"Staatshaushalt nicht weiter belasten - auf Steuer und Abgabensenkungen verzichten".
(26.8.10)
Pressemeldungen zufolge steuert Deutschland auf einen Schuldenberg von mehr als zwei Billionen Euro bis 2013 zu - eine Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise, die ihre Wirkung auf den Haushalt erst in den nächsten Jahren verstärkt entfalten wird. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Arbeitnehmerkammer nicht angezeigt, Wahlversprechen wie etwa Steuersenkungen zu machen. Was sich für den Arbeitnehmer zunächst positiv darstellt - mehr Geld im Portmonnaie - wird schnell zu einem Bumerang, wenn staatliche Leistungen dafür gekürzt werden oder mit allgemeinen Steuern wie etwa der Mehrwersteuer gegenfinanziert werden muss.
Die Forderungen der Arbeitnehmerkammer im Überblick:
- Steuer und Abgabensenkungen führen zu geringeren Staatseinnahmen. Die Gegenfinanzierung - etwa durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder die Absenkung von Sozialausgaben - trifft Geringverdiener am härtesten. Der Staat muss gerade in Krisenzeiten über Mittel verfügen, um durch Investitionen in Bildung, Erziehung und soziale Sicherung gegenzusteuern. Die Arbeitnehmerkammer lehnt weitere Steuer- und Abgabensenkungen daher ab.
- Die in den Konjunkturpaketen enthaltenen Steuer- und Abgabenentlastungen führen - aufgrund des progressiv ausgestalteten Steuertarifs - zu überdurchschnittlichen Entlastungen im Bereich der höheren Einkommen. Dies lehnt die Arbeitnehmerkammer aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit strikt ab. Steuer- und Abgabenentlastungen haben nur dann einen Sinn, wenn sie unmittelbar und zeitnah zu mehr Kaufkraft der privaten Haushalte führen und über den Konsum die Binnennachfrage stärken. Steuerentlastungen für Personen mit höheren Einkommen versickern in größerem Umfang in Ersparnis und tragen daher nicht zur Stärkung der Binnenkonjunktur bei
Die Ausgangslage
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II hat die Bundesregierung die Absenkung der Steuer- und Abgabenbelastung beschlossen, die mit rund 18 Milliarden Euro zu Buche schlägt. Sie entfaltet wegen der teilweisen Inkraftsetzung zur Jahresmitte erst ab dem Jahr 2010 mit rund zwölf Milliarden Euro jährlich (Steuerentlastung und Sozialabgabenreduzierung je sechs Milliarden Euro) ihre volle Wirkung.
Während die Wirtschaftspolitik vergangener Jahre durch Steuer- und Abgabenentlastungen für die Unternehmen das Investitionsklima stärken sollten - ein Projekt, das als gescheitert betrachtet werden darf - hat nun ein Umdenken statt gefunden: Steuer- und Sozialabgabenentlastungen sollen den privaten Haushalten zusätzliche Einnahmen erschließen, die unmittelbar in den Konsum fließen können, um Produktion und Arbeitsplätze zu stabilisieren und zusätzliche zahlungskräftige Nachfrage zu erzeugen. Aber auch die „neue" Theorie hat ihre Tücken: Steuer- und Sozialabgabenentlastungen wirken in den einzelnen Einkommensgruppen sehr unterschiedlich. Dies wird an Hand der in den Konjunkturpaketen I und II umgesetzten Maßnahmen deutlich:
Beispiel I: Geringverdiener mit einem Jahresbruttolohn bis zu
10.000 Euro zahlen keine Lohnsteuer und werden folglich auch nicht entlastet. Bei einem Arbeitslohn von 15.000 Euro eines ledigen Arbeitnehmers beträgt die Steuerentlastung im Jahr 66 Euro (in 2009) und 105 Euro (in 2010). Bei einem Steuerpflichtigen mit einem hohen Arbeitseinkommen von 80.000 Euro beträgt die Steuerersparnis 158 Euro (2009) und 272 Euro (2010) und damit, aufgrund der Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs, das rund zweieinhalbfache des Geringverdieners.
