Das ELENA-Verfahren wirft erhebliche Fragen beim Schutz der persönlichen Daten der abhängig Beschäftigten auf. Abgeleitet aus dem Datenschutzgesetz und entsprechenden Urteilen der Bundesgerichte gilt allgemein beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Grundsatz:
"Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, der oder die Betroffene hat freiwillig eingewilligt oder es besteht eine Rechtsgrundlage, die diesen Umgang erlaubt."
Diese Rechtsgrundlage wurde mit dem ELENA-Verfahrensgesetz vom 28. März 2009 geschaffen. Zwar wurden die Datenschützer des Bundes und der Länder über dieses Verfahren informiert und einige der vorgetragenen Bedenken mehr oder weniger berücksichtigt. Es verbleiben dennoch Zweifel, ob das ELENA-Verfahren nicht doch den Schutz personenbezogener Daten verletzt.
- Kommentar der Arbeitnehmerkammer zu ELENA (pdf, 82.6 KB)
Januar 2010 - ELENA - Der elektronische Entgeltnachweis (pdf, 100 KB)
April 2010 - Fragen zu ELENA (pdf, 58 KB)
April 2010

