Beschäftigung im Einzelhandel
von Dr. Marion Salot (Referentin für regionale Strukturpolitik)
Haben wir ein Recht darauf, rund um die Uhr einzukaufen? Sollten die Einzelhändler alleine darüber entscheiden dürfen, wann und wie lange sie öffnen? Oder hat der Gesetzgeber hier eine Verantwortung gegenüber den Beschäftigten? Wie viel Konsum ist heute nötig oder möglich? All diese Fragen ranken sich um ein Thema, das gegenwärtig heiß diskutiert wird: das neue Ladenschlussgesetz, das im Frühjahr 2012 in Kraft treten soll. Die Änderungen könnten einschneidende Folgen für die Beschäftigten haben.
Das neue Gesetz löst die seit 2007 geltenden Regelungen zum Ladenschluss ab, mit dem damals die völlige Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen eingeführt wurde – einzig der Sonntag war anfangs noch heilig. Doch in den folgenden Jahren geriet auch dieser strenge Sonntagsschutz zunehmend ins Wanken. Auslöser war in Bremerhaven 2008 die Eröffnung des Mediterraneo. Weil die Geschäfte des Einkaufszentrums mit den Umsätzen der Touristen rechneten, die vor allem an den Sonntagen in Bremerhaven erwartet werden, dürfen die hier ansässigen Geschäfte zunächst jeweils auf ein Jahr befristet an 20 Sonntagen im Jahr öffnen.
Mit dem neuen Gesetzentwurf zum Ladenschluss soll jetzt diese Sonderregelung für das Mediterraneo endgültig im Gesetz verankert werden. Hierdurch wird die Debatte über die möglichen wettbewerbsverzerrenden Effekte der Sonntagsöffnung neu entfacht: Die Geschäfte in der Bremerhavener Innenstadt befürchten Umsatzverluste und die Gewerkschaften die völlige Freigabe der Sonntagsöffnung, eine weitere Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse und eine Fortsetzung des Lohndumpings.
Die Arbeitnehmerkammer hat die anstehende Gesetzesänderung zum Anlass genommen, einen genaueren Blick auf die Beschäftigungsentwicklung nach 2007 zu werfen und mit Beschäftigten, Betriebsräten sowie Gewerkschaftern darüber zu reden, wie sich ihre Arbeitsbedingungen durch die verlängerten Ladenöffnungszeiten verändert haben.
Das Ergebnis ist eher ernüchternd. Es gibt zwar in Bremen und Bremerhaven leichte Beschäftigungszuwächse. Allerdings fallen diese vergleichsweise bescheiden aus, wenn berücksichtigt wird, dass es in den vergangenen Jahren nicht nur zu einer Ausweitung der Ladenöffnungszeiten gekommen ist, sondern dass in beiden Städten die Verkaufsflächen massiv erweitert wurden. In Bremerhaven durch das Mediterraneo und in Bremen durch die Waterfront, die ebenfalls im Jahr 2008 ihre Tore öffnete und damit die Einzelhandelslandschaft um sagenhafte 44.000 Quadratmeter Verkaufsfläche erweiterte. In Bremen-Stadt entstanden zwischen 2007 und 2010 415 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Damit stieg die Beschäftigung in dieser Branche um 2,8 Prozent auf 15.000 an. Allerdings konzentrieren sich diese Beschäftigungszuwächse ausschließlich auf Teilzeitstellen, während die Vollzeitbeschäftigung immer weiter zurückgeht. Eine Entwicklung, die sich über alle Einzelhandelsbereiche hinweg beobachten lässt:
"Vollzeit wird eigentlich gar nicht mehr eingestellt. An der Kasse haben wir natürlich noch ältere Kollegen, die Vollzeit arbeiten. Aber wenn die gehen, werden die nicht durch Vollzeit ersetzt, sondern am ehesten nur mit einer Teilzeit, der Rest wird eingespart." Mitarbeiterin eines SB-Warenhauses
Der Trend zur Teilzeitbeschäftigung wird häufig damit begründet, dass die Geschäftsführer in der Regel daran interessiert sind, möglichst viele "Hände" zu haben und dementsprechend flexibel zu sein.
"Unser Chef sagt immer, wir brauchen Hände – das sagen sie übrigens alle, das kriegen sie wahrscheinlich auf irgendwelchen Geschäftsleitertreffen eingebläut. Es heißt dann, es nützt mir nichts, wenn ich eine Vollzeitkraft habe, die morgen eine Woche krank ist. Wenn ich dann auf dem Platz zwei Teilzeitkräfte hätte, hätte ich wenigstens immer noch eine, die dann kommen würde. Das gleiche Argument kommt, wenn eine Kassiererin gerne mehr Stunden haben möchte." Mitarbeiterin eines SB-Warenhauses
Während in den zurückliegenden Jahren vor allem Frauen vom Abbau an Vollzeitstellen betroffen waren, wird die Beschäftigungssituation im Einzelhandel mittlerweile auch für Männer immer prekärer. Sie sind in dieser Branche traditionell unterrepräsentiert, besetzen aber in der Regel die Führungs- und Koordinationspositionen und damit in erster Linie Vollzeitstellen. Allerdings schwinden auch in diesem Bereich die Chancen auf einen existenzsichernden Arbeitsplatz: Durch die zunehmende Automatisierung der Warenwirtschaft werden immer mehr Führungspositionen wegrationalisiert.
