Die Stellungnahme zu einer geplanten Kündigung, der Abschluss einer Gleitzeitregelung, die Einführung von Kurzarbeit oder der Verkauf eines Betriebs - allein diese vier Beispiele zeigen wie vielfältig und anspruchsvoll die
Tätigkeiten von betrieblichen Interessenvertretern sind.
Um erfolgreich tätig zu sein, muss die betriebliche Interessenvertretung nicht nur ihren Betrieb und die Interessenlage ihrer Belegschaft gut kennen, sie braucht auch das notwendige juristische Handwerkszeug.
Die Arbeitnehmerkammer berät und unterstützt daher die betrieblichen Interessenvertretungen in Fragen des Arbeits- und Mitbestimmungsrechts.
Die Rechtsberatung erhalten Sie telefonisch oder nach Terminvereinbarung auch persönlich, eventuell auch vor Ort. Hier gelangen Sie zu unserer Kontaktseite.
AGG - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (pdf)
Information und Handlungsorientierung für betriebliche Interessenvertretungen, April 2011
- Betriebsübergang
- Betriebsänderung– Die Folgen für das Betriebsratsmandat
- Einigungsstelle nach dem Betriebsverfassungsgesetz
- Gleichbehandlung
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Kosten der Betriebsratsarbeit
- Kurzarbeit
- Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
- Rechtzeitige und umfassende Information des Betriebsrates
- Soziale Mitbestimmung
- Transfergesellschaft
Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie im Bereich FAQ.






