
Interview mit Richard Schmid, ver.di Bremen
15. November 2011
Fragen: Dr. Marion Salot (Referentin für regionale Strukturpolitik)
Die veränderten Ladenöffnungszeiten bereiten der Gewerkschaft ver.di Sorgen. Viele Warenhäuser würden in den Abendstunden kaum noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und wenn, dann unter Tarif. Das gelte vor allem für den Sonntag, sagt Richard Schmid im BAM-Gespräch.
BAM: Herr Schmid, 2007 ist das Ladenschlussgesetz erheblich geändert worden. Die Einzelhändler dürfen jetzt theoretisch rund um die Uhr öffnen. Nutzen sie diese Möglichkeiten?
Richard Schmid: In Bremen öffnen die Läden nahezu durchgängig in der Innenstadt und in den großen Einkaufszentren bis mindestens 20 Uhr von Montag bis Samstag. Dabei war Rewe im Lebensmitteleinzelhandel fast immer und überall Vorreiter, wenn es um längere Öffnungszeiten ging. Rewe und die zu diesem Konzern gehörenden Penny-Märkte öffnen ihre Geschäfte bis 22 Uhr, selbst in der tiefsten Provinz. Und Rewe macht schon wieder den nächsten Vorstoß bis 24 Uhr. Das setzt vor allem andere Wettbewerber unter Druck, die sich dann gezwungen sehen, nachzuziehen. Als es seinerzeit möglich war, samstags bis 20 Uhr zu öffnen, waren Rewe und Penny auch die ersten. Sie haben sich dann buchstäblich auf die Schulter geklopft, weil sie aufgrund des Wettbewerbsvorsprungs Umsatzplus erzielen konnten. Nach einem Jahr schmolz dieser Wettbewerbsvorsprung allerdings wie Eis in der Sonne, weil inzwischen auch die Konkurrenz mitgezogen hatte. Das gleiche absurde Spiel wiederholt sich jetzt mit der Öffnung bis 22 Uhr.
BAM: Aber ohne zusätzlichen Umsatz lohnen sich für die Geschäfte doch keine längeren Öffnungszeiten, oder?
Schmid: Das Motto der Lebensmittelhändler lautet: Jeder Cent, der in unsere Kassen fließt, ist gut. Hinzu kommt, dass die großen Märkte wie real oder auch Marktkauf eine Struktur haben, die es ihnen ermöglicht, die Kosten in den Abendstunden deutlich zu reduzieren, weil sie zwischen 20 und 22 Uhr nur noch wenig Mitarbeiter beschäftigen. Vielfach werden die Bedientresen geschlossen. In den Abteilungen findet sich so gut wie kein Beschäftigter mehr, allenfalls vielleicht noch ein Abteilungsleiter, der quasi den ganzen Markt managt. Es sind zudem nur noch wenige Kassen besetzt. Dadurch kann ein Laden mit einem absoluten Minimum an Beschäftigten noch bis 22 Uhr öffnen. Beispielsweise benötigt dann ein SB-Warenhaus mit etwa 200 Beschäftigten in der Zeit von 20 bis 22 Uhr allenfalls noch 10 bis 15 Mitarbeiter.
BAM: Für kleinere Läden ist das natürlich deutlich schwieriger. Sie verfügen nicht über ein solches Einsparpotenzial. Was hat das für Folgen, wenn ich als kleiner Einzelhändler immer deutlich früher schließen muss?
Schmid: Die veränderten Ladenöffnungszeiten haben natürlich noch weitergehende Auswirkungen auf die Einzelhandelsstruktur insgesamt. Als alle Läden noch bis 18.30 Uhr auf hatten, hat der Kunde sich eher auf die Innenstadt konzentriert und dort eingekauft. Jetzt ist es kein Problem, abends noch mal schnell zum Weserpark, ins Roland-Center oder zu real in die Duckwitzstraße zu fahren. real hat bekanntlich bis 22 Uhr auf und bietet zudem eine große Vielfalt von Non-Food-Artikeln an. Ich kann mich zum Beispiel in der Duckwitzstraße von Kopf bis Fuß einkleiden und habe eine riesige Bandbreite von Kosmetika und Technikartikeln. Ich kann also mein ganzes Leben eigentlich nur durch einen Einkauf in einem derartigen SB-Warenhaus organisieren. Dies trägt natürlich zu einer zunehmenden Verödung der Innenstädte bei – und zwar nicht nur in Bremen, sondern bundesweit.
BAM: Nun will das Mediterraneo nicht nur abends lange öffnen, sondern auch an Sonntagen – aus ver.di-Sicht ein Problem?
Schmid: Das Mediterraneo war von Anfang an so gedacht, dass es nur überleben kann, wenn es sonntags geöffnet hat. Das ist der eigentliche politische Skandal, der dahintersteckt. Nach dem Bremischen Ladenschlussgesetz darf in diesem Einkaufszentrum an 20 Sonntagen sogenannter touristischer Bedarf verkauft werden, aber den kann ich bei fast keinem Laden der dort ansässigen Läden erkennen. Handyläden, Textilisten, Schuhgeschäfte, Kleinmöbler oder gar Optiker verkaufen aus meiner Sicht keine Güter für den touristischen Bedarf – das ist Quatsch.