Auch vom Minijob-Zuwachs sind in erster Linie die Männer betroffen. Dieser konzentriert sich vor allem auf Supermärkte und Discounter, also auf die Bereiche, die am
stärksten auf die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten reagiert haben. Die meisten Geschäfte bieten mittlerweile Öffnungszeiten bis 22 Uhr an, manche sogar länger. Zur Abdeckung der Spätöffnungszeiten wird aber auch auf Leiharbeiter und Fremdfirmen zurückgegriffen.
In Bremerhaven stellt sich die Beschäftigungsentwicklung in den vergangenen Jahren etwas besser dar als in Bremen. Hier wurden zwischen 2007 und 2010 151 neue Arbeitsplätze geschaffen. Das entspricht einem Zuwachs von 4,5 Prozent. Damit sind mittlerweile fast 3.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel tätig. Entgegen dem allgemeinen Trend sind im Bremerhavener Einzelhandel sogar neue Vollzeitstellen entstanden, von denen ausschließlich die Frauen profitiert haben. Auch der Anteil der Minijobs ist gerade bei den Frauen rückläufig. Das heißt: Rein rechnerisch hat für die weiblichen Beschäftigten in Bremerhaven der Anteil existenzsichernder Arbeitsplätze im Einzelhandel zugenommen. Für die Männer ist der Anteil der Vollzeitstellen aber auch hier weiter rückläufig.
Dass sich der Einzelhandel in Bremerhaven etwas positiver entwickelt als in Bremen, kann sowohl mit der Eröffnung der Havenwelten und der gestiegenen Attraktion für Touristen begründet werden als auch mit der sich insgesamt verbessernden Lage auf dem Arbeitsmarkt. Die leichten Beschäftigungszuwächse sind aber kein Anlass zur Entwarnung. Der Wettbewerb im Einzelhandel setzt sich auch hier unvermindert fort und wird sich sicherlich im Streit um die Sonntagsöffnung im Mediterraneo zuspitzen.
Bereits jetzt klingt von Geschäften im Columbus Center die Forderung an, ebenfalls an Sonntagen zu öffnen.
Damit erhöht sich die Gefahr, dass eine endgültige Festschreibung der Sonderregelung für das Mediterraneo einen Domino-Effekt nach sich ziehen könnte, der in einer völligen Freigabe der Sonntagsöffnung mündet – mit den entsprechenden Folgen für die Beschäftigten. Dagegen steht allerdings die Befürchtung, dass für viele der im Mediterraneo ansässigen Geschäfte gerade die verkaufsoffenen Sonntage überlebenswichtig sind – ein schwieriger Konflikt, auch für Beschäftigte und Gewerkschafter:
"Wir als Columbus Center profitieren vom Mediterraneo, weil die Preise da sehr hoch sind. Der Kunde guckt da, kauft dann aber im Columbus Center oder bei Karstadt. Das heißt aber auch, wenn das Mediterraneo diese 20 Sonntage nicht bekommt, werden die Händler wahrscheinlich rausgehen oder in die Insolvenz. Als Gewerkschafter sage ich: Sonntagsöffnung muss überhaupt nicht sein, aber andersrum: Um wenigstens die tariflich abgesicherte Beschäftigungsstruktur im Columbus Center zu sichern, könnte ich damit leben, dass das Mediterraneo diese 20 Sonntage bekommt. Sonst haben wir da die größte Tiefgarage Norddeutschlands." Einzelhandelsbeschäftigter im Columbus Center
Zweifellos wünscht niemand ein Scheitern des Mediterraneo-Projekts. Ob aber ein dauerhafter Erfolg ausschließlich von einer Sonntagsöffnung abhängt, darüber kann höchstens spekuliert werden. Da die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt haben, dass längere Ladenöffnungszeiten viel zu häufig auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden und der arbeitsfreie Sonntag ein hohes gesellschaftliches Gut darstellt, beurteilt die Arbeitnehmerkammer die geplante Freigabe der 20 verkaufsoffenen Sonntage mehr als kritisch. Sollte es hier allerdings nicht zu einer Kehrtwende kommen – und davon ist gegenwärtig auszugehen – muss zunächst verbindlich geprüft werden, ob die Beschäftigten auch nach Tarif bezahlt werden – und zwar einschließlich der Sonntagszuschläge. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine erneute Überprüfung des Gesetzes erforderlich, denn sobald eine Entfristung der Sonderregelung für die Sonntagsöffnung erfolgt ist, hat die Politik keine Möglichkeiten mehr, Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu nehmen. Außerdem muss ausgeschlossen werden können, dass die Gesetzesänderung einen Dominoeffekt provoziert und außerhalb des Tourismusgebiets Ansprüche angemeldet werden, ebenfalls sonntags zu öffnen. Dies wäre zu vermeiden, wenn der Sonderstatus der Havenwelten als Tourismusgebiet gegenüber den anderen Einkaufszentren deutlicher in Erscheinung tritt. Das bedeutet für den Einzelhandel, sich auf den touristischen Bedarf zu konzentrieren, wie man das auch im "Schaufenster Fischereihafen" oder in der Stadt Bremen im Schnoor macht.
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