Politische Weichenstellungen nötig
17. Januar 2012
von Elke Heyduck (Geschäftsführerin / Leitung Politikberatung)
Schon seit Längerem verstärkt sich in Deutschland die Konzentration von Einkommen und Vermögen. Dabei hat sich die Dynamik dieser Entwicklung seit dem Jahr 2000 spürbar erhöht: Der Abstand zwischen unteren Einkommensgruppen und mittleren, wie auch der zwischen mittleren und hohen nahm mehr und mehr zu. Während im oberen Bereich Reallohnzuwächse zu verzeichnen waren, gab es im unteren Segment sogar Reallohnverluste. Diese Verschärfung der Einkommensungleichheit dürfte als deutlich "ungerechter" empfunden werden, weil nicht nur der Abstand zu den hohen Einkommen größer wird, sondern, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schreibt, zudem "jeden Monat weniger Geld als zuvor verfügbar ist".
Die Ursachen dieser Entwicklung liegen in der Zunahme von Arbeitslosigkeit nach der Wiedervereinigung, in den beschäftigungspolitischen Maßnahmen, die danach entwickelt wurden (Ausweitung des Niedriglohnsektors) und natürlich auch in den Hartz-Reformen. Die Tendenz zur Konzentration von Einkommen und Vermögen ist aber auch angesichts der steuerrechtlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre wenig überraschend. Kapitaleinkommen wird weitaus geringer versteuert als vor der "Abgeltungssteuer". Bei der Besteuerung von Vermögen kam es zu erheblichen Entlastungen. Zudem wurde der Spitzensteuersatz abgesenkt und auch die sogenannte "Reichensteuer" ab circa 250.000 Euro fällt im historischen Vergleich äußerst gering aus. Aber auch die Anhebung des Eingangssteuersatzes sorgte dafür, dass der Staat weniger Steuern einnahm. Alle genannten Reformen führten indes insgesamt nicht zu mehr Steuergerechtigkeit. Die OECD stellte kürzlich fest, dass die staatlichen Umverteilungsmechanismen in Deutschland wirkungsloser geworden sind.
Schlaglichter auf Einnahmesteigerungen
Zugleich nimmt die Krise der öffentlichen Haushalte kein Ende. Während sich aber die Diskussion im Zusammenhang mit der beschlossenen Schuldenbremse für Bund und Länder meist auf die Ausgaben, das "Sparen" beschränkt, zeigt ein Blick auf mögliche Einnahmen, dass mit entschiedenen politischen Weichenstellungen sowohl die Situation der öffentlichen Hand als auch das deutsche Ungleichheitsproblem Erfolg versprechend angegangen werden könnten. Die Forschungsstelle Finanzpolitik an der Universität Bremen, mit der die Arbeitnehmerkammer eng zusammenarbeitet, hat hierfür mehrere Aspekte zusammengetragen: Eine Wiederbelebung des Einkommenssteuertarifs wie in 1998 könnte für Bund, Länder und Gemeinden zusätzliche 35,7 Milliarden Euro in die Kassen spülen. Realistisch ist eine Rückkehr dazu jedoch nicht. Gäbe es aber eine Reform etwa der Spitzen- und Reichensteuer, die für Mehreinnahmen von zehn Milliarden Euro sorgte, so würde sich dies in Bremen mit zusätzlichen Einnahmen von circa 60 Millionen Euro nach Länderfinanzausgleich niederschlagen. Da Bremen sein Haushaltsdefizit aufgrund der Schuldenbremse
bis zum Jahr 2020 um etwa 120 Millionen Euro jährlich senken muss, wären 60 Millionen schon ausgesprochen hilfreich. Eine weitere nicht steuerpolitische Maßnahme wäre die Einführung eines Mindestlohns. Ein Mindestlohn würde nicht nur Einkommensungleichheiten verringern, er hätte auch beachtliche fiskalische Effekte: Bei 8,50 Euro würde sich das Steueraufkommen für Bund, Länder und Gemeinden um 2,7 Milliarden Euro erhöhen – für den Stadtstaat käme ein Plus von rund 15,5 Millionen Euro heraus.
Aber zurück zu den Steuern. Während bis Ende 2008 Kapitalerträge noch dem regulären Einkommenssteuertarif unterlagen, werden diese nun mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent, der sogenannten Abgeltungssteuer, belegt. Je höher der Anteil von Kapitaleinkünften am gesamten Einkommen, desto höher die Entlastung. "Gewinner der Abgeltungssteuer sind [...] Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von über 80.000 Euro", heißt es in einem Kommentar. Die Verluste für den Bund werden auf mehr als eine Milliarde Euro geschätzt. Hinzu kommt, dass die Abgeltungssteuer eher dazu verleitet, Geld zu sparen, anstatt zu investieren. Vor dem Hintergrund zu konsolidierender Haushalte, voranschreitender Einkommensungleichheit und möglicher negativer Konjunkturwirkungen sollten private Kapitaleinkünfte wieder mit den regulären Einkommenssteuersätzen belegt werden.
Seit 1997 wurde zudem die Vermögenssteuer ausgesetzt. Zwischen 2002 und 2007 hat das Vermögen in der Bundesrepublik um mehr als zehn Prozent zugenommen. Vor dem Hintergrund einer leistungsgerechteren Steuerlastverteilung, aber auch mit Blick auf internationale Vergleiche, liegt es nahe, die Besteuerung von Vermögen auszuweiten. Anhand einer aktuellen Schätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung kann das mögliche Aufkommen einer Vermögenssteuer bei einem einheitlichen Steuersatz von 0,5 Prozent auf heute 8,25 Milliarden Euro geschätzt werden, sofern Betriebsvermögen oder Lebensversicherungen in vollem Umfang steuerpflichtig wären. Für Bremen wird ein Mehraufkommen von 87,6 Millionen Euro geschätzt.
Wenig Möglichkeiten für die Länder
In leider nur sehr begrenztem Umfang bestehen auch im Land Bremen Möglichkeiten zur Einnahmeerhöhung. Dazu zählt etwa die Gesetzgebungskompetenz für örtliche Aufwands- und Verbrauchssteuern. Hier hinein gehört die verabredete Tourismusabgabe, aber auch das kommunale Hebesatzrecht bei der Gewerbesteuer. Diese Steuern haben zunächst keinen unmittelbaren Effekt bei der Umverteilung von Einkommen und Vermögen – jedoch können indirekt Ungleichheiten gemildert werden, indem
das öffentliche Angebot etwa im Bildungs-, Gesundheits-, Kultur- oder Sozialbereich ausgebaut beziehungsweise vergünstigt wird.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadtgemeinde Bremen ist im Großstadtvergleich unterdurchschnittlich und liegt mit 440 Prozent zum Beispiel unter dem von Hannover. Zwischen 2002 und 2011 stieg der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz der zwanzig größten deutschen Städte von 449 Prozent auf 453 Prozent. Der bremische Gewerbesteuerhebesatz lag damit weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt der untersuchten Städte. Aufgrund des im Städtevergleich geringen Hebesatzes wäre eine Anhebung kaum mit Nachteilen (Abwanderung von Unternehmen) verbunden und kann zu Mehreinnahmen für die Stadtgemeinde Bremen führen. Bei einer Anhebung des Hebesatzes von 440 auf 460 ergäben sich für das Land Bremen zusätzliche Einnahmen von 12,6 Millionen Euro. Für die Betriebe würde dies übrigens lediglich eine Mehrbelastung von 0,7 Prozent bedeuten – dies ist in einer Diskussion um eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zu berücksichtigen, da neben der Steuerbelastung durchaus noch andere Faktoren zur Standortentscheidung beitragen.
Der Gesetzentwurf zur Tourismusabgabe sieht vor, ein bis drei Euro pro Übernachtung zu erheben. Insgesamt geht der Senat von einem Aufkommen in Höhe von 3,62 Millionen Euro bei gleichbleibenden Übernachtungszahlen aus – angesichts der Höhe der Abgabe ist von einer Verringerung auch nicht auszugehen. Diese Schlaglichter auf mögliche Einnahmesteigerungen zeigen: Eine Konzentration rund um die Schuldenbremse auf die Ausgabenseite verengt den Spielraum – zugleich legt die deutliche
Zunahme von Ungleichheit in der Bundesrepublik in den vergangenen zehn Jahren steuerliche und arbeitsmarktliche Maßnahmen nahe, die dem entgegenwirken.
Lesen Sie auch unsere aktuelle Auswertung der Einkommensentwicklung im Lande Bremen: Soziale Spaltung: Einkommen klaffen auseinander
Möglichkeiten zur Einnahmensteigerung der öffentlichen Haushalte und zur Verringerung von Einkommens- und Vermögensdisparitäten in Deutschland und Bremen (pdf)
Januar 2012
Autorin: Anja Link, Forschungsstelle Finanzpolitik, Universität Bremen



