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Betriebliche Interessenvertretungen wie Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen oder Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten formulieren die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in  den Betrieben und Dienststellen. Sie sind unverzichtbar, um Beteiligung von Beschäftigten an betrieblichen Entscheidungen zu organisieren sowie Rechte von Arbeitnehmern in den Betrieben durchzusetzen.

Die Arbeitnehmerkammer unterstützt daher die Arbeit und die Bildung von betrieblichen Interessenvertretungen. Wir, die Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung, nehmen im Dialog mit den Interessenvertretungen deren Erfahrungen auf und beziehen dieses Wissen in die Ausgestaltung unserer Arbeit mit ein.

Wir beraten betriebliche Interessenvertretungen in Fragen:

  • des Mitbestimmungsrechtes
  • der wirtschaftlichen Mitbestimmung
  • des Datenschutzes
  • der betrieblichen Weiterbildung
  • der Personalentwicklung
  • der Gesundheit im Betrieb
  • des Einsatzes neuer Technologien und
  • der Organisation der Arbeit im Interessenvertretungsorgan.


Unsere Beratung erfolgt telefonisch und persönlich (nach Terminvereinbarung), auch vor Ort sowie auf Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen. 
Hier gelangen Sie zu unserer Kontaktseite.

Falls Sie direkt und sofort mit einer Juristin oder einem Juristen sprechen möchten, können Sie unsere Telefonhotline erreichen:

Hotline
Tel. 0421/36301-960
mo - fr 10 bis 12 Uhr


Aktuelles:
 

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Zahlen, Daten, Fakten:
 

Ergebnisse der Betriebsrätebefragung 2011: Leiharbeit statt Personalentwicklung
16. Mai 2011, Autor: Bernd Strüßmann

Weitere Informationen:
 

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