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›Ich leb’ mein Leben wie ich will ...

16. Mai 2011
von Carola Bury (Referentin für Gesundheitspolitik)


... und nicht wie das Rheuma es mir vorgibt‹, sagt Anneliese Marquardt*. Sie ist Bankfachfrau und vor vier Jahren schwer an Rheuma erkrankt. Im Rahmen einer medizinischen Reha-Maßnahme wurde sie darauf hingewiesen, dass sie ihr Rheuma-Leiden als Schwerbehinderung anerkennen lassen könne. Das hat sie getan und gehört damit zu den etwa sieben Millionen Menschen in Deutschland, die schwerbehindert sind. Weitere 1,6 Millionen haben einen Grad der Behinderung von weniger als 50.

Dabei halten sich noch immer hartnäckige Vorurteile und falsche Bilder: So sind die meisten Behinderungen nicht angeboren, sondern treten zu 95,5 Prozent erst im Laufe des Lebens auf. Auf den ersten Blick erkennbar sind Behinderungen wie Blindheit oder Gehbehinderungen. Eine weitaus größere Zahl der anerkannten Schwerbehinderungen geht aber - wie auch bei Anneliese Marquardt - auf Erkrankungen der inneren Organe, der Wirbelsäule und seelische Erkrankungen zurück. Behinderungen können aber auch infolge von Belastungen am Arbeitsplatz entstehen.

Wer schwerbehindert ist, ist noch lange nicht erwerbs- oder berufsunfähig. Die überwiegende Mehrheit der Schwerbehinderten in Deutschland will arbeiten und ist auch - oder war - erwerbstätig. Doch in unserer zunehmend von Leistungs- und Konkurrenzdruck geprägten Gesellschaft, scheint es für behinderte Menschen oft nur wenig Möglichkeiten zu geben, einen Arbeitsplatz zu finden. Trotz Beschäftigungspflicht für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern, liegt die Arbeitslosenquote behinderter Menschen höher als bei nicht behinderten. Besonders wichtig ist es daher, Arbeitsplätze für behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, zu erhalten und zu gestalten.

Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) gibt eine Reihe von Hilfen: durch Beratung von Betroffenen, Beratung für Arbeitgeber, finanzielle Hilfen sowie Prämien oder einen Bonus. Hilfe gibt es zudem für behinderte Jugendliche in der Ausbildung, Hilfsmittel oder Arbeitsassistenz bei der Einrichtung oder Umgestaltung eines Arbeitsplatzes. Dabei wirken die Rehabilitationsträger, die Integrationsämter und die von ihnen beauftragten Integrationsfachdienste aktiv mit. Sie sind Ansprechpartner für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die Interessenvertretungen in den Betrieben und für Arbeitgeber. Dank dieser Hilfen und Anregungen konnte auch der Arbeitgeber von Anneliese Marquardt gute Rahmenbedingungen schaffen für den Arbeitsplatz seiner gesundheitlich beeinträchtigten Mitarbeiterin.


Weitere Informationen:
 

Das Info-Blatt der Reihe ›gesundheit!‹ ist in Kooperation mit dem Integrationsamt entstanden und hilft dabei, die Möglichkeiten für behinderte und schwerbehinderte Kammermitglieder transparenter zu machen. ›total normal‹ informiert auch über die zuständigen Ämter in Bremen und Bremerhaven. Mitglieder erhalten es kostenlos in unseren Geschäftsstellen. Oder Sie laden es sich hier herunter: