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Rolf Spalek

Asbestose-Erkrankte kämpfen um ihre Rechte

16. Mai 2011
von Barbara Reuhl (Referentin für Arbeits- und Gesundheitsschutz)


Im Schiffbau verwendet, im Hafen umgeschlagen - aufgrund der bremischen Industriegeschichte mit Asbestzementindustrie und Werften waren in den 1960er und 1970er Jahren besonders viele Beschäftigte Asbest ausgesetzt. Dass der Stoff Lungenkrebs und Asbestose verursachen kann, stellte sich erst später heraus. Noch heute kämpfen viele Erkrankte um die Anerkennung als Berufskrankheit. Das neue kostenlose Beratungsangebot der Arbeitnehmerkammer zu Berufskrankheiten, das seit Mitte Mai in der Geschäftsstelle Bremen-Nord untergebracht ist, soll den Betroffenen helfen.

Viele Beschäftigte und Rentner bemühen sich bei der Berufsgenossenschaft vergeblich um eine Anerkennung ihrer Erkrankungen als Berufskrankheit und um medizinische Leistungen zur Rehabilitation sowie den Anspruch auf eine Verletztenrente. Voraussetzung für eine Anerkennung von Gesundheitsschädigungen wie der Asbestose ist aber der Nachweis, dass die Krankheit wirklich beruflich bedingt ist - doch das ist gar nicht einfach. Allein in Bremen sind mehr als 5.000 ehemalige Beschäftigte sowie deren Angehörige als Folge ihres berufsbedingten Kontakts mit Asbestfasern an Asbestose, Lungen- oder Kehlkopfkrebs oder an einem Mesotheliom nachweislich erkrankt. Davon erhalten lediglich 2.600 Berufskranke eine Entschädigung. Bei rund 1.600 Betroffenen wurde trotz Asbestbelastung eine Berufskrankheit nicht anerkannt.

Vor diesem Hintergrund haben die Bremische Bürgerschaft nd der Bremer Senat im November 2010 beschlossen, die bisher ehrenamtlich betriebene Beratungsstelle für von Berufskrankheiten Betroffene im Land Bremen langfristig abzusichern. Die Beratungsstelle wird wie vom Senat vorgeschlagen, künftig in der Arbeitnehmerkammer angesiedelt sein und zwar in der Lindenstraße in der Geschäftsstelle Bremen-Nord. Die Finanzierung durch das Land Bremen ist zunächst bis Ende 2012 gesichert.

Die kostenlose Beratung übernimmt auch künftig der ehemalige Vulkan-Betriebsrat Rolf Spalek, der bereits seit 2001 mit Unterstützung des Vereins Arbeit und Zukunft ehrenamtlich im ehemaligen Betriebsratsgebäude der Vulkan-Werft zu Berufskrankheiten berät. Die Ratsuchenden erhalten insbesondere Unterstützung hinsichtlich der Identifizierung, Vorbeugung und Feststellung einer beruflichen Verursachung von Asbestose und anderer anerkannter Berufskrankheiten. Außerdem soll das Projekt wissenschaftlich begleitet sowie die Datenbank und die bisherigen Erkenntnisse genutzt werden, um ein Konzept zur Vermeidung von Berufskrankheiten zu entwickeln. Betriebe sollen so auch beim Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützt werden.

Eine Beratung ist deshalb so wichtig, weil behandelnde Ärzte, Krankenkassen oder die Betroffenen selbst die Erkrankung bei der Berufsgenossenschaft anzeigen müssen. Diese muss dann klären, ob ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und deren berufsbedingten Verursachung besteht. Erst dann entscheidet die Berufsgenossenschaft über die Anerkennung als Berufskrankheit. Für die Betroffenen ist es meist mühselig nachzuweisen, dass sie durch ihre berufliche Tätigkeit gesundheitlich geschädigt wurden.

Der Nachweis wird dadurch erschwert, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen oft erst sehr lange nach ihrer Verursachung spürbar werden: Die lebensbedrohlichen Erkrankungen im Zusammenhang mit Asbestkontakt zeigen sich häufig erst nach Latenzzeiten von 20 bis 60 Jahren. Bis 2017 wird zum Beispiel die Zahl der Asbestose-Erkrankten noch zunehmen. Dazu kommt, dass Unterlagen über die Belastung am Arbeitsplatz einer vor vielen Jahren ausgeführten Tätigkeit häufig nicht mehr vorliegen.



Weitere Informationen:
 

Öffnungszeiten der Beratungsstelle

Jeweils mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

in der Arbeitnehmerkammer in Bremen-Nord:
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel: 0421/66950-0
Fax: 0421/66950-41.

Die Geschäftsstelle ist barrierefrei.