren." Auch andere Bundesländer nehmen für sich in Anspruch, eigene Prioritäten zu setzen. Wenn Stuttgart einen Bahnhof mit 950 Millionen Euro Landesmitteln mitfinanziert, wird es sich eine Einmischung anderer Länder in diese Entscheidung ebenfalls verbitten.
Aus Sicht der Arbeitnehmerkammer sind die politischen Auseinandersetzungen über unterschiedliche Prioritäten in den Landespolitiken nicht zielführend. Wohl aber muss geprüft werden, ob das Ausgabeverhalten beziehungsweise die Haushaltsführung eines Landes insgesamt angemessen ist oder ob etwa das Land Bremen über den Verhältnissen lebt.
Für das Jahr 2008 ergibt sich, dass im Land Bremen pro Kopf 5.240 Euro Primärausgaben (Gesamtausgaben ohne Zinsausgaben) getätigt werden. Weniger als in den anderen Stadtstaaten Hamburg (5.456 Euro) und Berlin (5.416 Euro je Einwohner). Dieses Ausgabenniveau ist für einen Stadtstaat mehr als gerechtfertigt.
Bremen hat aber bekanntlich ein zusätzliches Problem: Mit 650 Millionen Euro belasten Zinszahlungen den Bremer Haushalt jährlich. Dahinter verbergen sich Schulden in Höhe von 16,1 Milliarden Euro, die sich im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte angesammelt haben.
Bei einer nur durchschnittlichen Zinsbelastung könnten die Primäreinnahmen schon jetzt ein Niveau sichern, wie es für Stadtstaaten angemessen ist. Aufgrund der hohen Zinszahlungen werden aber gegenwärtig zusätzlich notwendige Ausgaben kreditfinanziert - eine Möglichkeit, die mit der Schuldenbremse 2020 entfällt. Inwiefern dann der Grundsatz der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" noch aufrecht erhalten werden kann, ist aus Sicht der Arbeitnehmerkammer fraglich. Und auch schon auf dem Weg dorthin müssen von 2011 an jährlich 100 Millionen Euro zur Einhaltung der Richt-linien aus dem Bremer Haushalt „herausgespart" werden. Der Landesrechnungshof hat daher in seinem Jahresbericht 2010 bereits festgestellt: „Ohne Altschuldenregelung wird Bremen wohl nicht in der Lage sein, die Ausgaben aus den Einnahmen zu bestreiten."
„Wenn sich die Arbeitnehmerkammer mit der finanziellen Situation des Landes beziehunsgweise dem Länderfinanzausgleich beschäftigt, ist für uns der Grundsatz leitend, dass alle Bürgerinnen und Bürger der Republik in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland annähernd gleichwertige Lebensverhältnisse vorfinden sollen. Die rund 350.000 Mitglieder der Arbeitnehmerkammer, die im wesentlichen in Bremen und in Niedersachsen leben, haben den selben Anspruch auf eine funktionierende und ausreichende öffentliche Infrastruktur wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwa in Bayern", betont Ingo Schierenbeck.
Schließlich wird es aus Sicht der Kammer darauf ankommen, die Sparan-strengungen des Landes nicht zu einer rein zahlentechnischen Übung werden zu lassen, sondern den Bürgerinnen und Bürgern, den Beschäftigten und ihren Familien, den Arbeitssuchenden in Bremen und Bremerhaven Angebote bereitzustellen, die denen in anderen Großstädten nicht nachstehen.
Für Nachfragen: Elke Heyduck (Leitung Politikberatung), Tel. 0421/36301-998


