Bedeutung und Charakter von SAP
Die Rolle von SAP in der Unternehmenskonzeption
Gestaltungsgrundsätze aus Arbeitnehmersicht
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Anzufordernde Unterlagen
Weiterführende Literatur
Unterstützung durch die Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung
1. Bedeutung und Charakter von SAP
SAP - Systeme, Anwendungen, Produkte in der Datenverarbeitung - steht für das mittlerweile größte bundesdeutsche Softwarehaus und sein Produkt, eine integrierte betriebswirtschaftliche Standardsoftware. Mit den beiden Versionen R/2 für Großrechner und R/3 für sog. Client-Server-Systeme ist SAP bei über 90 der 100 größten BRD-Unternehmen vertreten. Der Anspruch von SAP, für alle betriebswirtschaftlichen EDV-Anforderungen eine Lösung anzubieten, unabhängig von Branche, Unternehmensgröße und Standort, wird mit einem modularen Konzept umgesetzt. Dieses baut auf einem Basissystem auf und enthält auch einzeln einsetzbare Module zu
- Logistik: Materialwirtschaft, Vertrieb, Produktionsplanung, Instandhaltung, Qualitätsmanagement;
- Rechnungswesen: Buchhaltung, Anlagenwirtschaft, Controlling;
- Personalwesen: Lohn- und Gehaltsabrechnung, Personalplanung, Zeitwirtschaft.
Die Module sind voll integriert, d.h. daß Informationen sofort nach ihrer Erfassung in allen Programmteilen und damit an allen Stellen im Unternehmen, wo sie benötigt werden, zur Verfügung stehen. Die Daten aus den operativen, für die praktische Durchführung der Geschäftsprozesse zuständigen Modulen können durch übergeordnete Management-Informations- und Projektplanungssysteme für Entscheidungsprozesse der Unternehmensleitung ausgewertet und weiter-genutzt werden (durchgängige horizontale und vertikale Integration). SAP wird in einer Standardversion ausgeliefert, die vor Ort an die betrieblichen Ge-gebenheiten angepaßt werden muß (sog. Customizing).
2. Die Rolle von SAP in der Unternehmenskonzeption
Aus dem Genannten wird deutlich, daß die Ein-führung von SAP, vor allem wenn sie mehrere Module umfaßt, einen tiefgreifenden Reorganisationsprozeß in einem Unternehmen einleitet beziehungsweise eine tragende Säule desselben darstellt. Während "traditionelle" EDV-Projekte zumindest schwerpunktmäßig auf die Optimierung bestimmter Unternehmensprozesse und Organisationsstrukturen ausgerichtet (Abrechnungs-, Warenwirtschafts-, Personalinformations-, Produktionsplanungssysteme) und damit zeitlich und sachlich überschaubar sind, ist die SAP-Einführung ein langdauernder Prozeß, der mit der Entscheidung für das System beginnt und nach der Inbetriebnahme des Produktivsystems in eine fortdauernde Überarbeitungs- und Anpassungsphase übergeht (Einführungsprojekte mit einer Dauer von 1-2 Jahren sind keine Seltenheit).
3. Gestaltungsgrundsätze aus Arbeitnehmersicht
Für den Betriebsrat ist es wichtig, daß er rechtzeitig die Bedeutung einer geplanten SAP-Einführung erkennt und die ganze Breite der Regelungsfelder im Rahmen des Beteiligungsprozesses einbezieht:
Die Reorganisation des Unternehmens bewirkt Veränderungen in der Arbeitsorganisation mit Tätigkeits- und Kompetenzverschiebungen und birgt die Gefahr von Arbeitsplatzabbau. Diese Veränderungen erfordern Regelungen zum Rationalisierungsschutz und zur Besitzstandswahrung.
- Die damit einhergehenden veränderten Qualifikationsanforderungen machen Schulungsmaßnahmen erforderlich, die sich nicht auf die Einweisung in die Programmbedienung beschränken dürfen, sondern auch fachliche Weiterbildung und einen Überblick über das Gesamtsystem zum Inhalt haben müssen.
- Die damit einhergehenden veränderten Qualifikationsanforderungen machen Schulungsmaßnahmen erforderlich, die sich nicht auf die Einweisung in die Programmbedienung beschränken dürfen, sondern auch fachliche Weiterbildung und einen Überblick über das Gesamtsystem zum Inhalt haben müssen.
- Die systemweite durchgängige Verfügbarkeit von Informationen erhöht die Möglichkeit von Leistungs- und Verhaltenskontrollen und Verletzungen des (Personal )Datenschutzes. Das SAP-System bietet zahlreiche Auswertungsmöglichkeiten von personenbezogenen Daten an.
