
Wie wirken sich Schuldenbremse und hohe Zinslasten auf das Leistungsniveau für die Bürgerinnen und Bürger aus?
von Elke Heyduck (Leitung Politikberatung)
Januar 2011
Finanzpolitik - das klingt immer so ungeheuer abstrakt. Lange Zahlenreihen listen Einnahmen und Ausgaben in diversen Bereichen auf, am Ende steht da ein Plus oder ein Minus. Im Land Bremen steht schon seit sehr langer Zeit ein Minus am Ende der Haushaltsrechnung. Ende 2009 beliefen sich die Schulden des Landes und seiner beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven auf sagenhafte 16,1 Milliarden Euro - viermal so viel wie der gesamte Bremer Haushalt. Dass es so nicht weitergehen kann, liegt auf der Hand. Doch ist die Schuldenbremse für Bremen realistisch?
Schon seit Ende der 1970er Jahre kann Bremen die sogenannten konsumtiven Ausgaben - also Mittel für Bildung, Kindergärten, Sozialausgaben, Gehälter oder Pensionen - nicht mehr aus den Einnahmen finanzieren. Stattdessen wurden sie zum Teil über Kredite finanziert, deren Zinszahlungen jetzt wiederum einen großen Teil der Haushaltsmittel verschlingen. Aber warum mussten die laufenden Ausgaben überhaupt kreditfinanziert werden? Hat Bremen einfach permanent über seine Verhältnisse gelebt?
Die Sache ist in der Politik komplizierter als im privaten Bereich: Mag für letzteren gelten, dass mehr als reinkommt auch nicht ausgegeben werden darf, so ist die Situation bei Bund und Ländern anders. Nach dem föderalistischen Prinzip können die einzelnen Länder bestimmte Politikfelder autonom gestalten. Jenseits dieser Landespolitiken soll aber in allen Teilen der Republik die ›Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse‹ gelten: Wer in Bremen lebt, soll in etwa das gleiche öffentliche Leistungsangebot vorfinden wie jemand, der in Hamburg oder Bayern wohnt. Das föderalistische Motto dazu heißt ›Vielfalt in der Einheit‹.
Bremen lebt nicht über seine Verhältnisse
Und sieht man sich unter diesem Gesichtspunkt den Bremer Haushalt an, so zeigt sich: Das Land lebt nicht über seine Verhältnisse. Gemessen an diversen Berechnungen und Vergleichen, so zeigt es auch die jüngste von der Arbeitnehmerkammer in Auftrag gegebene Studie der Forschungseinheit Finanzwissenschaften an der Bremer Uni, gibt Bremen für seine Bürgerinnen und Bürger nicht mehr aus als andere Großstädte oder Landeshauptstädte.
Selbstverständlich wird man immer wieder Posten finden, in denen Bremen überdurchschnittliche Ausgaben hat. So hat die Handelskammer kürzlich eine im Vergleich zu Hamburg erhöhte Personalquote im öffentlichen Dienst ausgemacht. Genauso wird man aber auch Posten finden, in denen Bremen unterdurchschnittlich ist: So etwa bei den Bildungsausgaben pro Kopf - hier liegt Bremen im unteren Mittelfeld.
Zur Aufgabenkritik und zum sorgsamen Umgang mit Steuergeldern ist jede Regierung verpflichtet - erst recht eine, die finanziell so unter Druck steht wie die Bremer Landesregierung. Es kann in niemandes Interesse sein, an irgendeiner Stelle Geld aus dem Fenster zu werfen. Und zu beneiden sind die Haushaltspolitiker um diese Rolle sicher nicht. Es gibt bei all diesen Sparideen aber einen bedeutenden Haken: Die Beträge, die aus dem Bremer Haushalt dieser Art herauszustreichen sind, werden nicht ausreichen, um das Ziel eines konsolidierten Haushalts zu erreichen.
Keine Schulden mehr ab 2020
Dieses Ziel aber ist seit Kurzem gesetzlich verankert. Ab 2020 dürfen die Bundesländer keine Schulden mehr machen. Bis dahin haben sie Zeit, Ein- und Ausgaben in Einklang zu bringen. Da hilft nur eins: Sparen bis der Arzt kommt - nur, wer sollte dieser Arzt sein? Und welche Teile sind dann schon amputiert?
Derzeit nimmt das Land Bremen rund drei Milliarden Euro ein, gibt aber vier Milliarden aus. Und dies eben nicht, weil es überdurchschnittlich viel in diesem oder jenem Bereich ausgibt, sondern weil 650 Millionen Euro an jährlichen Zinszahlungen auf dem Bremer Haushalt lasten. Umgerechnet auf die Einwohner Bremens sind dies 960 Euro pro Kopf - mehr als dreimal so viel wie im Durchschnitt der anderen westdeutschen Länder.
Jede und jeder kann sich ausrechnen: Bleibt es bei der enormen Zinsbelastung, sinken notgedrungen die Mittel, die das Land für seine Bürgerinnen und Bürger ausgibt, deutlich unter den Durchschnitt anderer Großstädte. Wird damit also der Grundsatz der ›Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse‹ sehenden Auges aufgegeben?
Zwar wurden dem Land Bremen im Gegenzug zu seiner Zustimmung zur Schuldenbremse sogenannte ›Konsolidierungshilfen‹ in Aussicht gestellt - 300 Millionen Euro jährlich. Nach Berechnung der von der Arbeitnehmerkammer in Auftrag gegebenen Studie sorgt dies aber bis zum Jahr 2020 für lediglich 150 bis 165 Millionen Euro weniger an Zinszahlungen. Insofern hat auch der Landesrechnungshof bereits festgestellt: ›Ohne Altschuldenregelung wird Bremen wohl nicht in der Lage sein, die Ausgaben aus den Einnahmen zu finanzieren.‹
Länder können Einnahmen kaum verändern
Eine der großen Schwierigkeiten bei der Aufstellung der Landeshaushalte sind sicherlich die sehr eingeschränkten Möglichkeiten, Einnahmen zu generieren. Der Hebesatz für Grund- und Gewerbesteuer gehört dazu, die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer. Letztere will Bremen tatsächlich erhöhen, auch alle anderen sozialverträglichen Möglichkeiten, die Einnahmen zu erhöhen, sollten aus Sicht der Kammer genutzt werden.
Zugleich aber hängen viele Einnahmen - und auch Ausgaben - der Länder von der Bundesgesetzgebung ab. So hat allein das ›Wachstumsbeschleunigungsgesetz‹ der schwarz-gelben Bundesregierung mit seinen ermäßigten Steuersätzen für Hoteliers und anderem für Mindereinnahmen von 38,5 Millionen Euro im Bremer Haushalt gesorgt.
Wenn Sparpakete und Steuergeschenke des Bundes aber die Länder- und Gemeindehaushalte drangsalieren, muss irgendwann die Frage gestellt werden, ob die Länder unter diesen Umständen die Schuldenbremse tatsächlich ziehen können.
Sparquote eingehalten - Patient tot?
Nicht zuletzt wird sich der Sparkurs der Länder und eben insbesondere der Bremer Sparkurs daran messen lassen, ob er von den Bürgerinnen und Bürgern im Großen und Ganzen getragen wird. Die Haushaltskonsolidierung im Stadtstaat Bremen, so auch die Studie in ihrem Fazit, darf keine ›zahlentechnische Übung‹ darstellen. Wenn die Bürgerinnen und Bürger der Selbstständigkeit des Bundeslandes die Zustimmung verweigern, weil eine annähernde Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht mehr erfahrbar ist, ist die Operation zwar vielleicht gelungen - der Patient aber ist tot.
Föderalismus heißt, dass Bundesländer auch eigene Prioritäten setzen. Wenn die Lernmittelfreiheit, das kostenlose Essen für Kinder aus Hartz-IV-Familien und anderes abgeschafft werden müssen, weil nur so die Sparquote zu erbringen ist, wird irgendwann berechtigt die Frage laut, worin der Sinn der Selbstständigkeit besteht. Womöglich besteht die Zukunft des Föderalismus eher darin, dass den Ländern auch auf der Einnahmeseite mehr - und nicht weniger - Spielraum und Autonomie gewährt werden.
Studie zur Finanzsituation Bremens
Bei der Forschungsstelle Finanzpolitik an der Universität Bremen hat die Arbeitnehmerkammer eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit der fiskalischen Situation des Bundeslandes Bremen auseinandersetzt. Vor dem Hintergrund der Schuldenbremse ist das Land gezwungen, bis 2020 einen Haushalt aufzustellen, bei dem die Einnahmen die Ausgaben decken. Derzeit ist dies nicht der Fall - es klafft eine Lücke von rund einer Milliarde Euro. Das Defizit geht größtenteils zurück auf die exorbitant hohe Zinsbelastung, die der Bremer Haushalt Jahr für Jahr verkraften muss. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass ohne eine Lösung für einen Teil der Altschulden ein ausgeglichener Haushalt auch perspektivisch nicht aufzustellen ist. Sollte das Land den Weg des rigiden Sparens in den nächsten Jahren dennoch weiterverfolgen, ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Bundesländern in Gefahr.



