"Einfacher ist nicht immer gerechter".
(26.8.10)
Die Arbeitnehmerkammer nimmt Stellung zu den Forderungen zur Vereinfachung des Steuerrechts.
Die Forderungen der Arbeitnehmerkammer im Überblick:
- Dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss unbedingt gefolgt werden. Dies schließt die Beibehaltung des linear-progressiven Steuertarifs ein. Steuerliche Absetzungsmöglichkeiten, die diesem Ziel nachhaltig nützen, müssen erhalten bleiben.
- Steuersenkungstrategien, die der Öffentlichkeit als Steuervereinfachungsmodelle verkauft werden, sind abzulehnen.
- Die Techniken des Quellenabzugs von Steuern und die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung und -übermittlung müssen verstärkt genutzt werden.
Die Ausgangslage
Unser Steuersystem wird von den meisten Bürgerinnen und Bürgern als „zu kompliziert" empfunden. Immer weniger Steuerpflichtige finden sich im Dickicht der Vorschriften zurecht und fühlen sich einem undurchschaubaren System hilflos ausgeliefert.
Aber warum ist dem Staat die Einkommensteuer überhaupt so kompliziert geraten? Die Einkommensteuer beruht auf dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Aufgrund der ursprünglich recht hohen Spitzensteuersätze wurden diverse Abzugsmöglichkeiten eingeführt. Tatsächliche Erwerbsaufwendungen in Form von sogenannten Werbungskosten (z.B. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) sowie Betriebsausgaben sind steuerlich abziehbar.
Darüber hinaus besteht ein gesellschaftlicher Konsens darüber, dass Vorsorgeaufwendungen (Alter, Gesundheit, Arbeitslosigkeit) als Sonderausgaben absetzbar sein sollen. Gleiches gilt für eine umfangreiche Palette von außergewöhnlichen Belastungen, deren Aufwendungen zu einer Einschränkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen führen. Hinzu kommen die steuerpolitischen Maßnahmen des sogenannten Familienlastenausgleichs, das heißt der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern.
Als „Restgröße" ergibt sich das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage für den jeweils geltenden Steuertarif. Und auch hier orientiert sich der geltende progressive Tarif, durch den die Steuerlast mit wachsendem Einkommen überproportional wächst, am Gerechtigkeitsprinzip. Umfangreiche Ausnahmetatbestände und der progressive Tarif sind Ausdruck davon, dass der Sozialstaat eben gerade kein „rücksichtsloser" Steuerstaat sein will, der - unabhängig von der materiellen Lage seiner Bürger/innen - das Einkommen nach dem Rasenmäherprinzip wegsteuert. Und deshalb lohnt es sich, die diversen Forderungen nach „Steuervereinfachung" ein wenig genauer unter die Lupe zu nehmen.
Einfacher ist nicht immer gerechter
Die bisher vorliegenden Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts beruhen alle auf folgender Grundausrichtung: niedrigere Steuersätze und Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch Streichen von „Ausnahmetatbeständen". Mit diesen Vorschlägen wird tief in das geschilderte, gesellschaftlich anerkannte System der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingegriffen.
Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat die Streichung einer Reihe von steuerlichen „Ausnahmetatbeständen" zu erheblichen Einkommenseinbußen geführt. So ist die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erheblich eingeschränkt worden und soll in einem nächsten Schritt möglicherweise vollständig beseitigt werden. Das gleiche gilt für Abfindungen gekündigter Arbeitnehmer/innen, die vollständig versteuert werden müssen. Der Versuch die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich zu berücksichtigen, konnte durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestoppt werden. Eine grundlegende Neuregelung hat sich das Bundesfinanzministerium jedoch vorbehalten. Die verbliebene Streichliste umfasst jedoch noch mehr als 50 unterschiedliche steuerliche „Ausnahmetatbestände", die häufig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer treffen.
Der Wegfall steuerlicher Abzugsbeträge mag zur Vereinfachung des Steuersystems beitragen, er missachtet aber das steuerpolitische Gebot, größtmögliche Steuergerechtigkeit herzustellen und damit die Einkommensquellen der Normal- und Geringverdiener zu schützen.
Die vorliegenden Modelle, die in der Öffentlichkeit alle unter dem zweideutigen Titel der „Steuervereinfachung" eingeführt werden, beinhalten tatsächlich handfeste Steuersenkungsstrategien, die ihren Ausdruck in Stufenmodellen bis hin zu Flat-Tax-Vorschlägen finden. Diese führen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Ergebnis dazu, dass die bisher aus guten Gründen steuerfrei belassenen Entgeltbestandteile nunmehr steuer- und sozialabgabenpflichtig werden.
Auf der anderen Seite führen diese Tarifkorrekturen zu einer überproportional starken Entlastung der Bezieher höherer Einkommen und sind aus Gründen der sozialen Ausgewogenheit abzulehnen.
Alternative Ansätze zur Steuervereinfachung
Einen anderen Ansatz verfolgen attac und ver.di mit ihrem Konzept für eine „Solidarische Einfachsteuer" (SES). Zielsetzung ist es, die zur Finanzierung der erforderlichen Staatsaufgaben nötigen Lasten der Besteuerung solidarisch und einfach, das heißt vor allem transparent, zu verteilen. In Bezug auf eine weit gehende Steuervereinfachung sieht das Konzept eine für alle Beteiligten möglichst einfache Steuererhebung vor, die aber gleichzeitig eine effektive Durchsetzung der Besteuerung gewährleisten soll.
Dafür lassen sich die Techniken des Quellenabzugs und die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung und -übermittlung intensiver nutzen. Bereits heute wird die Lohnsteuer im Wege des Quellensteuerabzugs-verfahrens beim Arbeitgeber erfasst. Die für jeden Bürger ausgegebene Identifikationsnummer liegt sowohl dem Arbeitgeber, den Finanzdienstleistern sowie den Versorgungseinrichtungen (vor allem Banken) vor. Diese Instanzen führen im Wege der Datenübermittlung die Steuern auf die Einkünfte an das Finanzamt von der Quelle aus ab. Die Finanzämter können auf Basis der so erhaltenen Informationen einen Steuer-Erklärungsentwurf fertigen, der vom Steuerpflichtigen ergänzt oder abgeändert werden kann. Auf diese Weise wird das Steuerverfahren erheblich vereinfacht werden können.
Als Zwischenschritt bis zur bundesweiten Einführung des Steuer-Erklärungsentwurfs besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits heute die Möglichkeit eine „Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer" einzureichen, um damit die Formularflut zu begrenzen.