- Die Zahl der Bildschirmarbeitsplätze nimmt in der Regel zu, immer mehr Aufgaben können nur noch mit Hilfe des EDV-Systems erledigt werden. Die Vorgaben des Standard-Softwaresystems müssen an die betrieblichen Erfordernisse angepaßt werden. Dadurch werden vermehrt Fragen der Hard- und Softwareergonomie aufgeworfen.
Dieses breite Aufgabenfeld erfordert eine beträchtliche Kompetenzerweiterung und Weiterqualifizierung der Interessenvertretung und ist ohne Spezialisierung innerhalb des Organs und Inanspruchnahme externer Unterstützung kaum mehr zu bewältigen.
Angesichts des modularen Aufbaus von SAP hat sich ein modulares Konzept von Betriebsvereinbarungen bewährt. Hierbei werden grundsätzliche, für alle SAP-Module (und evtl. weitere IuK-Systeme) geltende Festlegungen in einer Rahmenvereinbarung getroffen, während Detailfragen in Einzelvereinbarungen zu den jeweiligen Modulen und zu den Phasen der Einführung geregelt werden.
In allen Phasen sollte der BR sich einen Einfluß auf die Projektgruppen sichern, die zur Anpassung der Module an die betrieblichen Besonderheiten gebildet werden, und auf die Einbeziehung der betroffenen MitarbeiterInnen dringe'
4. Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
SAP-Systeme sind zweifellos "technische Einrich-tungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers zu überwachen" (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG, entsprechend in allen Landespersonalvertretungsgesetzen). Damit ist ein volles Mitbestimmungsrecht gegeben; solche Systeme dürfen nur mit Zustimmung des Betriebs-/ Personalrates eingesetzt werden.
Das Ausmaß der Veränderungen, die die SAP-Einführung in einem Unternehmen nach sich zieht, rechtfertigt in vielen Fällen eine Einschätzung als Betriebsänderung nach
§ 111 BetrVG, die den Anspruch auf einen Interessensausgleich eröffnet.
Außerdem: § 91 BetrVG: Mitbestimmung bei der Änderung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung.
5. Anzufordernde Unterlagen
Damit das geplante SAP-System vom Betriebsrat beurteilt und sein Einsatz im Sinne der Arbeitnehmer mitgestaltet werden kann, muss der Arbeitgeber fol-gende Informationen zur Verfügung stellen (nach § 80 Abs. 2 und § 90 BetrVG):
- Beschreibung der Einsatzgebiete und möglichkeiten der vorgesehenen SAP-Module, der Zielsetzung ihres Einsatzes.
- Darstellung der organisatorischen und personellen Auswirkungen, der Auswirkungen auf Arbeitsinhalte und -zusammenhänge.
- Produktbeschreibung für das Gesamtsystem einschl. der vorgesehenen Hardware, Standorte, Ver-netzung, Schnittstellen zu Nicht-SAP-Anwendungen, Produktbeschreibung für die einzelnen Module, Komponentenliste (Preisliste für die Module und ihre einzelnen Bestandteile).
- Für die Einführung verwenden SAP bzw. die vom Unternehmen beauftragten Beraterfirmen ein standardisiertes Einführungskonzept. In jeder Phase dieses Konzepts werden bestimmte Pläne und Dokumente erstellt; diese sollte sich der BR aushändigen lassen.
- Die Dokumentation für die Version R/3 liegt auf CD vor. Der BR sollte sich deshalb frühzeitig einen Zugriff darauf sichern.
- Auf den Betrieb bzw. einzelne Arbeitsplätze angepaßte Anwenderdokumentation.
- Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.V.: Einführung von SAP-Programmen. Handlungs-ansätze für Betriebs- und Personalräte (Reihe Arbeit, Gesundheit, Umwelt, Technik Heft 41);
- Informationen auf der Website des Bremer Landesdatenschutzbeauftragten: „Aspekte des Datenschutzes bei SAP"
- Zahlreiche Artikel in der Zeitschrift „Computer und Arbeit" (früher "Computer Fachwissen"), herausgegeben vom Bund-Verlag
7. Unterstützung durch die Mitbestimmung und Technologieberatung
Wie in allen anderen Fragen, die den Problembereich "IuK-Technologien" betreffen, kann natürlich auch in Fragen der Einführung von Telearbeit die Unterstützung durch die Mitbestimmung und Technologieberatung angefordert werden. Diese kann bestehen in:
- weitergehende Information und Beratung
- Sachverständigentätigkeit nach § 80 (3) BetrVG
- Vermittlung von Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG
- Organisieren von betriebsspezifischen Schulungen, in denen effektiv auf die besondere betriebliche Problemlage eingegangen werden kann.