Beispiel II: Unter Einbeziehung der Absenkung der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1.Juli (finanziert durch den Bund mit drei Milliarden Euro in 2009 und 6 Milliarden Euro in 2010) steigt das verfügbare Jahreseinkommen eines ledigen Geringverdieners um 40 Euro
in 2009 und 50 Euro in 2010. Die Steuer- und Abgabenbelastung eines ledigen Arbeitnehmers mit 15.000 Euro sinkt um 126 Euro beziehungsweise
180 Euro. Die eines Arbeitnehmers mit 80.000 Euro Entgelt sinkt um
386 beziehungsweise 537 Euro und damit um rund das Dreifache.
Bewertung der Steuer- und Abgabensenkung
Konjunkturpolitisch muss es darum gehen, dass der Verzicht des Staates auf Steuereinnahmen zu mehr Kaufkraft der privaten Haushalte führt. Erwiesenermaßen ist aber die sogenannte Konsumquote bei Menschen mit geringen und mittleren Einkommen am größten, da hier am wenigsten gespart wird (werden kann). Steuerentlastungen für Personen mit höheren Einkommen versickern in größerem Umfang in Ersparnis und tragen nicht im selben Maße zur Stärkung der Binnenkonjunktur bei.
Auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit muss es darum gehen, Menschen mit geringen und mittleren Einkommen zu entlasten, da diese durch Reallohnverluste und Sozialabbau in den jetzt letzten Jahren besonders belastet wurden. Die jüngst beschlossenen Steuersenkungsmaßnahmen begünstigen jedoch in weit größerem Maße Steuerpflichtige mit höheren Einkommen. Erwerbslose, Rentnerinnen und Rentner profitieren durch Steuersenkung gar nicht oder nur sehr geringfügig.
Die Anhebung des Kindergeldes um monatlich 10 Euro, die einmalige Zahlung eines Kinderbonus von 100 Euro, die Anhebung der Eckregelsätze für Kinder von Hartz-IV-Empfänger/innen zwischen sechs und dreizehn Jahren um monatlich 35,60 Euro, sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch angesichts der tatsächlichen Bedarfe der Kinder und Heranwachsenden unzureichend. Zumindest hätte eine Angleichung ihrer Regelsätze an die der Erwachsenen angestanden und eine Erhöhung der Regelsätze insgesamt auf 420 Euro.
Die Senkung der Sozialabgaben, konkret der Krankenkassenbeiträge, entlastet zur Hälfte die Versicherten, zur andern Hälfte werden die Lohnkosten der Unternehmer gesenkt. Dies ist angesichts der enormen Umverteilung zugunsten der Unternehmensgewinne in den vergangenen Jahren nicht sinnvoll. Stattdessen hätten die Beitragssätze ausschließlich für die Versicherten gesenkt werden müssen, um einen Beitrag zur Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten.
Wer den wirtschaftspolitischen Ansatz verfolgt, Steuer- und Abgabensenkungen zur Stärkung der Binnennachfrage einzusetzen, muss die Gegenfinanzierung im Auge behalten. Ein Teufelskreis aus hohen Staatsdefiziten und dem Versuch, dagegen anzusparen, vertieft und verlängert die Krise. Zumal die Strategien der Gegenfinanzierung häufig auf dem Rücken unterer oder mittlerer Einkommen ausgetragen werden - etwa durch steigende indirekte Steuern. Aus diesem Grund lehnt die Arbeitnehmerkammer Bremen weitere Steuer- und Abgabensenkungen ab.
Der Staat muss vielmehr in die Lage versetzt werden, durch eine gezielte Politik für die unteren und mittleren Einkommen - etwa durch die Überarbeitung der Staffelung der Kindergartenbeiträge - Kaufkraft freizusetzen und durch die Krise entstandene soziale Härten abzufedern. Die Arbeitnehmerkammer Bremen plädiert daher auch für eine Belastung der Vermögen, um zusätzliche Mittel zur Verfügung zu haben, mit denen der Krise durch Investitionen in Bildung, Erziehung, soziale Sicherung und Klimaschutz effektiv begegnet werden kann.Auswirkungen auf den bremischen Haushalt
Insbesondere aus dem Blickwinkel der bremischen Haushalts- und Finanzpolitik müssen die finanziellen Folgen (Steuermindereinnahmen, notwendige Neuverschuldung) sehr kritisch betrachtet werden. In einer ersten Würdigung der Ergebnisse der Föderalismusreform II hat Bremen in Bezug auf die anstehende Schuldenbremse und den vorgegebenen scharfen Sparkurs völlig zu Recht zukünftigen Steuersenkungen eine strikte Absage erteilt.