BAM: Ursprünglich sollte die Sonntagsöffnung im Mediterraneo doch auch daran gekoppelt werden, dass die Beschäftigten vernünftig bezahlt werden. Was ist aus diesem Anspruch geworden?
Schmid: In einer durch den damals zuständigen Staatsrat Schulte-Sasse durchgeführten Befragung haben die im Mediterraneo ansässigen Händler geantwortet, dass sie sich im Wesentlichen an den im Einzelhandel geltenden Tarifen orientieren. Das war für den Senat und die Bürgerschaft in Bremen der Anlass, die 20 Sonntage freizugeben. Tatsache ist, dass sich nicht einer der Händler an die tarifvertraglichen Bestimmungen hält. Im Grunde war das alles reine Show! Es war von Anfang an klar, das Mediterraneo auch sonntags zu öffnen. Bleibt es so, wie es die zuständige senatorische Dienststelle will, bekommen wir ein Riesenproblem: Die im gegenwärtigen Gesetzentwurf in der Kommentierung beschriebenen Kriterien für den "touristischen Bedarf" lassen sich nahtlos auch auf das anliegende Columbus Center oder gar die gesamte Bremerhavener Innenstadt übertragen. Dort wird zu 95 Prozent genau das gleiche Sortiment angeboten, was der Senat glaubt als touristischen Bedarf zu definieren. Der Einzelhandel in der Seestadt hat bereits massiv Sonntagsöffnungen auch für das Columbus Center gefordert, sollte es beim Mediterraneo so kommen, wie wir befürchten. Aus meiner Sicht hält das, was dem Senat hier vorschwebt, gerichtlichen Überprüfungen nicht stand. So ist in der Tat zu befürchten, dass im negativsten Fall es den Händlern in der Bremerhavener City erlaubt wird, ebenfalls an 20 Sonntagen zu öffnen.
BAM: Besteht dann die Gefahr, dass auch in Bremen solche Ansprüche formuliert werden?
Schmid: Wenn das in Bremerhaven umgesetzt wird, warum sollte das dann in den anderen Gebieten des Bundeslandes Bremen nicht auch passieren? Die Waterfront hat dies ja schon vor nicht allzu langer Zeit laut und vernehmlich über die Medien gefordert: "Wir sind genauso touristisch. Bei uns machen wir Opernaufführungen und
Konzerte, da kommen Touristen und die kommen auch am Sonntag. Da wollen wir auch die Läden aufmachen." Aus deren Sicht ist diese Argumentation nachvollziehbar: Das Sortiment ist ähnlich, nur um einiges größer dimensioniert. Und bitte, was ist mit dem Weserpark, mit ein bisschen Chuzpe findet sich sicherlich auch hier ein findiger Kopf, dieses Einkaufszentrum in ein Tourismusgebiet umzuwidmen. So wird auf schleichendem Wege über die Salami-Taktik der Sonntag immer weiter ausgehöhlt. Und irgendwann wird man sagen: Ach, warum müssen wir da immer noch Beschränkungen haben? Sollen doch die Händler selbst entscheiden. Was interessiert uns Grundgesetz oder Bremische Verfassung? Allenfalls wird noch ein bisschen Rücksicht auf die Kirchen genommen, indem die Läden dann erst ab 14 Uhr öffnen dürfen. So opfern wir alles dem Kommerz und dem Profit und haben dann in einigen Jahren selbst den Sonntag völlig freigegeben. Dem müssen wir uns massiv entgegenstellen.
Das Ladenschlussgesetz –von der Bundes- zur Ländersache
2003 beschließt der Bund neue Ladenschlusszeiten, die Samstagöffnungen statt bis 16 nun bis 20 Uhr erlauben. Diese Erweiterung der Ladenöffnungszeiten geht dem Einzelhandel allerdings nicht weit genug. Die Kaufhof AG klagt 2004 beim Bundesverfassungsgericht, weil sie sich gegenüber Tankstellen und Bahnhöfen benachteiligt fühlt. Ziel ist es, eine völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten zu erstreiten. Hiermit jedoch scheitert das Unternehmen. Die Karlsruher Richter sehen die Begrenzung der Ladenöffnungszeiten auf 20 Uhr als durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar, schlagen aber vor, eine weitere Neugestaltung der Ladenschlussgesetze den Ländern zu überlassen. Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform I wird der Ladenschluss aus dem Katalog der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis des Bundes herausgenommen. Seitdem liegt die Gesetzgebungskompetenz für eine Neuauflage des Ladenschlussgesetzes ausschließlich bei den Ländern. Das "alte" Bundesgesetz gilt allerdings noch in den Bundesländern, die bislang kein eigenes Ladenschlussgesetz aufgelegt haben. Bis auf Bayern machen alle Bundesländer von ihrem Recht Gebrauch und erlassen nach Inkrafttreten der Föderalismusreform I am 1. Juni 2006 eigene Ladenschlussgesetze – in Bremen ist das neue Ladenschlussgesetz seit 1. April 2007 in Kraft. Wie in den meisten Bundesländern gilt seitdem auch in Bremen die völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen, also die sogenannte "6 mal 24"-Regelung.
Lesen Sie auch den Artikel von Dr. Marion Salot: "Streitthema Ladenschluss - Beschäftigung im Einzelhandel".



