Top oder Flop für Versicherte?
29. September 2011
von Carola Bury (Referentin für Gesundheitspolitik)
An der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) scheiden sich die Geister. Mehr Transparenz durch vereinfachte Verwaltung, weniger Doppeluntersuchungen und Vermeidung von Arzneimittelunverträglichkeiten, das sind die Argumente der Befürworter. Die Skeptiker und Gegner der elektronischen Karte betonen dagegen, dass die sensiblen Gesundheitsdaten in dem gigantisch vernetzten Telematiksystem nicht sicher sind und zudem der Nutzen gering ist. Sie verweisen außerdem darauf, dass die Bundesregierung im Juli den Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) – ein vergleichbar großes Projekt – zur Erfassung von Einkommensdaten von Millionen Arbeitnehmern wegen technischer Probleme eingestellt hat und die bisher gespeicherten Daten gelöscht werden sollen. Anders als bei ELENA ist die Regierung entschlossen, die elektronische Gesundheitskarte durchzusetzen.
Technische Probleme, Datenschutzbedenken und fehlgeschlagene Testeinführungen bremsten bislang das Projekt noch aus. So warfen ganze Testregionen wie Bremen und Heidelberg das Handtuch und brachen die Tests ab. Widerstand gegen die Einführung der eGK gab es bei Patienten- und Verbraucherorganisationen, Bürgerrechtsgruppen und Datenschützern und bei großen Teilen der Ärzteschaft. Doch die Regierung macht Druck und droht sogar mit einer Streichung von Verwaltungskosten, wenn die Kassen bis Ende des Jahres nicht mindestens zehn Prozent ihrer Mitglieder mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet haben.
Mit fast sechs Jahren Verspätung soll nun ab Oktober die umstrittene eGK an die Bürger ausgegeben werden. Viele Versicherte haben von ihrer Krankenkasse bereits Post bekommen: Ob AOK, Ersatz- oder Betriebskrankenkassen – sie bitten ihre Versicherten um ein Foto. Alle gesetzlich Krankenversicherten, mehr als 70 Millionen Menschen, sollen in den nächsten Jahren mit der Karte ausgestattet werden.
Es geht um mehr als ein Foto
Ein Foto soll die Karte vor Missbrauch schützen, das klingt einleuchtend. Allerdings ist derzeit nicht gewährleistet, dass das abgelieferte Bild wirklich die Person zeigt, auf deren Namen die Karte ausgestellt ist, denn ein Abgleich erfolgt nicht. Zudem wird die neue Karte vorläufig nicht viel mehr können als bisher. Zukünftig sollen allerdings die ›sogenannten Stammdaten‹ online mit den Kassen abgeglichen werden.
Die Einführung der neuen Karte wird viel Geld kosten. Das Bundesgesundheitsministerium geht derzeit von Kosten von 1,4 Milliarden Euro aus; die Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton hat sogar Gesamtkosten von rund 5,2 Milliarden Euro errechnet. Die private Krankenversicherung ist inzwischen ausgestiegen. ›Um die Gelder unserer Versicherten zu schützen, werden wir uns an keiner Maßnahme zum Aufbau der Telematik-Infrastruktur mehr beteiligen, solange nicht sicher ist, dass die spätere Akzeptanz der Karte von Privatversicherten durch die Ärzte verpflichtend ist‹, so der zuständige Geschäftsführer des Verbandes der privaten Krankenversicherung, Klaus-Detlef Dietz.
Das elektronische Rezept, die elektronische Patientenakte – mittelfristig sind auch sie angedacht, doch erst mal sind sie vertagt. Ob Versicherte und Ärzteschaft bei der elektronischen Gesundheitskarte mitmachen, ist noch nicht klar. Im Internet sind mittlerweile Musterwidersprüche und Briefe gegen die elektronische Gesundheitskarte abrufbar. Sicher ist, dass Patientinnen und Patienten, die ihr Lichtbild bei der Kasse nicht einreichen, weiterhin mit den vollen Kassenleistungen rechnen können. Auch Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Leistungen verweigern, solange die bisherige und weiterhin gültige Versichertenkarte vorgelegt wird.



