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Ist die Gründung eines Betriebsrats Pflicht?

Nein, die Gründung eines Betriebsrates ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Zwar ist die Mehrzahl der deutschen Beschäftigten durch Betriebsräte vertreten, es gibt aber nur in knapp der Hälfte aller Betriebe einen Betriebsrat, vor allem in größeren Betrieben. Ohne Betriebsrat können Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht wahrgenommen werden.

 

 

Wann kann ich einen Betriebsrat gründen?

Bei mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten ist es möglich, einen Betriebsrat zu gründen. Dabei hängt die Größe des Betriebrats von der Größe des Betriebes ab: Sind weniger als 20 wahlberechtigte Mitarbeiter beschäftigt, besteht der Betriebsrat aus einem Kollegen bzw. einer Kollegin oder (ab 20 Wahlberechtigten) mehreren Kolleginnen oder Kollegen. Ab 200 Beschäftigten muss die Betriebsleitung regelmäßig ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder von der Arbeit freistellen.

 

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Betriebs, die am letzten Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte, im Außendienst und mit Telearbeit Beschäftigte sowie Auszubildende. Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Ansonsten spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit für die Wahlberechtigung keine Rolle. Nicht wahlberechtigt sind dagegen leitende Angestellte.

 

 

Wer darf für den Betriebsrat kandidieren?

Kandidieren dürfen alle wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem Betrieb, Unternehmen oder Konzern seit mindestens sechs Monaten angehören und im Betrieb arbeiten. Nicht wahlberechtigt sind unter anderem leitende Angestellte. Für neugegründete Betriebe entfällt die Halbjahresfrist.Dem Kündigungsschutz im Arbeitsrecht kommt große Bedeutung zu. Durch ihn wird die freie Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers erheblich eingeschränkt. Dabei besteht Kündigungsschutz in der Form, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gesetzlich untersagt wird (etwa im Rahmen des Mutterschutzes), oder eine Kündigung des Arbeitgebers nur unter bestimmten, im Gesetz festgelegten Voraussetzungen zulässig ist. Insgesamt dient der Kündigungsschutz dem Schutz des Arbeitnehmers. Seine verfassungsrechtliche Grundlage hat der Kündigungsschutz unter anderem im Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes. Betriebsratsmitglieder sowie Kandidaten und der Wahlvorstand unterliegen einem verstäkten Kündigungsschutz.

 

 

Wer kann die Initiative zur Gründung ergreifen?

Besteht überhaupt kein Betriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung, zu der drei Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen, ein mindestens dreiköpfiger Wahlvorstand gebildet. Besteht bereits ein Betriebsrat, so benennt dieser den Wahlvorstand. Falls er dies nicht tut, so wird das Arbeitsgericht auf Antrag von drei Wahlberechtigten oder einer Gewerkschaft tätig.

 

 

Wie bilde ich Wahlvorstand, wenn es noch keinen Betriebsrat gibt?

Sie müssen zusammen mit zwei weiteren wahlberechtigten Kolleginnen oder Kollegen zu einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands einladen. Diese Aufgabe kann auch (vor allem, falls Nachteile befürchtet werden) von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft übernommen werden. Vertreten ist eine Gewerkschaft dann, wenn sie mindestens ein Mitglied im Betrieb hat. Sie müssen der Betriebsleitung übrigens nicht bekannt geben, wer in der Gewerkschaft ist und wer nicht.

 

 

Wann sind Betriebsratswahlen?

Die Amtszeit von Betriebsräten beträgt vier Jahre, Wahlen finden immer in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai statt, das nächste Mal 2014. Wenn es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, können Sie zu jeder Zeit einen Betriebsrat neu gründen. Auch bei Rücktritt des Betriebsrats, erfolgreicher Anfechtung  und anderen wesentlichen Gründen kann außerplanmäßig ein neuer Betriebsrat gewählt werden.

 

 

Wie lange dauert eine Betriebsratswahl?

In Betrieben mit fünf bis fünfzig Wahlberechtigten muss in einer Wahlversammlung eine Woche nach Bestellung des Wahlvorstand gewählt werden (vereinfachtes Verfahren). Dieses Verfahren kann bei Einverständnis zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber auch bei bis zu 100 Wahlberechtigten angewendet werden. Ansonsten ist mit einer Gesamtdauer von etwa acht bis zehn Wochen für das Wahlverfahren zu rechnen. Hierzu gibt es eine genaue Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz. Arbeitnehmerkammer und Gewerkschaften könne dabei beraten und unterstützen. Die Arbeitnehmerkammer hält hierzu mehrere Infoblätter bereit.

 

 

Kann mein Arbeitgeber gegen mich vorgehen, wenn ich einen Betriebsrat gründe?

Die zu einer Wahlversammlung einladenden Kolleginnen und Kollegen sind bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses nicht ordentlich kündbar. Für Wahlbewerber und Wahlvorstandsmitglieder gilt eine sechsmonatige, für gewählte Betriebsräte eine einjährige Schutzfrist.

 

 

Welche Rolle spielen Gewerkschaften bei einer Betriebsratsgründung?

Im Betrieb vertretene Gewerkschaften haben vielfältige Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Sie können unter anderem zur Wahlversammlung einladen, Wahlvorschläge einreichen und eine Wahl anfechten.

 

 

Werden Personen oder Listen/Gewerkschaften gewählt?

Wenn im vereinfachten Verfahren gewählt wird, findet immer eine Persönlichkeitswahl statt. In größeren Betrieben kommt es darauf an, ob lediglich eine oder mehrere Vorschlagslisten eingereicht werden. Die einzelnen Kandidatenlisten werden zwar oft von Gewerkschaften aufgestellt, dies ist aber nicht zwingend. Bei einer Listenwahl kann ich meine Stimme nur einer Liste geben. Bei der Pesönlichkeitswahl habe ich so viele Stimmen wie Mandate zu vergeben sind.

 

 

Wie lange bleibt der Betriebsrat im Amt?

Die Amtszeit beträgt regelmäßig vier Jahre. In der Zwischenzeit können allerdings Neuwahlen erforderlich werden, etwa bei Rücktritt, wesentlicher Änderung der Beschäftigtenzahl, fehlenden Ersatzmitgliedern oder erfolgreicher Wahlanfechtung. Die regelmäßigen Wahlen finden immer in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai statt, das nächste Mal 2014.

 

 

Was ist denn ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat?

Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so entsenden sie, jeweils abhängig von ihrer Beschäftigtenzahl, Mitglieder in einen Gesamtbetriebsrat. In einem Konzern können diese wiederum einen Konzernbetriebsrat bilden.