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"Wie geht es Ihnen?!"

15. Februar 2011
von Barbara Reuhl (Referentin für Gesundheit und Arbeitsschutzpolitik)


Der Krankenstand gehört zu den beliebten Themen in den Medien: ›2010 ließen sich mehr Arbeitnehmer krankschreiben als 2009‹, so titelte etwa die ›Tagesschau‹ Anfang Januar dieses Jahres. Im vergangenen Jahr seien durchschnittlich 3,68 Prozent der Beschäftigten krankgeschrieben gewesen, gegenüber 3,40 Prozent im Jahr 2009. Das sei der höchste Krankenstand seit 2002. Doch was steckt eigentlich hinter diesen Zahlen?


Je nach Zusammenhang kann die Statistik, beispielsweise im Vergleich mit den betrieblichen Fehlzeiten, unterschiedlich interpretiert und mit Forderungen verbunden werden. Doch oft werden Äpfel mit Birnen verglichen, denn der Begriff ›Krankenstand‹ ist nicht einheitlich definiert und es ergeben sich nicht immer belastbare Aussagen:

Die amtliche Statistik aus der "Tagesschau"-Meldung beruht auf einer Stichtagszählung von Fällen: Die gesetzlichen Krankenkassen melden zu jedem Monatsersten an das Bundesgesundheitsministerium den Anteil ihrer pflichtversicherten Mitglieder, die arbeitsunfähig krankgemeldet sind. Wenn also an einem Stichtag 32 von 1.000 Versicherten fehlen, dann handelt es sich um einen Krankenstand von 32/1000 = 3,2 Prozent. Der jährliche Krankenstand wird als Durchschnitt der monatlichen Krankenstände errechnet - egal, wie die Arbeitstage im Jahr auf die Sonn- und Feiertage verteilt sind. Der Vergleich mit anderen Jahren, wie in der "Tagesschau"-Meldung, könnte also hinken.

Die gesetzlichen Krankenkassen erfassen, wie viele Tage die pflichtversicherten Mitglieder arbeitsunfähig krankgemeldet waren und berechnen für 365 Tage den Anteil der gemeldeten Krankheitstage an allen Versicherungstagen ihrer Pflichtmitglieder. Sie werten die Krankmeldungen auch nach Gründen und Dauer der einzelnen Erkrankungsarten aus. Die Krankenkassenstatistiken weisen im Gegensatz zur Stichtagszählung seit Jahren ein extrem niedriges Niveau der Krankmeldungen aus. Kurzzeiterkrankungen von weniger als drei Tagen, für die in der Regel keine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss, erfasst die Statistik nicht. Sie zählt auch nicht mit, wenn für die Arbeitsunterbrechung ein anderer Kostenträger zuständig ist, etwa die Berufsgenossenschaft bei Krankschreibung oder Heilverfahren infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.

In den Betrieben werden Fehlzeiten dagegen schon ab dem ersten Tag der Krankmeldung gezählt und nicht nach Kostenträger unterschieden.

Ob gesund, gesundheitlich angeschlagen oder krank – in beiden Fällen könnte jemand arbeiten gehen oder sich krankmelden. Wie es um die Gesundheit der Beschäftigten bestellt ist, kann also aus keiner Statistik allein abgelesen werden. Waren vor einigen Jahren noch die ›Blaumacher‹ viele Schlagzeilen wert, so geht es heutzutage eher um den ›Präsentismus‹, so die Bezeichnung dafür, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch krank zur Arbeit gehen. Gründe dafür können steigender Leistungs- und Verantwortungsdruck, Pflichtgefühl oder auch die Angst um den Arbeitsplatz sein.

Verblüffend ist, dass die gleichen Gründe auch Ursache für arbeitsbedingte Erkrankungen sein können, wie sich in Auswertungen von Daten der Krankenkassen und auch in Befragungen zeigt.

Gesund ist der Präsentismus auf Dauer weder für die Unternehmen noch für die Beschäftigten. Denn wer gesundheitlich angeschlagen oder gar krank arbeiten geht, ist weniger belastbar und hat eine geringere Leistungsfähigkeit. Eine dänische Studie ergab zudem, dass Beschäftigte, die öfter als sechsmal im Jahr krank zur Arbeit gingen, ein fast zwei Drittel höheres Risiko hatten, später länger als zwei Monate wegen Krankheit auszufallen als andere.