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Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit

15. November 2011
von Hanna Mollenhauer (Referentin für Öffentlichkeitsarbeit)

Schwangere Frauen, Mütter, Väter und Kinder haben ein Recht auf besonderen Schutz. Deshalb hat der Gesetzgeber spezielle Bestimmungen sowie das Elterngeld beschlossen. Der aktualisierte Ratgeber ›Mutterschutz – Elterngeld – Elternzeit‹ der Arbeitnehmerkammer informiert über Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis und über die gesetzlichen Hilfen.

Auf dem Weg zu einer geschlechter- und familiengerechten Politik und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familiefür beide Elternteile ist die ausführliche Information über Rechte und finanzielle Hilfen für (werdende) Eltern ein wichtiger Baustein, verbunden mit der Motivation, diese Ansprüche zu nutzen.

Die aktualisierte Version unseres Ratgebers zum Thema Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit beinhaltet alle gesetzlichen Neuerungen nach 2007 und informiert (werdende) Eltern über ihre vielfältigen Rechte und Pflichten, damit sie die gesetzlichen Hilfen für sich und zum Wohle des Kindes in Anspruch nehmen können.

2011 haben sich Änderungen beim Elterngeld ergeben: Es wird als Einkommen vollständig auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet. Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger trifft diese Neuerung besonders hart, denn angesichts der zu einem Leben in Würde nicht ausreichenden Höhe des Arbeitslosengeldes II bleibt zusätzlich in der Regel vom Elterngeld nichts übrig.

Ausgenommen von der vollen Anrechnung des Elterngeldes sind Aufstocker, also Minijobber oder Niedrigverdiener. Sie erhalten einen Elternfreibetrag, der ihrem Einkommen vor der Geburt des Kindes entspricht, aber höchstens 300 Euro beträgt.

Kürzungen gab es bei Gutverdienern: Bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von mehr als 1.240 Euro vor der Geburt des Kindes beträgt das Elterngeld nur noch 65 statt 67 Prozent des Einkommens. Komplett gestrichen wurde das Elterngeld für Topverdiener, also Elternpaare mit mehr als 500.000 Euro und Alleinerziehende mit mehr als 250.000 Euro Jahreseinkommen.

Zwischen 2008 und 2010 sind einige Verbesserungen bei der Elternzeit, dem Elterngeld und den sogenannten Familienleistungen in Kraft getreten. Beispielsweise können jetzt auch Großeltern Elternzeit beanspruchen, etwa wenn ein Elternteil minderjährig ist. Der Elterngeldantrag darf einmalig ohne Angabe von Gründen geändert werden. Kindergeld und Kinderfreibeträge wurden erhöht und es gab bezüglich der Mindesteinkommensgrenze Verbesserungen beim Kinderzuschlag.

In der Elternzeit ergeben sich für Eltern zunehmend arbeitsrechtliche Fragen: Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf meinen ›alten‹ Arbeitsplatz? Was muss ich tun, wenn ich meine Arbeitszeit nach der Elternzeit reduzieren will? Wie verhalte ich mich im Fall einer betriebsbedingten Kündigung? Unser Ratgeber informiert auch zu diesen Themen.



Mitglieder der Arbeitnehmerkammer erhalten den Ratgeber kostenlos in allen Geschäftsstellen. 

Die Arbeitnehmerkammer Bremen berät ihre Mitglieder kostenfrei in allen Einzelfragen des Mutterschutzes sowie des Elterngeldes und der Elternzeit. Dazu gehört auch die Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen und der Durchsetzung der Rechte und Ansprüche: 0421·36301-0 (Bremen) und 0471·92235-0 (Bremerhaven).


Weitere Informationen:
 

Ratgeber "Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld" (pdf)