
Betriebliche Interessenvertretungen wie
Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen oder
Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten formulieren die Interessen von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in
den Betrieben und Dienststellen. Sie sind unverzichtbar, um Beteiligung
von Beschäftigten an betrieblichen Entscheidungen zu organisieren sowie Rechte
von Arbeitnehmern in den Betrieben durchzusetzen.
Die Arbeitnehmerkammer unterstützt daher die
Arbeit und die Bildung von betrieblichen Interessenvertretungen. Wir, die Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung, nehmen im Dialog mit den Interessenvertretungen deren
Erfahrungen auf und beziehen dieses Wissen in die Ausgestaltung unserer Arbeit mit ein.
Wir beraten betriebliche Interessenvertretungen in
Fragen:
- des Mitbestimmungsrechtes
- der wirtschaftlichen Mitbestimmung
- des Datenschutzes
- der betrieblichen Weiterbildung
- der Personalentwicklung
- der Gesundheit im Betrieb
- des Einsatzes neuer Technologien und
- der Organisation der Arbeit im Interessenvertretungsorgan.
Unsere Beratung erfolgt telefonisch und persönlich (nach Terminvereinbarung), auch vor Ort sowie auf Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen.
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Falls Sie direkt und sofort mit einer Juristin oder einem Juristen sprechen möchten, können Sie unsere Telefonhotline erreichen:
| Hotline Tel. 0421/36301-960 mo - fr 10 bis 12 Uhr |
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Ergebnisse der Betriebsrätebefragung 2011: Leiharbeit statt Personalentwicklung
16. Mai 2011, Autor: Bernd Strüßmann
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